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Entwurf Regelung Arbeitszeit,
22. September [1]:
1. auf Verlangen des jeweiligen Arbeitgebers in begrenztem Maße
(20 Tage im Jahr mit zwei Überstunden),
2. aufgrund tariflicher Ausnahmeregelungen bei grundsätzlichem
Festhalten am achtstündigen Arbeitstag,
3. durch die Gewerbeaufsichtsämter.
1. Oktober, H. Brauns [2]:
1. Die äußerste Not unseres Volkes im schwersten Ringen um seine
wirtschaftliche und politische Existenz zwingt uns, vorläufig in der
Urproduktion die Arbeitszeit auf das Maß zu erhöhen, das gesundheitlich
tragbar erscheint. Insbesondere ist im Bergbau unter Tage eine Arbeitszeit
von 8 Stunden, einschließlich Ein- und Ausfuhr unentbehrlich.
2. Um den Bergarbeitern einen solchen Entschluß zu ermöglichen,
müssen die übrigen Gewerbe und die Beamten, soweit das bisher nicht schon
geschehen ist, ebenfalls im Dienste der Steigerung und Verbilligung unserer
Gütererzeugung eine längere Arbeitszeit auf sich nehmen.
3. Dabei ist für schwere und gesundheitsgefährdende Arbeiten der
Achtstundentag beizubehalten.
4. Ferner ist durch Beschränkung der Kinderarbeit, Überarbeit,
Nacht- und Sonntagsarbeit und in der Beschäftigung der Jugendlichen und
Frauen die nötige Rücksicht auf die Erfordernisse des Alters, Geschlecht
und Gesundheit zu nehmen.
Gustav Stresemann [3]:
die Reichsregierung brauche ein
Ermächtigungsgesetz, um die für die Erhaltung der Wirtschaft notwendigen
Maßnahmen auf finanzpolitischem und wirtschaftspolitischem Gebiete zu
ergreifen [und sie müsse die Möglichkeit haben] in lebenswichtigen
Betrieben eine Verlängerung der Arbeitszeit vorzusehen durch behördliche
Regelung.
Note 14. November 1922 [4]:
Deutschland wird alle erforderlichen und
geeigneten Maßnahmen ergreifen, um insbesondere durch Erhöhung des
Wirkungsgrades der Arbeit zu einer Steigerung der Produktion und damit zu
einem Ausgleich der Handelsbilanz zu gelangen. – Zu diesem Zweck wird
insbesondere eine Neuregelung des Arbeitszeitrechts unter Festhaltung des
Achtstundentages als Normalarbeitstag und unter Zulassung gesetzlich
begrenzter Ausnahmen auf tariflichem oder behördlichem Wege zur Behebung
der Notlage der deutschen Wirtschaft in die Wege geleitet, alle Maßnahmen
zur Heranbildung von Qualitätsarbeit gefördert, Luxusverbrauch und
Luxuseinfuhr gehemmt und der Alkoholverbrauch beschränkt werden. [...].
Regierungserklärung [5]:
Die äußerste Not unseres Volkes im
schwersten Ringen um seine wirtschaftliche und politische Existenz zwingt
uns, vorläufig in der Urproduktion die Arbeitszeit auf das Maß zu erhöhen,
das gesundheitlich tragbar erscheint. Insbesondere ist im Bergbau unter
Tage eine Arbeitszeit von 8 Stunden einschließlich Ein- und Ausfahrt
unentbehrlich. Analog muß auch in der Industrie, insbesondere zur
Ausnutzung inländischer Exportkonjunkturen und zur vermehrten Ausnutzung
inländischer Rohstoffe die Möglichkeit zur Überschreitung der achtstündigen
Arbeitszeit gegeben werden. Für die öffentliche Verwaltung müssen ähnliche
Grundsätze sinngemäß angewendet werden. Dabei ist selbstverständlich für
schwere und gesundheitsgefährliche Betriebe der Achtstundentag
beizubehalten.
Ermächtigungsgesetz [6]:
§ 1 Die Reichsregierung kann die Maßnahmen anordnen, welche
sie auf finanziellem und wirtschaftlichem Gebiet für notwendig und dringend
erachtet. Die Verordnungen sind dem Reichstag unverzüglich zur Kenntnis zu
bringen.
