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Fakten & Daten  >  Deutschland 1918‑1939  >  Januar-September 1923

 

 

 

Geschrieben: Januar 2013

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1923 (Januar-September)

 

11. Januar

 

Aufruf Präsident und Regierung  [1]:

Um so dringender aber ergeht der Ruf an alle Volksgenossen: Erschwert nicht das Los der am härtesten betroffenen Landsleute. Erfüllet aufrechten Willens und klaren Kopfes die Forderung des Tages: Keine Handlung darf geschehen, die unsere gerechte Sache schädigt. Schwerste Schuld am eigenen Volke würde auf sich laden, wer sich hinreißen ließe, durch eine unüberlegte Tat dem Gegner in die Hand zu spielen.

 

 

Friedrich Ebert, 12. Januar[2]

 

[...] Deutsches Land, von deutschem Volke bewohnt, bearbeitet und genutzt seit Tausenden von Jahren, ist von fremden Truppen in willkürlichem Mißbrauch der Macht besetzt worden, das Ruhrgebiet unter dem Vorwand, Deutschland sei mit einigen Prozenten der uns diktierten, unerfüllbar hohen Kohlenlieferungen im Rückstande, badisches Gebiet mit der seltsamen Begründung, Deutschland habe zwei internationale Luxuszüge eingestellt. Kann man sich einen schärferen Hohn auf das Völkerrecht denken als diese Begründung? Um einige tausend Tonnen Kohlen mehr zu bekommen, setzt man gegen die Bergarbeiter der Ruhr ein kriegsmäßig ausgerüstetes Heer in Bewegung, das Gewalttat und Bedrückung in ein friedliches, fleißig schaffendes Land trägt, wegen zwei Luxuszügen, die aus Gründen der Kohlenersparnis ausfielen, wird das schöne und fruchtbare Land am Hange des Schwarzwaldes unter französische Bajonette gebracht! [...] Wir legen Verwahrung ein gegen die Bluttaten, die körperliche und geistige Bedrückung und Bedrängung einer friedlichen, arbeitsamen und hart duldenden Bevölkerung, wir rufen die Welt zum Zeugen dessen an, was tagtäglich an Handlungen der Brutalität, an Akten unmenschlicher Willkür in dem besetzten Gebiet geschieht. ‑ Uns Deutschen aber, die wir alle Söhne einer Muttererde und eines Vaterlandes sind, ist es heilige Pflicht, zusammenzustehen mit unseren unterdrückten Brüdern und Schwestern, ihnen Hilfe zu leisten, wenn sie es ablehnen, den Eindringlingen Sklavendienste zu leisten, ihnen zu helfen, die harten Tage der Fremdherrschaft zu überwinden. Mit Gefühlen tiefer Dankbarkeit gedenken wir der Beamten, der Arbeiter und der Unternehmer, die in aufopfernder Treue ihre Freiheit und ihre Existenz eingesetzt haben und täglich neu einsetzen, um die gegnerischen Anschläge zu vereiteln. Was sie damit für das deutsche Volk getan haben, wollen wir ihnen nie vergessen! In diesen Tagen, wo fremde Gewalt in unser Land hereingebrochen ist, muß alles zurückstehen, was an Weltanschauung und politischer Ansicht uns trennt. Die Opferwilligkeit, die sich in den Spenden zur Ruhrhilfe so glänzend bekundet, soll auch unser Handeln und Denken beherrschen; wir müssen persönliche Gefühle und Interessen unterordnen dem Großen und Ganzen, dem deutschen Schicksal. [...] Unerschütterlich ist allen Deutschen das Bewußtsein, Söhne eines Volkes und Glieder eines Reiches zu sein; nie wird fremde Gewalt das trennen, was Rasse, Sprache und Kultur in harter Geschichte zusammengeschmiedet haben. Jeder Deutsche ist sich heute des Ernstes der Stunde bewußt; jeder von uns weiß, es geht um die Zukunft des Reiches, um den Bestand der Deutschen Republik. Wenn wir in diesen Schicksalstagen alle Kräfte zusammenschließen, werden wir auch dieser Anschläge auf unser nationales Leben Herr werden; in dieser entschlossenen, zähen Abwehr erhoffen und erwarten wir ‑ trotz allem ‑ eine bessere Zukunft unseres schwergeprüften Volkes im Bewußtsein unserer Einigkeit und unseres Rechts, im Kampf um unsere Freiheit!

