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Fakten & Daten  >  Deutschland 1918‑1939  >  10.‑31. Januar 1919

 

 

 

Geschrieben: Januar 2013

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1919 (10.‑31. Januar)

 

Bekanntmachung, 10. Januar 1919[1]

 

Einwohner Bremens!

Die Entscheidung ist gefallen! Um nicht mit in den selbstmörderischen Zusammenbruch der kapitalistischen Wirtschaftsordnung hineingerissen zu werden, hat das werktätige Volk Bremens, das revolutionäre Proletariat, sein Schicksal in die eigene Hand genommen!

Über Bremen ist das Standrecht verhängt!

Die gesamte wirtschaftliche und politische Macht liegt in den Händen der proletarischen Volksregierung.

Bremen ist eine selbständige sozialistische Republik!

Der Senat ist abgesetzt!

Alle im Besitz von Waffen befindlichen Bürger und Offiziere haben ihre sämtlichen Waffen bis Sonnabend, den 11. Januar 1919, nachmittags 5 Uhr, im neuen Rathaus abzuliefern. Nach diesem Termin in unerlaubtem Besitz von Waffen betroffene Personen verfallen dem Standrecht! Alle Rangabzeichen sind sofort abzulegen. Diebstahl, Raub und Plünderung sind Verbrechen gegen die sozialistische Gemeinschaft! In Ausübung dieser Verbrechen betroffene Personen werden sofort erschossen! Jeder gegenrevolutionäre Versuch wird als Hochverrat mit sofortigem Erschießen geahndet.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird die Polizeistunde vorläufig auf 9 Uhr abends festgesetzt und der Ausschank von Wein und Spirituosen verboten!

Einwohner Bremens! Alle getroffenen Maßnahmen dienen dem Schutz der Allgemeinheit. Sorgt selbst für die Durchführung der getroffenen Bestimmungen, dann ist der Bürgerkrieg eine Unmöglichkeit, dann ist die Durchführung der sozialistischen Wirtschaftsordnung gesichert, die Wohlfahrt der Gesamtheit gewährleistet.

Bremen, den 10. Januar 1919.

Der Rat der Volkskommissariate

 

 

Telegramme, 10. Januar 1919[2]

 

Im Auftrage der am Freitag nachmittag auf dem Marktplatz versammelten Demonstranten hat der Rat der Volkskommissare Bremens folgende Telegramme abgesandt:

An alle A.- und S.-Räte Deutschlands!

Das Bremer Proletariat, empört über das Blutregiment der mit dem Ausbeutertum verbündeten Ebert-Regierung, hat sich heute, am 10. Januar 1919 losgesagt von jeder Gemeinschaft mit dem Blutterror der Bourgeoisie, der sich in Berlin im Kampfe gegen das Proletariat offenbart. Das Bremer Proletariat hat sein Geschick in die Hand einer eigenen proletarischen Volksregierung gelegt. Das Bremer Proletariat fordert den dortigen A.- und S.‑Rat auf, sich ihm im Kampfe gegen das Blutregiment des Bürgertums anzuschließen.

Der Rat der Volkskommissare Bremens.

An unsere Kämpfer für den Sozialismus in Berlin.

Unseren Klassengenossen, die in unerhörtem Kampfe gegen das Blutregiment Ebert-Hindenburg stehen, unsern Brudergruß und die Sympathieerklärung der revolutionären Bremer Klassengenossen. Das Bremer Proletariat hat heute, am 10. Januar 1919, sein Geschick in die Hand seiner eigenen proletarischen Volksregierung gelegt und ist bereit, für seine Zukunft Seite an Seite mit seinen Berliner Klassengenossen im Kampfe gegen alle Ausbeuter sein Blut zu mischen.

Rat der Volkskommissare Bremen.

 

 

Aufruf du Kommunist (Bremen), 10. Januar 1919 [3]

 

Kämpft mit!

Arbeiterinnen und Arbeiter!

In Berlin ist der erbittertste Machtkampf zwischen Bourgeoisie und Proletariat entbrannt. Zu ungeheuren Massen sind die Berliner Arbeiter aufgestanden gegen die heuchlerischste, gegen die verräterischste Regierung der Welt ‑ gegen das Regiment Ebert-Scheidemann. Die Berliner Arbeiterschaft will die Herrschaft der Sozialdemokraten nicht länger mehr dulden. Sie ist fest entschlossen, an ihre Stelle die Herrschaft, die Diktatur des Proletariats zu setzen.