§ 2 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Es tritt mit dem Wechsel der derzeitigen Reichsregierung, spätestens aber
mit dem Ablauf des 31. März 1924 außer Kraft.
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Robert Schmidt,
1. Oktober[7]
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daß es nicht zu entschuldigen sei, daß
gegenwärtig, wo wir gezwungen seien, Kohlen im großen Ausmaße aus England
einzuführen, die Bergarbeiter in Schlesien nur 7 Stunden arbeiteten.
handeln, ohne viel zu reden.
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Die Gewerkschaften sind bereit, ihren
ganzen Einfluß auszunützen, damit notwendige Überstundenarbeit im Bergbau
und in anderen Industriezweigen geleistet werde [...] Die
sozialdemokratische Fraktion hat während der zweitägigen
Auseinandersetzungen über die Arbeitszeit keinen Zweifel darüber gelassen,
daß sie ihre ganze moralische Autorität einsetzen werde, um überall dort
zur Mehrleistung, zur Mehrerzeugung zu kommen, wo es im Interesse der
deutschen Wirtschaft erforderlich ist.
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Ermächtigungsgesetz [Text ►]][9].
Die Reichsregierung wird ermächtigt, die
Maßnahmen zu treffen, welche sie auf finanziellem, wirtschaftlichem und
sozialem Gebiete für erforderlich und dringend erachtet. Dabei kann von den
Grundrechten der Reichsverfassung abgewichen werden.
Die Ermächtigung erstreckt sich nicht auf
Regelung der Arbeitszeit und auf Einschränkungen der Renten und
Unterstützungen der Versicherten und Rentenempfänger in der
Sozialversicherung sowie der Kleinrentner und Leistungen aus der
Erwerbslosenversicherung.
[...]
Dieses Gesetz [...] tritt mit dem Wechsel
der derzeitigen Reichsregierung oder ihrer parteipolitischen
Zusammensetzung, spätestens aber am 31. März 1924, außer Kraft.
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Regierungsprogramm
Thüringen, 13. Oktober 1923[10]
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Die Verhandlungskommission der VSPD und KPD
einigt sich auf folgendes Programm für die Tätigkeit der sozialdemokratisch-kommunistischen
Regierung:
A
1. Das Land Thüringen als ein
Gliedstaat der deutschen Republik, an deren Einheit unter allen Umständen
festzuhalten ist, hat durch seine Regierung im Rahmen der
verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eine Politik zu treiben und im Reiche
auf eine Politik hinzustreben, die den Interessen der arbeitenden
Bevölkerung dient. Grundlage dieser proletarischen Politik muß die
Sicherstellung der Existenz der werktätigen Bevölkerung und der
entschiedenste Kampf gegen Faschismus, Revanchepolitik, Reaktion und die
verfassungswidrige Militärdiktatur sein.
2. Die gegenwärtige politische
Situation wird durch einen Vorstoß der Reaktion beherrscht, der bereits in
Bayern zur Aufrichtung einer reaktionären, monarchistischen Diktatur
geführt hat. Dieses brutale Gewaltregiment, Belagerungszustand und
Militärdiktatur im Reiche ‑ nach Angabe der Reichsregierung
gegen die Diktatur in Bayern durchgeführt ‑, richtet sich
ausschließlich gegen das werktätige Volk. Aufgabe der
sozialdemokratisch-kommunistischen Regierung Thüringens ist es, in engster
Verbindung mit der sächsischen sozialdemokratisch-kommunistischen Regierung
die Maßnahmen der beiden Parteien zur Abwehr der Reaktion und der
Militärdiktatur zu unterstützen.
3. Es ist notwendig, das Ruhrgebiet,
das Herz der deutschen Wirtschaft, in die Gesamtwirtschaft wieder
einzugliedern. Um dies zu erreichen, ist unter Aufrechterhaltung der
Existenzmöglichkeit des deutschen Volkes und der nationalen Einheit die
Liquidierung des Ruhrkampfes durch erträgliche Reparationen auf Kosten der
besitzenden Klasse durchzuführen. Der erste und ausschlaggebende Schritt
hierfür ist die Erfassung der Sachwerte durch das Reich. Weiter ist die
Schaffung eines Außenhandelsmonopols nach russischem Muster notwendig. Die
gesamte Produktion im Reiche, vor allem die Syndikate, Trusts usw., sind
unter öffentliche Kontrolle zu stellen. Zu diesem Zwecke ist der Ausbau des
Betriebsrätegesetzes zu erstreben. Solange die Sachwerterfassung durch das
Reich nicht durchgeführt ist, ist die Verschärfung der Besitzsteuern und
die Aufhebung aller den Massenverbrauch und die kleinen Einkommen
belastenden Steuern durchzuführen.