 

 

13. Januar

 

Wilhelm Cuno  [3]:

Gegen die Gewalt, die hiermit einem wehrlosen Volke angetan wird, erhebt die deutsche Regierung vor der ganzen Welt feierlich Protest. Sie kann sich gegen diese Gewalt nicht wehren. Sie ist aber nicht gewillt, sich dem Friedensbruch zu fügen oder gar, wie ihr angesonnen wird, bei der Durchführung der französischen Absichten mitzuwirken.

 

 

19. Januar

 

Regierung [4]:

Die Aktion der französischen und belgischen Regierung im Ruhrgebiet stellt eine schwere Verletzung des Völkerrechts und des Vertrages von Versailles dar. Infolgedessen sind Befehle und Anordnungen, die im Verfolg dieser Aktion an deutsche Beamte ergehen, rechtsunwirksam. Es ergeht daher seitens der Regierungen des Reiches, Preußens, Bayerns, Hessens und Oldenburgs die Anweisung, Anordnungen der besetzenden Mächte keinerlei Folge zu geben, sondern sich ausschließlich an die Anweisungen ihrer eigenen Regierung zu halten. Dies gilt auch für die Beamten des altbesetzten Gebiets allen Maßnahmen gegenüber, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des Rheinlandabkommens stehen2. Cuno. Braun, v. Knilling. Ulrich. Tantzen.

 

 

 

Aufruf der Eisenbahnergewerkschaft, 21. Januar 1923 (Auszüge)[5]

 

[...]

1.   Jegliche Eingriffe in Verwaltung und Betrieb unserer Eisenbahn sind sofort einzustellen.

2.   Jegliches unseren verwaltungsseitigen Bestimmungen entgegenhandelnde Betreten unserer Dienststellen durch Unbefugte ist zu unterlassen.

3.   Beaufsichtigung durch bewaffnete Militärpersonen hat zu unterbleiben.

4.)  Die Aufenthaltsräume dürfen nicht durch Militärpersonen belegt werden. Wenn alles dies nicht unterbleibt, ist eine ordnungsmäßige Ausführungen unseres Dienstes nicht möglich.

5.   Daß der Grundsatz beachtet wird: Die deutsche Eisenbahn den deutschen Eisenbahnern

[...]

Die Verordnungen des RVM sind klar und deutlich. Unsere Kollegen müssen diese befolgen. Wenn ihnen dieses nicht möglich ist, dann haben sie eben den Dienst einzustellen und ihren Posten zu verlassen, bis die oben angeführten Forderungen erfüllt sind.

 

 

 

Rudolf Breitscheid, 26. Januar 1923 (Auszüge)[6]

 

Wir stehen in der Abwehr des Angriffs auf das Ruhrrevier zurzeit an der Seite der bürgerlichen Parteien. Das heißt aber ‑ und das muß mit Nachdruck unterstrichen werden ‑ in keinem Falle, daß wir uns mit den bürgerlichen Parteien und mit der Regierung identifizieren.

Unsere Voraussetzungen, von denen wir bei unserer Stellung ausgehen, sind andere als Ihre Voraussetzungen, und wir wissen nicht, ob unsere letzten Ziele in diesem Abwehrkampf dieselben sind wie die Ihrigen. [...]

Aber wir haben das Recht und die Pflicht, vor allem auch über die gegenwärtigen innenpolitischen Dinge rückhaltlos unsere Meinung zu sagen.

Wir hüten uns, irgendwie die Idee des Burgfriedens wieder aufleben zu lassen, denn Burgfrieden bedeutet nichts anderes als Kirchhofsruhe.