In Strömen ist Proletarierblut auf den Straßen Berlins geflossen, und mehr wird fließen. Die sozialdemokratische Regierung sammelt alles, was noch an unaufgeklärten, politisch verhetzten Elementen unter der Arbeiterschaft im Lande und was unter der Bourgeoisie im Lande bereit ist, für die Herrschaft dieser Klasse sein Leben in die Schanze zu schlagen ‑ alle diese Kräfte sammelt die sozialdemokratische Regierung, um mit ihrer Hilfe und den ihr zu Gebote stehenden schweren Geschützen den proletarischen Befreiungskampf in einem Meer von Blut zu ersticken. Die sozialdemokratische Regierung wird vor der Anwendung keines Mittels in diesem Kampf zurückschrecken. Sie hat es verschiedentlich in Proklamationen erklärt: mit allen Mitteln, mit jeder Gewalt werden wir kämpfen.

Arbeiter und Arbeiterinnen!

Wollt ihr dem Kampf des Berliner revolutionären Proletariats gegen die Blutregierung Ebert-Scheidemann müßig zusehen?

Wollt nicht auch ihr diesen Kampf zu gleicher Stunde, mit gleicher Kraft, mit gleichem Feuer aufnehmen? Wollt ihr, während die sozialpatriotische Regierung eure Brüder in Berlin dahinmordet, mit ihren Vertretern in den Räten friedlich an einem Tisch verhandeln?

Kann es für euch noch eine Zusammenarbeit in irgendeiner Form mit diesen Würgern und Mördern der proletarischen Revolution geben? Wollt ihr dulden, daß diese Betrüger und Verräter an euch noch irgendwo zu euren Klassengenossen sprechen, um sie zu verwirren und für die Verteidigung der Bourgeoisieinteressen zu gewinnen?

Arbeiterinnen und Arbeiter!

Ihr könnt in dieser Stunde nicht passiv bleiben. Ihr müßt in den Kampf, ihr müßt an die Seite der Berliner Arbeiterschaft treten.

Legt die Arbeit nieder, und nehmt sie nicht eher auf, als bis die Regierung Ebert-Scheidemann zurückgetreten und gefesselt ist, so daß ihr wißt: sie und alle ihre Vertreter können sich dem Arbeitergericht nicht mehr entziehen, das über sie Urteile fällen wird. Vertreibt sie aus allen Räten und aus allen Ämtern, duldet keinen von ihnen mehr unter euch!

Die Berliner Arbeiter kämpfen unter gleichen Parolen. Sie werden unterliegen, wenn ihr diesem Kampfe untätig zuseht, sie werden siegen, wenn ihr an ihre Seite tretet, wenn ihr ihn mit gleicher Leidenschaft, mit gleicher Rastlosigkeit und Unbeugsamkeit im Kleinen wie im Großen führt. Wir rufen euch zu: Kämpft mit!

Auf zur Demonstration am Freitag, dem 10. Januar, 4 Uhr nachmittags vor dem Rathaus. Es gilt, durch eine wuchtige Massenkundgebung nachstehende Forderungen durchzusetzen :

1.   Sofortige restlose Abdankung des Senats.

2.   Sofortige Einsetzung von Volkskommissariaten.

3.   Sofortiges Ausscheiden der Mehrheitssozialisten aus dem Arbeiterrat. (An deren Stelle werden Kommunisten und Unabhängige in ihren Mitgliederversammlungen je 30 Vertreter in den Arbeiterrat wählen.)

4.   Ausscheiden aller bürgerlichen Elemente (einschließlich der Regierungs- sozialisten) aus dem Soldatenrat.

 

 

 

Verordnung Gustav Noske, 11 Januar 1919[4]

 

Arbeiter! Soldaten! Bürger!

Heute um ein Uhr sind 3 000 Mann mit starker Artillerie und Maschinengewehren durch Berlin und Charlottenburg marschiert. Die Regierung hat durch sie gezeigt, daß sie die Macht hat, euren Willen durchzusetzen, der von ihr ein Ende der Räubereien und des Blutvergießens verlangt. Auch hofft sie noch, daß ihre feste Entschlossenheit den Terror abschrecken wird, daß die Spartakisten einen Kampf um die geraubten Gebäude nicht aufnehmen, sondern die Schauplätze ihrer Schandtaten räumen werden. Täuscht diese Hoffnung auf Besinnung im letzten Augenblick, dann ist die Geduld der Regierung ebenso wie eure erschöpft. Ihr müßtet sie wegjagen, wenn sie auch nur einen Tag noch zögerte. Im Osten plündern spartakistische Banden im Auto mit vorgehaltenem Revolver die Straßen, ein Haus ums andere, während die Eichhornschen Sicherheitswehrmänner Wache stehen. Die letzte Maske, als handle es sich um eine politische Bewegung, ist gefallen. Raub und Plünderung entpuppt sich als letztes und einziges Ziel der Aufrührer.

Arbeiter!