4. Gegen alle Pläne, gestützt auf
Bayern und die Militärdiktatur, den Ruhrkonflikt auf Kosten des werktätigen
Volkes zu liquidieren, ist der schärfste Kampf zu führen. Jeder Anschlag
auf den Achtstundentag und die sozialen Rechte der werktätigen Massen, die
Aufhebung der Erwerbslosenunterstützung und der Demobilmachungsverordnungen
muß von der Thüringer Regierung gemeinsam mit dem gesamten Proletariat
abgewehrt werden.
5. Beide Parteien verpflichten sich,
die sozialdemokratisch-kommunistische Regierung in Thüringen mit allen
Kräften zu festigen und zu halten. Entgegen dem Streben der Reaktion,
verfassungswidrig eine Rechtsdiktatur im Reiche zu schaffen, muß die
sozialdemokratisch-kommunistische Regierung Thüringens alle Kräfte
unterstützen, die wie in Thüringen die Bildung einer Arbeiterregierung für
das Reich zu verwirklichen suchen.
B
6. Beide Parteien verpflichten sich,
zum Schutze der Verfassung republikanische Notwehren zu schaffen bzw.
auszubauen. Im Bezirk und in den Unterbezirken sind sofort gemeinsame
Leitungen der republikanischen Notwehren zu bilden. Die republikanischen
Notwehren sind der gemeinsamen Regierung im Falle der Gefahr zur Verfügung
zu stellen.
7. Die gesamten Polizeiorgane
innerhalb des Landes sind zu verstaatlichen und unter die Leitung
zuverlässig republikanischer Beamter zu stellen.
8. Erlaß von Verordnungen zum Schutze
der Republik. Bekämpfung der nationalistischen Geheimorganisationen unter
Zuhilfenahme der staatlichen Exekutivorgane.
9. Behördliche Anerkennung der auf
Vorschlag der Gewerkschaften, Kleinhändlerorganisationen und
Bauernorganisationen nach dem sächsischen Muster zu bildenden
Kontrollausschüsse, denen im Rahmen der Reichsbestimmungen weitestgehende
Rechte eingeräumt werden. Kontrollausschüsse sind in den Kreisen und in
allen größeren Gemeinden zu bilden. Die Kreis- und Gemeindebehörden haben
die Lebensmittelversorgung und -verteilung zu regeln und den Kampf gegen
den Wucher in Verbindung mit den Kontrollausschüssen zu führen.
10. Zur Sicherung der Ernährung und
zur Beseitigung des Rentner- und Erwerbslosenelends sind sofort Schritte
einzuleiten. Zur schnellen Erleichterung der bestehenden Schwierigkeiten
sollen der Staat Bürgschaft für die Finanzierung der Ernährungswirtschaft
übernehmen, Reichs- und Staatsbank die hierzu notwendigen Kredite
bereitstellen oder vermitteln. Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sind die
Unternehmer zur vollen Aufrechterhaltung ihrer Betriebe anzuhalten. Unter
anderem sind an Unternehmungen, deren finanzieller Stand unter Hinzuziehung
der Betriebsräte sorgfältig zu prüfen ist, wertbeständige Kredite gegen
Verpfändung von Sachwerten zu geben. Verstärkte Ausführung aller
öffentlichen Arbeiten unter Heranziehung der produktiven
Erwerbslosenfürsorge.
11. Die Schulreform ist im Sinne der
Einheitsschule fortzuführen, und die Berufsschulen [sind] auszubauen.
12. Niederschlagung von Verfahren aus
politischen Anlässen zum Schutze der Republik und zur Wiederherstellung
verfassungsrechtlicher Zustände, weitestgehende Ausübung des
Begnadigungsrechtes für Notdelikte und Verstöße gegen die §§ 218‑220
des RStGB.