 

 

 

Verordnung Saarland, 2. Mai 1923[7]

 

Aufgrund der §§ 19 und 23 des Kapitels II der Anlage zum Abschnitt IV des Friedensvertrages, aufgrund namentlich der §§ 30 und 3 desselben Kapitels derselben Anlage und gemäß ihrem Beschluß vom 30. April 1923 verordnet die Regierungskommission was folgt:

Artikel 1:

§ 152 der Gewerbeordnung erhält folgende Fassung:

1.  Das Streikpostenstehen unter jedweder Form ist untersagt. Jede Zuwiderhandlung wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis 500 Francs bestraft.

2.  Wer es unternimmt, durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzungen oder Verrufserklärungen

a.  Arbeiter oder Arbeitgeber zur Teilnahme an Verabredungen der in § 152 bezeichneten Art zu bestimmen oder am Rücktritt von solchen Verabredungen zu hindern,

b.  Arbeiter zur Einstellung der Arbeit zu bestimmen oder an der Fortsetzung oder Annahme der Arbeit zu hindern

c.  Arbeitgeber zur Entlassung von Arbeitern zu bestimmen oder an der Annahme von Arbeitern zu verhindern, wird mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft. Ist die Handlung gewohnheitsmäßig begannen, so tritt Gefängnis nicht unter einem Jahr ein.

Artikel 2:

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.

Saarbrücken, den 2. Mai 1923

Im Namen der Regierungskommission des Saargebietes

Der Präsident gez. V. Rault, Staatsrat

 

 

 

Erklärung Erich Zeigner, 10. April 1923 (Auszüge)[8]

 

[...]

Alle diese für unseren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wiederaufbau notwendige Arbeit kann nur geleistet werden auf dem Boden der Republik. Diese aber ist bedroht. Sie wird es aus Jahre hinaus sein. Gerade die fortgesetzten außenpolitischen Schwierigkeiten des Reiches sind es, die einem Teile des deutschen Volkes immer wieder einen Vorwand geben, die Republik anzugreifen, sie zu unterminieren. (Sehr richtig! links.) In diesen. Kreisen wird die Republik, werden die Führer der republikanischen Entwicklung verantwortlich gemacht für unsere ungeheuren politischen Schwierigkeiten. Mit äußerster Schärfe wird die Republik abgelehnt, die Führer der Republik werden “vaterlandslose Schurken, Verräter, Novemberverbrecher” genannt, ihre Beseitigung sei nicht Bürgerkrieg, sondern “ein gerechtes Strafgericht”, dort wird ständig verlangt: “Richte Galgen auf, deutsches Volk!” Die Größe der Gefahr, die von diesen Kreisen droht, ist im Reiche lange Zeit nicht erkannt worden. Erst die politischen Morde an Erzberger und Rathenau, der Mordversuch an Scheidemann, die großen politischen Prozesse vor dem Reichsgericht und dem Staatsgerichtshof haben klar gezeigt, daß diese Kreise durchaus nicht so klein sind, wie lange Zeit geglaubt worden ist, und daß hinter ihnen offenbar sehr kapitalkräftige Schichten stehen. Die außenpolitischen Schwierigkeiten des Reiches werden nur als Vorwand für dieses Treiben benutzt. Die wahre Ursache der Maulwurfsarbeit liegt darin, daß diese Kreise die Macht im Staatsapparat verloren haben oder zu verlieren fürchten und sich in ihrer wirtschaftlichen Machtstellung bedroht fühlen.