Die Reichsregierung hat mir die Führung der republikanischen Soldaten übertragen. Ein Arbeiter steht also an der Spitze der Macht der sozialistischen Republik. Ihr kennt mich und meine Vergangenheit in der Partei. Ich bürge euch dafür, daß kein unnützes Blut vergossen wird. Ich will säubern, nicht vernichten! Ich will euch mit dem jungen republikanischen Heer die Freiheit und den Frieden bringen. Die Einigkeit der Arbeiterklasse muß gegen Spartakus stehen, wenn Demokratie und Sozialismus nicht untergehen sollen.

 

 

Flugblatt, 11. Januar 1919[5]

 

Sieg des Sozialismus!

Heute sind das Kohlensyndikat und der Zechenverband durch unsere Volkskommissare besetzt worden. Damit ist der erste Schritt zur Sozialisierung getan. Die Zentrale der kapitalistischen Ausbeutung und die Zwingburg der zechen - herrlichen Gewalt sind damit in die Hände des Volkes übergegangen. Da auch die Forderungen der gewerkschaftlichen Organisationen bewilligt sind, ist jeder Grund zum Streik weggefallen. Auf dieser Grundlage hat gestern die Konferenz der Streikausschüsse und Vertrauensleute sämtlicher Essener Zechen mit großer Mehrheit die Wiederaufnahme der Arbeit beschlossen. Bergarbeiter, der erste Schritt auf dem Wege zum Zukunftsstaat ist also getan. Wir werden den Weg entschlossen weitergehen. Helft uns durch Disziplin und sozialistische Einsicht. Nehmt geschlossen die Arbeit wieder auf!

Der A.‑ u. S.‑R[at] Essen

Die Sozialdemokratische Partei: Limbertz, Obermeyer, Trampenau

Die Unabhängige Sozialdemokratische Partei: Steinhauer, Baade, Göttmann

Der Spartakusbund: Hammer, Triebel, König

 

 

Aufruf, 15. Januar 1919[6]

 

An die Bevölkerung des Ruhrkohlengebietes!

Die Konferenz der A.‑ u. S.‑Räte des Ruhrkohlengebietes, die am 13. Januar unter Teilnahme von Vertretern aller gewerkschaftlichen Bergarbeiterorganisationen in Essen tagte, beschloß, die

sofortige Sozialisierung des Kohlenbergbaues selbst in die Hand zu nehmen. In diesen kurzen Worten liegt eine Tatsache von ungeheurer Bedeutung. Damit ist die Revolution von der politischen zur sozialen, zur wirtschaftlichen Revolution geworden. Sozialisierung, das ist ein Wort, unter dem sich nicht jeder etwas vorstellen kann. Es bedeutet, daß die Ausbeutung des Arbeiters durch den Unternehmer ein Ende haben soll, daß die großen Betriebe dem Kapitalisten genommen und Eigentum des Volkes werden sollen. Niemand soll sich mehr mühelos an der Arbeit anderer bereichern können, allen Arbeitenden sollen die Früchte ihrer Arbeit selbst zugute kommen. Der Anfang soll gemacht werden bei den Bergwerken, bei den Bodenschätzen, die noch mehr als alles andere von Rechts wegen dem ganzen Volke und nicht einzelnen Bevorzugten gehören.

Zur Durchführung der Sozialisierung ist von der Konferenz ein Volkskommissar, Landrichter Ruben, eingesetzt worden; ihm sind von jeder sozialistischen Partei, von der Mehrheitspartei, den Unabhängigen und der Spartakusgruppe, je drei Beisitzer zur Seite gegeben worden, die gemeinsam an die Aufgaben der Sozialisierung herangehen werden.

Dieses selbe Bild, die gemeinsame ernsthafte Arbeit aller sozialistischen Gruppen an den praktischen Aufgaben der Sozialisierung, zeigte die ganze Konferenz, und es ist dringend notwendig, daß sich die gesamte sozialistische Arbeiterschaft des Industriegebiets und darüber hinaus zusammenfindet, um gemeinsam an diesem großen Ziel des Sozialismus zu arbeiten.

Der Volkskommissar und seine Beisitzer sollen aber nicht wie die alten Behörden von oben herab alles anordnen, sondern sie sollen getragen sein von dem

Vertrauen der ganzen Arbeiterschaft.