13. Engstes Zusammenarbeiten der
Regierungen, der Arbeiterorganisationen und der Kampforgane der
Arbeiterschaft aller Länder mit Arbeitermehrheiten bei gemeinsamen
Angelegenheiten und zum Schutze der Republik, insbesondere im Kampf gegen
Reaktion und Militärdiktatur.
14. Zur wirksamen Durchführung dieser
Maßnahmen wird ein außerparlamentarischer Ausschuß gebildet aus je drei
Vertretern der beiden Parteien, je zwei von den beiden Parteien zu
bestimmenden Vertretern aus Industriebetrieben und je einen Vertreter des
ADGB, des AfA und des ADB.
15. Die Landtagsfraktionen der VSPD
und KPD bilden einen außerparlamentarischen Arbeitsausschuß. Diesem
Ausschuß werden in Verbindung mit dem Landesausschuß alle Entwürfe vor
ihrer Einbringung ins Parlament vorgelegt, Anfragen und Interpellationen
sind dem parlamentarischen Ausschuß ebenfalls vor ihrer Einbringung
vorzulegen.
16. Der parlamentarische
Arbeitsausschuß stellt für jeden Tagungsabschnitt einen gemeinsamen
Arbeitsplan für die Fraktionen auf. Periodisch finden gemeinsame Fraktionssitzungen
statt.
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Brief
Generalleutnant Alfred Müller an Erich Zeigner, 17. Oktober 1923 [11]
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Sehr verehrter Herr
Ministerpräsident!
Nach der "Sächsischen
Arbeiterzeitung" Nr. 234 vom 15. Oktober 1923 hat der
Minister Böttcher am 13. Oktober in der von der KPD einberufenen
Versammlung im Zoologischen Garten zu Leipzig Ausführungen gemacht, die
besagen: "die Koalitionsregierung hat bankrottiert. Es gibt nach
dieser Entwicklung, in der wir stehen, entweder eine weiße oder eine rote
Diktatur. Das Proletariat muß sofort bewaffnet werden Die Klassenorgane des
Proletariats sind die Träger des proletarischen Befreiungskampfes. Die
proletarischen Hundertschaften, Aktionsausschüsse, Kontrollausschüsse,
Betriebsräte, alles das, was sich die Arbeitsklasse geschaffen und gebildet
hat im langen Kampfe, das sind Organe, mit denen das Proletariat heute
seinen Kampf führen muß." Seine Ausführungen haben folgende Resolution
zur Folge gehabt: "Die am 13. Oktober im Zoologischen Garten
versammelten 6000 Arbeiter und Arbeiterinnen protestieren entrüstet
gegen das Verbot der Hundertschaften und Aktionsausschüsse durch den
General Müller. Sie sind gewillt, nun erst recht diese Kampfmittel
auszubauen. Gleichzeitig erklären sie, mit allen Mitteln zu kämpfen, um die
mit dem Ermächtigungsgesetz geplante Diktatur Stinnes über die
Arbeiterklasse unmöglich zu machen und jede Maßnahme der sächsischen
Regierung, die dem Interesse des Proletariats dient, sofort
durchzuführen." Damit ist durch den Minister Böttcher eine offene
Kampfansage gegen die Maßnahmen der Reichsregierung ausgesprochen und in
der Resolution veranlaßt worden. Die Aufforderung zur Bewaffnung ist
gleichbedeutend mit dem Aufruf zum "bewaffneten" Kampf. Die Rede
stellt sich als ein Verstoß gegen die von mir auf Grund der Verordnung des
Herrn Reichspräsident vom 26. September erlassenen Verfügungen dar. Ich
habe bei allen meinen bisherigen Maßnahmen die Mitarbeit der sächsischen
Regierung als Voraussetzung angenommen. Für ihre Fortführung bitte ich Sie,
Herr Ministerpräsident, zu den Ausführungen des Ministers Böttcher Stellung
zu nehmen und mir bis zum 18. Oktober 11 Uhr vormittags
unzweideutig auszusprechen, ob sich das Gesamtministerium dem Geiste und
dem Wortlaut nach mit den Ausführungen des Ministers Böttcher einverstanden
erklärt und in diesem Sinne die Regierung weiterführen will oder ob es,
entgegen den Äußerungen des Ministers Böttcher gewillt ist, nach meinen
Weisungen zu handeln. Für den letzteren Fall muß ich, um klare Verhältnisse
zu schaffen, fordern, daß die sächsische Regierung die mir gegebene
Erklärung im Wortlaut in der Presse veröffentlicht. Ferner bitte ich um
Angabe, welche Maßnahmen die Regierung zu ergreifen gedenkt, um einer
Wiederholung derartiger Entgleisungen, wie sie die Rede des Ministers
Böttcher zweifellos darstellt, für die Zukunft vorzubeugen.
Mit der Versicherung der vorzüglichsten
Hochachtung
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Aufruf Regierung Bayern [12]:
Die bayerische Staatsregierung konnte die
Maßnahme unmöglich hinnehmen und hat daher im Interesse der
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung in Bayern und zur
Wahrung der bayerischen Belange bis zur Wiederherstellung des Einvernehmens
zwischen Bayern und dem Reich, den bayerischen Teil der Reichswehr
ihrerseits als Treuhänderin des deutschen Volkes in Pflicht genommen, den
General v. Lossow als bayerischen Landeskommandanten eingesetzt und
mit der Weiterführung der bayerischen Divisionen beauftragt.
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Otto von Lossow,
24. Oktober 1923 (Auszug
Bericht)[13].
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Meine Herren! Es gibt drei Möglichkeiten:
1. Einmarsch nach Berlin und Ausrufung
der Errichtung der nationalen Diktatur.
2. Weiterwursteln und "Bayern bei
der Stange bleiben".
3. Trennung Bayerns vom Reich.
Für uns in Bayern kommt nur die erste
Möglichkeit in Betracht. Und zwar haben wir dazu keine lange Zeit mehr;
sobald alles vorbereitet ist, tritt die erste Möglichkeit in Kraft. Länger
als 14 Tage oder drei Wochen warten dürfte den zweiten Punkt
hervorrufen! Ich habe Sie hierher berufen, um Sie zu fragen, wie Sie sich
den Aufbau und die Weiterentwicklung bei einem evtl. Vormarsch Ihrer
Verbände vorstellen. Nach meiner Ansicht ist nur eine Eingliederung
sämtlicher vaterländischen Verbände in die Reichswehr bzw. Landespolizei
als Mannschaftsreservoir möglich. Eine vollkommen selbständige Verwendung
kann ich mir aus folgenden Gründen nicht denken: Wer sorgt für die
Vaterländischen Verbände? Wer empfängt sie? Wer bezahlt die Löhnung? und
wer die evtl. spätere Versorgung bei Verletzung etc. Sie werden daraus
ersehen, daß wir auf demselben Boden stehen wie Sie als Führer der
Vaterländischen Verbände und daß wir unsere Arbeit auch in diesem. Sinne
eingestellt haben: Wir haben alle ein Ziel, Deutschland vom Marxismus zu
befreien unter dem Banner der schwarzweiß-roten Fahne. [...]
Nach der näheren Erläuterung ergriff
General von Lossow nochmals das Wort und stellt an die Vaterländischen
Verbände die Frage, welche Verbände für die Eingliederung in die Reichswehr
sind und welche als selbständige Verbände bleiben wollen, d. h. als
solche, welche für Ausrüstung ihrer Leute vollkommen sorgen. Für
Eingliederung waren bereit General Tutschek (Bayern und Reich),
Oberstleutnant Kriebel (für Oberland), Hermannsbund. Für Nichteingliederung
(Verbände die ihre Selbständigkeit nicht aufgeben) erklärten sich
Wikingbund, Blücher, Frankenland, Reichsflagge, Stahlhelm. Alle übrigen
Verbände stellten sich der Reichswehr restlos zur Verfügung mit Ausnahme
der Nationalsozialisten, die bei der Besprechung nicht anwesend waren. Am
Schluß betonte Exzellenz von Lossow nochmals, daß er sich eine Versorgung
bzw. restlose Einkleidung der selbständigen Verbände von seiten ihrer
Führer nicht denken könne [...].
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Brief
G. Stresemann an Erich Zeigner (SPD), 27. Oktober 1923 [14]
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Herr
Ministerpräsident!