Deshalb ist beschlossen worden, das Werk der Sozialisierung auf dem Rätesystem aufzubauen. Ihr braucht über dies Wort nicht zu erschrecken und dabei an Bolschewismus oder andere graulichen Sachen denken. Das Beschlossene bedeutet nichts anderes als die Erfüllung dessen, was die Bergarbeiter seit Jahrzehnten für ihre Vertretungen auf den Zechen gefordert haben. Ob man die Vertretung Ausschuß oder Rat nennt, ist gleichgültig. In jedem Steigerrevier soll ein Vertrauensmann der Arbeiterschaft gewählt werden, der die Angelegenheiten des Reviers, insbesondere die Festsetzung der Gedinge und die Überwachung der Arbeiterschutzvorschriften, zu überwachen hat. Sämtliche Reviervertrauensleute einer Schachtanlage wählen den Zechenrat, der mit der Betriebsleitung zusammen sämtliche Angelegenheiten der Schachtanlage regelt. Der Zechenrat soll bestehen aus einem technischen Beamten, einem kaufmännischen Beamten und bis zu drei Belegschaftsmitgliedern. Für jedes Bergrevier wird ein Bergrevierrat gewählt. Die 20 Bergrevierräte des Kohlengebiets wählen den Zentralzechenrat, der die Tätigkeit des Volkskommissars und seiner Beigeordneten überwacht. Durch diesen Ausbau der Arbeitervertretung ist die Mitbestimmung der Arbeiterschaft in den kleinsten wie in den größten Fragen gesichert.

Eine der ersten Aufgaben des Volkskommissars wird es sein, in Gemeinschaft mit den Berufsverbänden der Bergleute

tarifmäßig geregelte Lohnverhältnisse

für das ganze Gebiet zu schaffen. Das kann natürlich nicht im Handumdrehen geschehen. Neben der Regelung der Lohnfrage muß auch auf eine Senkung der Preise für Lebensmittel Bedacht genommen werden, da ja Lohnsteigerungen zwecklos sind, wenn sie wie bisher von einem anhaltenden Steigen der Lebensmittelpreise begleitet sind.

Im eigenen Interesse muß die Arbeiterschaft Disziplin und Solidarität beweisen, auch dann, wenn in der ersten Zeit nach dem ungeheuren Zusammenbruch des Krieges sich die Verhältnisse nicht so glänzend entwickeln, wie wir alle das wünschen möchten. Wir haben nunmehr die Gewißheit, daß wir nicht mehr für die Kapitalisten, sondern für uns und für die Volksgesamtheit arbeiten und daß nach gewissenhafter Prüfung der Verhältnisse durch die Beauftragten der Arbeiter selbst der Arbeiterschaft jede Verbesserung ihres Loses zuteil wird, die praktisch möglich ist.

Unserem ganzen Volke geht es wie dem einzelnen kleinen Geschäftsmann, der aus dem Kriege zurückkehrt und sein Geschäft neu aufbauen muß. Unser Land steht vor einem ungeheuren wirtschaftlichen Trümmerhaufen, und nur ernste Arbeit und gewissenhafte Selbstzucht kann es aus dem Elend hinausführen.

Wir treten nun an euch mit der Aufforderung heran, sofort überall dem Streik ein Ende zu machen. Die allergrößte und wichtigste Forderung ist erreicht: Die Bergwerke sind Volkseigentum geworden. Es gilt jetzt, das Erreichte auszubauen, damit jedem einzelnen Arbeiter die Früchte der Sozialisierung zugute kommen. Dieser Ausbau kann nur gelingen, wenn das Wirtschaftsleben in Gang bleibt. Wer heute, nach erfolgter Sozialisierung, noch streikt, schädigt sich selber und seine Arbeitskollegen. Er fällt uns in den Arm in dem Augenblick, wo wir endgültig aufräumen wollen mit dem Kapitalismus, er unterstützt den Kapitalismus und schädigt den Sozialismus.

Arbeiter, haltet die Augen offen!

Der Kapitalismus hat nur noch eine Hoffnung, daß das Werk der Sozialisierung an eurer Uneinigkeit zusammenbricht. Er wird bestochene Agenten unter euch schicken, die euch klarmachen sollen, mit der Sozialisierung sei euch nicht gedient, die euch unüberlegte Forderungen einblasen und euch zu wilden Streiks aufhetzen.

Seht euch die Leute an, die jetzt noch nach der Sozialisierung zum Streik auffordern!

Sie können nicht euer Gutes wollen. Alle eure Organisationen: die freien Gewerkschaften, die syndikalistischen Gewerkschaften und die christlichen Gewerkschaften, die Hirsch‑Dunckerschen und die polnischen, sind nach den Erklärungen ihrer Vertreter auf der Essener Konferenz für die Sozialisierung und gegen den Streik. Alle sozialistischen Parteien: die sozialdemokratische Mehrheitspartei, die Unabhängigen und der Spartakusbund fordern euch auf, die Arbeit aufzunehmen.

Wer jetzt noch zum Streik auffordert, ist entweder ein gefährlicher Wirrkopf oder ein bestochener Agent des Kapitalismus.