Die Propaganda der Kommunistischen Partei
in Sachsen hat unter Führung der Ihrem Kabinett angehörenden
kommunistischen Mitglieder Formen angenommen, die den gewaltsamen Sturz der
Reichsverfassung und ihre Zertrümmerung zum Ziele haben und herbeiführen
können. Auf das Unhaltbare dieser Situation hat bereits Herr General
Müller, dem von Reichs wegen die vollziehende Gewalt für Sachsen übertragen
ist, in seinem Schreiben vom 17. Oktober d. J. nachdrücklichst
hingewiesen. Seine an Sie gerichtete Anfrage ist von Ihnen ohne Antwort
gelassen worden. Der Geist der Widersetzlichkeit und Gewalttätigkeit der
Kommunistischen Partei zeigt sich in den Ausführungen des Leiters Ihrer
Staatskanzlei, Herrn Ministerialdirektor Brandler, der in Chemnitz am
21. Oktober öffentlich zum Kampf gegen die Reichswehr aufgefordert
hat. Er zeigt sich in einem Aufsatz desselben Leiters der Staatskanzlei in
dem offiziellen Organ der russischen Kommunistischen Partei "Prawda",
in dem er unter Bezugnahme auf die Organisationen proletarischer
Hundertschaften davon spricht, daß es an der Zeit sei, zu handeln. In einem
Flugblatt, das der Landesvorstand der Kommunistischen Partei Deutschlands
und die sächsische Landtagsfraktion, der Ihre kommunistischen Minister im
Kabinett angehören, erlassen haben, wird General Müller, der mit der
vollziehenden Gewalt von der Reichsregierung beauftragt ist, verhöhnt und
es wird zur Nichtbefolgung seiner Anordnungen aufgereizt. Es wird weiter
aufgereizt zur Mobilisierung der Massen, zur Aufstellung neuer
Hundertschaften, zur Bildung von Aktionsausschüssen. Ein Einschreiten gegen
die Urheber dieser Hetzereien ist deshalb unmöglich, weil sie unter dem
Schutze der Immunität der Landtagsabgeordneten stehen. Die Ansage des
offenen Kampfes an die Reichsregierung muß notwendig das Ziel der.
Regierung, Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Lande aufrechtzuerhalten, stören
und unmöglich machen. Die Beseitigung dieses Zustandes ist unerläßlich. Im
Auftrage der Reichsregierung fordere ich Sie deshalb hierdurch auf, den
Rücktritt der sächsischen Landesregierung zu vollziehen, weil die Teilnahme
kommunistischer Mitglieder an dieser Landesregierung angesichts dieser
Vorgänge mit verfassungsmäßigen Zuständen unvereinbar ist. Ich ersuche Sie,
mir über den Rücktritt der Regierung innerhalb des morgigen Tages, des
28. Oktober, Nachricht zu geben. Falls eine Neubildung der Regierung
auf anderer Grundlage ohne Mitwirkung kommunistischer Mitglieder nicht
sofort herbeigeführt und dadurch die Ruhe, Sicherheit und Ordnung des
Landes weiter gefährdet werden sollte, wird der Inhaber der vollziehenden
Gewalt einen Reichskommissar bestellen, der die Verwaltung des Landes bis
zur Wiederherstellung verfassungsmäßiger Zustände in die Hand nimmt.
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Brief Erich
Zeigner an G. Stresemann, 28. Oktober 1923 [15]
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Herr Reichskanzler!
Ich bestätige den Empfang Ihres Schreibens
vom 27. Oktober 1923. Das in ihm enthaltene Ansinnen, zurückzutreten,
lehnt die sächsische Regierung entschieden ab. Ein politischer Anlaß zu
Ihrer Forderung liegt nicht vor und rechtlich ist das Verlangen der
Reichsregierung nach der Reichsverfassung unzulässig. Nur der Sächsische
Landtag ist legitimiert, die sächsische Regierung abzuberufen. Solange das
nicht geschieht, wird die sächsische Regierung auf ihrem Posten ausharren.
Sie wird aber im Landtag umgehend eine Entschließung über diese
Vertrauensfrage herbeiführen.