Nehmt euch in acht vor diesen Leuten und weist sie mit allem Nachdruck zurück! Laßt euch nicht terrorisieren von einer unaufgeklärten Minderheit, von unreifen Burschen, Wirrköpfen und Kapitalsknechten! Besinnt euch, daß ihr Männer seid, die wissen, was sie wollen!

Verteidigt selbst eure neuerrungene sozialistische Freiheit!

Wo es not tut, werden die Arbeiter- und Soldatenräte euch Schutz und Hilfe gewähren. Wir wollen keinen Militarismus; eure eigenen Volkswehren sind stark genug, den Sozialismus zu verteidigen. Geht unverzüglich an die Wahl der Betriebsräte. Die Wahlordnung wird in den Zeitungen bekanntgegeben. Die Betriebsräte sichern euch die Durchsetzung aller vernünftigen Forderungen. Der Streik wird dadurch zu einem veralteten Hilfsmittel. Rätesystem ist besser als Streik.

Eine der ersten Aufgaben des Rätesystems wird eine gleichmäßige, gerechte Lohnregelung für das ganze Gebiet sein. Habt Vertrauen zu euren selbstgewählten Führern!

Einigkeit, Entschlossenheit und Einsicht tut not. Es ist uns gleich, zu welcher gewerkschaftlichen Organisation, zu welcher politischen Gruppe ihr gehört. Jeden klassenbewußten, jeden sozialistisch aufgeklärten Volksgenossen rufen wir auf zur gemeinsamen Arbeit. Wir wollen uns hindurchringen durch diese schwere Zeit. Wir wollen uns herausarbeiten aus dem Elend, in das der Kapitalismus und der Militarismus uns gestürzt haben. Wirkliche Freiheit, Wohlstand des ganzen Volkes, dauernder Völkerfriede, das sind die Ziele unserer gemeinsamen Arbeit.

Die Arbeiter- und Soldatenräte des Industriegebietes

IA : Arbeiter- und Soldatenrat, Essen

Baade (Unabh. Soz.) König (Spartakusbund)

Limbertz (Soz. -Dem. Partei)

 

 

 

Aufruf Gustav Noske, 14. Januar 1919[7]

 

An die Bewohner Berlins!

Der gestrigen Besetzung des Stadtteils Moabit folgt heute in breiter Front der Einmarsch beträchtlicher Truppenmengen in die Stadt. Alle westlichen Vororte sind gleichfalls besetzt oder durch Bürger- und Volkswehren geschützt.

Arbeiter, Soldaten, Bürger! Die von mir geführten Divisionen sind nicht Werkzeuge der Konterrevolution, dienen nicht der Unterdrückung, sondern werden die Befreiung von unerhörtem terroristischen Druck bringen, unter dem die Masse der Bevölkerung Berlins zu leiden hatte. Sicherheit der Person und des Eigentums, Freiheit der Presse und ungehinderte Ausübung des höchsten staatsbürgerlichen Rechts, der Wahl zur Nationalversammlung, will ich unbedingt sicherstellen.

Neuen Gewalttätigkeiten der Spartakusleute und verbrecherischer Elemente muß durch die Waffengewalt vorgebeugt werden. Ich fordere die Bevölkerung Berlins auf, die Truppen nach Kräften zu unterstützen und den Anordnungen der militärischen Leiter Folge zu leisten.

Dazu ist erforderlich:

1.   Die von dem Rat der Volksbeauftragten angeordnete Übergabe der Waffen wird vom 15. Januar ab durch die in Berlin einrückenden beziehungsweise dort bereits vorhandenen Truppen und Wehren in Verbindung mit der Polizei durchgeführt werden. Hierzu werden Durchsuchungen von Häusern und Wohnungen stattfinden.

2.   Jede Ansammlung auf der Straße ist untersagt. Den Anweisungen der Posten und Straßenpatrouillen für das Freihalten der von den Posten begangenen Räume und der von geschlossenen Truppenteilen zu beschreitenden Straßen ist unbedingt Folge zu leisten.

3.   Der Verkehr auf den Straßen bei Dunkelheit, aber auch während der Tagesstunden ist auf das unbedingt nötige zu beschränken.

4.   Das städtische Fernsprechnetz wird in nächster Zeit in weitem Umfange zu militärischen und politischen Zwecken ausgenützt werden. Ich ersuche daher das Publikum, den Fernsprecher nur zu dringend nötigen Dienst und Geschäftsgesprächen zu benutzen.

5.   Im Hinblick auf die unerhörten Zustände der letzten Zeit ersuche ich alle Mitbürger, dahin einzuwirken, daß die Waffenabgabe schnell und reibungslos durchgeführt wird, damit die Ruhe und Ordnung in der Hauptstadt wiederhergestellt wird.

Der Oberbefehlshaber Noske

 

 

15 janvier

 

G. Noske, Telegramm [8]:

Seiner treuen Stütze und dessen jungen Gemahlin sendet die herzlichsten Glückwünsche Reichswehrminister Noske nebst Chef des Stabes Major v. Gilsa.

 

 

Vorläufige Regelung der Kommandogewalt, 19 Januar 1919 (leicht gekürzt)[9]

 

 

Vorläufige Regelung der Kommandogewalt und Stellung der Soldatenräte im Friedensheer.

‑ Für mobile Verbände bleiben besondere Regelungen vorbehalten. ‑

1. Die oberste Kommandogewalt hält der vom Zentralrat der deutschen sozialistischen Republik gewählte Rat der Volksbeauftragten inne.

2. Die Ausübung der Kommandogewalt überträgt der Rat der Volksbeauftragten, soweit er nicht unmittelbare Befehle erteilt, dem preußischen Kriegsminister. Die Festsetzungen der Reichsverfassung finden auf ihn sinngemäß Anwendung. Dem Kriegsminister ist ein Unterstaatssekretär beigeordnet.

3. Der Kriegsminister ist dem Rat der Volksbeauftragten für die Art der Kommandoführung verantwortlich. Alle militärischen Dienststellen Preußens und die gemeinsamen des Reiches unterstehen dem Kriegsminister. Seinen Verfügungen und Anordnungen, die vom Unterstaatssekretär gegenzuzeichnen sind, haben alle Heeresangehörigen (einschließlich der Soldatenräte) des preußischen Kontingents Folge zu leisten. Für das bayrische Heer, sowie das württembergische und sächsische Kontingent kommt vorläufig die Reichsverfassung sinngemäß auch in dieser Hinsicht zur Anwendung.

4. Bei den höheren Verbänden, wie bei Truppen und sonstigen Formationen, üben die Führer die Befehlsgewalt aus. Sie sind der Reichsregierung und ihren unmittelbaren Vorgesetzten für ihre Tätigkeit verantwortlich.

5. Bei den Regimentern, selbständigen Bataillonen und gleichgestellten Formationen sind Soldatenräte zu wählen. Sie überwachen die Tätigkeit der Führer in der Richtung, daß die letzteren ihre Dienstgewalt nicht zu Handlungen gegen die bestehende Regierung mißbrauchen. Beim Erlaß allgemeiner, für die Dauer gültiger Anordnungen, die sich auf die Fürsorge für die Truppe, auf soziale und wirtschaftliche Fragen, auf Urlaub und Disziplinarsachen beziehen, wirken die Soldatenräte mit und zeichnen mit verantwortlich. Die rein militärischen Befehle, die sich auf Ausbildung, Führung und Verwendung der Truppen beziehen, gehen von den Führern allein aus; sie bedürfen keiner Gegenzeichnung eines Soldatenrates.

Bei den kleineren Einheiten (Kompagnien, nicht selbständigen Bataillonen usw.) wirken Vertrauensleute nach näherer Anordnung des Führers und des Soldatenrates des Regiments usw. bei der Fürsorge für die Truppe und Aufrechterhaltung der Manneszucht und Ordnung und des gegenseitigen Vertrauens mit.

6. Jedem Generalkommando steht ein Korpssoldatenrat für den Korpsbezirk zur Seite. Die Korpssoldatenräte stehen für die Truppenangelegenheiten des ganzen Korpsbezirks zu den Generalkommandos in gleichem Verhältnis, wie die Regimentssoldatenräte zu den Regimentsführern. Dem Korpssoldatenrate müssen alle Klagen der Truppensoldatenräte des Korpsbezirks zur Mitprüfung zugestellt werden. Die Entscheidung über Beschwerden trifft das Generalkommando nach Anhören des Korpssoldatenrates. Wird die Entscheidung von letzterem für schädlich gehalten, so kann er unmittelbar an den Unterstaatssekretär im Kriegsmini­sterium berichten, der die Entscheidung des Kriegsministeriums herbeiführt. Gegen die Entscheidung kann Berufung bei der Regierung eingelegt werden. Korpssoldatenräte dürfen sich auch jederzeit an den Zentralrat wenden.

7. In Standorten mit mehreren Truppenteilen oder Formationen tritt ein Garnisonsoldatenrat zusammen. Er wirkt nach den Befehlen des örtlichen Generalkommandos mit dem Gouverneur, Kommandanten, oder Garnisonältesten in gleicher Weise zusammen wie ein anderer Truppensoldatenrat mit seinem Kommandeur, jedoch haben Garnisonältester und Garnisonsoldatenrat sich des Eingreifens in die Angelegenheiten der Truppenteile zu enthalten. Garnisonbefehle, die sich auf die militärische Fürsorge, Straßenordnung und Wachtdienst im Standort beziehen, sind von einem vom Garnisonsoldatenrat zu bestimmenden Mitgliede des Garnisonsoldatenrates mitzuzeichnen.