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Verordnung,
29. Oktober 1923 [16]
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Auf Grund des Art. 48 der
Reichsverfassung verordne ich zur Wiederherstellung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Freistaates Sachsen folgendes:
Der Reichskanzler wird ermächtigt, für die
Dauer der Geltung dieser Verordnung Mitglieder der sächsischen
Landesregierung und der sächsischen Landes- und Gemeindebehörden ihrer
Stellung zu entheben und andere Personen mit der Führung der
Dienstgeschäfte zu betrauen. Auf Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit
findet die Vorschrift keine Anwendung. Die Verordnung, betreffend die zur
Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für das Reichsgebiet
nötigen Maßnahmen vom 26. September 1923 (RGBl. I S. 905)
bleibt im übrigen unberührt. Diese Verordnung tritt mit der Verkündung in
Kraft.
Der Reichspräsident: Ebert. Der
Reichskanzler: Dr. Stresemann."
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Anweisungen an
Rudolf Heinze, 29. Oktober 1923
[17]
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1. Zweck der ergangenen Verordnung des Reichspräsidenten ist die
Wiederherstellung verfassungsmäßiger Zustände in Sachsen .
2. Mit verfassungsmäßigen Zuständen ist die Teilnahme
kommunistischer Minister an der Regierung, deren Partei in Sachsen zu
Gewalttätigkeiten aufforderte, unvereinbar.
3. Zur Wiederherstellung verfassungsmäßiger Zustände ist daher
die Bildung einer neuen Regierung erforderlich, hinter '»elcher die
Mehrheit des Landes steht und der keine Kommunisten angehören.
4. Solange eine derartige Regierung nicht gebildet ist, gehen die
Rechte und Pflichten der Regierung auf den Reichskommissar über, der die
Regierung mit Hilfe der Beamtenschaft führt.
5. Der Reichskonunissar wird angewiesen, die Bestrebungen auf
Herstellung einer verfassungsmäßigen Regierung seinerseits nach Kräften zu
unterstützen.
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Wenn wir in Sachsen und Thüringen
einmarschierten ohne Blutvergießen, dann vielleicht doch deshalb, weil die
Sozialdemokratie für den Einmarsch mitgewonnen war und wir deshalb den Kommunisten
allein gegenüberstanden und nicht irgendeiner proletarischen Einheitsfront,
die damals sehr schwer hätte auf uns lasten können.
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Otto Landsberg [19]:
hätte das Schreiben nicht mitgemacht [...]
weil es zu wenig Rücksicht nehme auf die Psyche der Arbeiterschaft.
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Brief
Generalleutnant Walther Reinhardt, 6. November 1923[20]:
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Die Lage in und um Thüringen ist bedrohlich
und erfordert Reichswehrverstärkung. ‑ Täglich laufen beim
Militärbefehlshaber zahlreiche Hilferufe der Thür. Bevölkerung ein, die um
Beistand gegen den Terror aller Art durch die proletarischen
Hundertschaften bitten. Diese Hundertschaften sind trotz der Weitergabe
meines Auflösungsbefehls durch die Thür. Regierung in der Tat nicht
aufgelöst oder sie sind in republikanische Notwehren umgewandelt worden,
ohne daß ihre Zusammensetzung und die Art ihrer öffentlichen Betätigung
geändert ist. ‑ Dieser Zustand ist für große Teile der
Bevölkerung unerträglich und wird die schwerwiegendsten Folgen haben, indem
einmal eine Einschränkung der Produktion und des Warenaustausches droht und
ferner die vergewaltigten Teile der Bevölkerung nach illegaler
Unterstützung ausschauen, was in mancher Hinsicht schon nahegerückt zu sein
scheint.
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Prozeß gegen die Putschisten, Februar‑April 1924
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Republikschutzgesetz 21. Juli 1922,
gegen Ausländer ist auf Ausweisung aus dem
Reichsgebiete zu erkennen.
Urteil [21]:
Hitler ist Deutschösterreicher. Er
betrachtet sich als Deutscher. Auf einen Mann, der so deutsch denkt und
fühlt wie Hitler, der freiwillig viereinhalb Jahre lang im deutschen Heere
Kriegsdienste geleistet, der sich durch hervorragende Tapferkeit vor dem
Feinde hohe Kriegsauszeichnungen erworben hat, verwundet und sonst an der
Gesundheit beschädigt und vom Militär in die Kontrolle des Bezirkskommandos
München I entlassen worden ist, kann nach Auffassung des Gerichtes die
Vorschrift des § 9 Abs. 2 des Republikschutzgesetzes ihrem Sinne
und ihrer Zweckbestimmung nach keine Anwendung finden.
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