8. Den augenblicklichen örtlichen Verschiedenheiten des Wahlverfahrens und der Zusammensetzung der Räte sowie der Formen ihres Wirkens kann vorläufig weiter Rechnung getragen werden, aber unter Durchführung der Grundsätze der Ziffern 4 bis 7. Die Generalkommandos berichten unter Beifügung von Berichten einzelner Truppen- und Garnisonsoldatenräte über den tatsächlichen und den erwünschten zukünftigen Aufbau zum 1. Februar 1919 an das Kriegsministerium. Die Zahl der Mitglieder der Soldatenräte wird später bestimmt. An der Wahl der Soldatenräte beteiligen sich grundsätzlich alle Angehörigen der betreffenden Formationen, wählbar sind alle Heeresangehörigen. Entlassene und unrechtmäßig beim Heere Verbliebene sind weder wählbar noch wahlberechtigt [...]

9. Die Stellenbesetzung ist Sache des Kriegsministeriums. Sobald die Soldaten ihre Führer kennen, frühestens nach 14 Tagen, spätestens nach 4 Wochen tatsächlich gemeinsam geleisteten Dienstes, melden die Soldatenräte schriftlich dem Führer, ob die Unterführer, oder der nächsthöheren Dienststelle, ob die eigenen Führer das Vertrauen der Angehörigen der Formation besitzen, oder aus welchem Grunde der einzelne dies nicht hat. Die Gehorsamspflicht wird vor einer von höherer Stelle getroffenen Entscheidung nicht unterbrochen. Die Soldatenräte sind nicht befugt, Führer selbst abzusetzen oder auszuschalten, sie können aber die Absetzung beantragen. Die Entscheidung trifft innerhalb des Regiments der Führer, soweit dies möglich, weiterhin das Generalkommando, oder das Kriegsministerium. Bei jeder dieser Dienststellen werden die Einsprüche geprüft und danach entschieden. Gegen die Entscheidung steht dem Soldatenrat und dem Betroffenen die Berufung an die nächsthöhere Dienststelle bis zum Zentralrat der Deutschen Republik zu, im gleichen Sinne wie bei Beschwerden (vgl. Ziffer 6).

10. Wahl von Unteroffizieren, oder Mannschaften als Zugführer in Offizierstellen: Als solche Führer kommen nur Angehörige der eigenen Einheit und des eigenen Truppenteils in Frage. Sie müssen im Felde die gleichartige oder nächstniedrige Einheit mindestens 6 Monate lang einwandfrei geführt haben. Entscheidung und etwaiger Einspruch gegen die Entscheidung wird gemäß Ziffer 9 behandelt. Die Entscheidung über endgültige (auch rechnerische) Beleihung mit der Führerstelle trifft der Kriegsminister.

11. Die Soldatenräte und Vertrauensleute haben ernste Aufgaben, politisch hinsichtlich der Überwachung der Befehlsführung im Sinne der Regierung, militärisch hinsichtlich der Aufrechterhaltung des Vertrauens und der Kameradschaft im republikanischen Heere. Sie sind in ihrer Tätigkeit an die Gesetze, Verordnungen und Dienstvorschriften gebunden. Bei strafbaren Handlungen in Ausübung der Tätigkeit als Soldatenrat wird das Strafverfahren wie bei anderen Heeresangehörigen gehandhabt, ebenso ohne weiteres bei Dienstvergehen außerhalb der Tätigkeit als Soldatenrat. Die Soldatenräte sind nicht befugt, sich in Angelegenheiten zu mischen, die anderen militärischen Dienststellen, oder der Zivilverwaltung obliegen, sowie im Namen ihrer militärischen Dienststelle selbständig und allein Schriftwechsel zu führen. Etwaige von ihnen allein gegebene Richtlinien, Befehle usw. haben keine Gültigkeit.

12. Jedem Heeresangehörigen steht der Weg zur Anzeige oder Beschwerde an seinen Soldatenrat offen. Dieser Weg darf durch keinen Befehl versperrt werden. Beschwerden jedes Angehörigen und Einsprüche der Soldatenräte müssen zur Entscheidung im Sinne der Ziffern 5‑8 gebracht werden. Sie heben aber, während die Entscheidung schwebt, die Gehorsamspflicht nicht auf.

Jeder Soldat, Führer, Unterführer, mag er Offizier, Unteroffizier oder Mann sein, ist während seiner Dienstzeit der Regierung der Republik zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Jeder Heeresangehörige, der die von der Regierung unmittelbar, oder durch das Kriegsministerium oder durch die Kommandostellen ergehenden Befehle nicht befolgt, macht sich strafbar, ebenso derjenige, der seine Dienstgewalt zu Handlungen gegen die Regierung mißbraucht. Unberührt hiervon bleibt jedem Heeresangehörigen das Recht und die Freiheit der eigenen Überzeugung, und damit Wahlrecht und Wählbarkeit. Die damit zusammenhängenden Handlungen müssen vom militärischen Dienst auf das strengste geschieden werden.

Die Reichsregierung: Ebert, Noske.

Der Kriegsminister: Reinhardt.

Der Unterstaatssekretär: Göhre

Zentralrat der Arbeiter- und Soldatenräte der deutschen sozialistischen Republik: Max Cohen, Hermann Müller.

 

 

 

21 janvier

 

Zentral-Arbeiter- und Soldatenrat Oberschlesien [10]:

Achtung! Hochverrat! Wer.es unternimmt. Oberschlesien gewaltsam vom Deutschen Reiche loszureißen und einem fremden Staate einzuverleiben oder selbständig zu machen, und jeder der ein solches Unternehmen vorbereitet, begeht Hochverrat.

 

 

Aufruf in Der Kommunist, KPD Bremen, 21 Januar 1919[11]

 

Aufruf zum Generalstreik!

Das revolutionäre Proletariat wird von einem Kampfe in den anderen getrieben. Es gilt dem schamlosen Treiben des Kapitalismus und seiner Söldlinge, es gilt den Anstiftern der Meuchelmorde, den Ebert-Scheidemann-Landberg-Noske ein Ende zu bereiten. Vor einigen Tagen noch standen die Arbeiter der Bourgeoisie mit der blanken Waffe in der Hand gegenüber. Heute soll die Waffe gewechselt werden, denn nicht nur mit Pulver und Blei kann das Proletariat den Sieg erringen, sondern viel wuchtiger ist die Waffe des Generalstreiks. In ganz Deutschland erheben sich die Arbeiter, von dem gemeinsamen Willen beseelt, den Kapitalismus mit seiner Schreckensherrschaft auf alle Fälle niederzuringen. Lieber Hunger und Tod, als weiterhin unter der Diktatur des Kapitals leben. Das revolutionäre Proletariat im Reiche steht vor der Erringung der Macht.

Am Dienstag morgen will es Heerschau über seine verfügbaren Kräfte halten.

Bremer! Ihr seid immer die Vorkämpfer gewesen um die Revolution. Alle Augen sind auf Euch gerichtet. Wir wissen, daß Euer fester Wille, den Ihr im Kampfe immer bewiesen habt, auch heute zum Durchbruch kommen wird unter der Parole:

Alles heraus aus den Betrieben!

 

 

 

 

 

 

 

 

Fußnoten



[1]. http://www.dielinke-bremen.de/nc/politik/aktuell/detail/browse/1/zurueck/space-park-waterfront/artikel/vor-90-jahren-bremen-ist-eine-selbstaendige-sozialistische-republik/.

IML beim ZK der SED (Hg.): Dokumente und Materialien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung - Reihe 2 - Band 3 - Januar 1919‑Mai 1919, S. 52 (Bibliographie ).

[2]IML beim ZK der SED (Hg.): Dokumente und Materialien... - Reihe 2 - Band 3, S. 53 (Bibliographie ).

[3]. http://www.dielinke-bremen.de/nc/politik/aktuell/detail/browse/1/zurueck/space-park-waterfront/artikel/vor-90-jahren-bremen-ist-eine-selbstaendige-sozialistische-republik/.

IML beim ZK der SED (Hg.): Dokumente und Materialien... - Reihe 2 - Band 3, S. 53 (Bibliographie ).

[4]. http://www.raeterepublik.de/Bluthunde.htm.

Deutscher Geschichtskalender - Band 35 - Teil 1, S. 411  (Bibliographie ).

[5]IML beim ZK der SED (Hg.): Dokumente und Materialien... - Reihe 2 - Band 3, (Bibliographie ).

[6]IML beim ZK der SED (Hg.): Dokumente und Materialien... - Reihe 2 - Band 3, (Bibliographie ).

[7]R. Wiegand: Die Sozialdemokratie in der Novemberrevolution, p. 98 (Bibliographie ).

[8]A. Grzesinski: Im Kampf um die deutsche Republik, p. 140. (Bibliographie ).

[9]G. A. Ritter, S. Miller (Hg.): Die Deutsche Revolution 1918‑1919, S. 200 (Bibliographie ).

[10]Deutscher Geschichtskalender - Band 35 - Teil 1, S. 431  (Bibliographie ).

[11]. http://www.dielinke-bremen.de/fileadmin/user_upload/Texte_aktuell/09-02-04_wollenberg.doc.