Der Kampf um die Festigung des republikanischen Gedankens in Deutschland hat also in erster Linie wirtschaftliche Hintergründe. Die Republik ist aber für den weitaus größten Teil des deutschen Volkes die einzige Staatsform, die einen Weg dafür eröffnet, daß in einem Jahre dauernden, mühseligen Prozeß schrittweise diejenige Umstellung des Rechts und der wirtschaftlichen Machtverhältnisse erfolgt, die not- wendig ist, um den Massen staatsbürgerliche Freiheit, Anteil an den Kulturgütern der Nation und eine auskömmliche Existenz zu sichern. Zu diesem Kampfe hat die Arbeiterschaft leider immer wieder sehen müssen, daß das Reich gegenüber dem Treiben dieser Kreise nicht jene Festigkeit gezeigt hat, die nötig gewesen wäre. Über ganz Deutschland haben sich zahlreiche Organisationen verbreitet, die verborgen oder offen gegen die Republik, gegen die Arbeiterschaft hetzen. Mit Bitterkeit haben wir feststellen müssen, daß die Reichswehr sich nicht freigehalten hat von engen Beziehungen zu diesen reaktionären, faschistischen Organisationen. Sie, die der Republik dienen, sie schützen sollte, die gedacht ist als ein Machtinstrument der Republik, hat sich mehr und mehr zu einer Bedrohung der Republik entwickelt. Der Herr Reichsminister Dr. Gehler hat im Reichstag in den Sitzungen vom 22. Februar dieses Jahres und den folgenden Tagen schon zugegeben, daß Teile der Reichswehr mit den verbotenen Geheimorganisationen in enger Fühlung gestanden haben und wohl noch jetzt stehen. Der Chef des deutschen Heeres Herr General v. Seeckt hat am 23. März dieses Jahres in einem Erlaß an die Reichswehr selbst ausgeführt, daß Versuche gemacht worden seien, die Reichswehr für die politischen Ziele dieser rechtsputschistischen Organisationen zu gewinnen, und diese Versuche leider nicht immer vergeblich gewesen seien.

Zu dieser Situation kann es zunächst einmal der Arbeiterschaft nicht verdacht werden, wenn sie zum Schutze ihrer Versammlungen ihrer Einrichtungen, ihrer Führer Abwehrmaßnahmen gegen Übergriffe putschistischer Elemente beschlossen hat. Aber nicht nur der Arbeiterschaft und ihren Einrichtungen droht Gefahr, die Republik selbst ist bedroht, sie kämpft um ihre Existenz. Solange diese Situation besteht, kann die sächsische Regierung es den Arbeiterparteien nicht verbieten, nein, sie muß es begrüßen, wenn sich die Arbeiter den Organen der Republik zur Verfügung stellen, um im Bedarfsfalle unter der Leitung staatlicher Polizei mit ihrem Leben alle gewalttätigen und ungesetzlichen Angriffe gegen die Republik abzuwehren. Das Proletariat hat generationenlang mit Geduld und Disziplin schwerste Entbehrungen ertragen, ohne die Nerven zu verlieren. Es hat gesehen, daß es ‑  trotz seiner Treue gegenüber dem Staat und trotz allen seinen Opfern an Gut und Blut, Lebensfreude und Lebensaussichten ‑ weiterhungern mußte. Und trotzdem ist das Proletariat auch heute noch die stärkste und zuverlässigste Sicherung der Republik. Die Regierung hat zur Arbeiterschaft das feste Vertrauen, daß sich kein Mitglied des Ordnungsdienstes an irgendeiner provokatorischen Handlung beteiligt oder sich Exekutivbefugnisse beimißt, die ihm nicht zukommen, und die kein Staat einer privaten Organisation überlassen könnte.

Davon, daß diese Abwehrorganisationen gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, kann gar keine Rede sein, denn der sächsische proletarische Ordnungsdienst ist nicht bewaffnet. Und damit entfallen alle Argumente.

Nur einen Weg gibt es, um diese Abwehrorganisationen überflüssig zu machen: das Reich mag endlich eingreifen gegen die faschistischen Organisationen! In Nord- und Mitteldeutschland ist die Deutsch-völkische Freiheitspartei, ist die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei verboten. Vor dem Staatsgerichtshof schwebt das Verfahren gegen die Organisation Consul. In Bayern aber sind jene Organisationen noch heute erlaubt. Dort halten sie in voller Waffenausrüstung, sozusagen unter den Augen der Behörden, ihre Übungen ab. Das Reich kann helfen, es braucht nur zuzugreifen. Der Erlaß neuer Gesetze und neuer Verordnungen ist nicht nötig. Würden jetzt neue Verordnungen erlassen, die sich gegen unbewaffnete Selbstschutzorganisationen richten, niemand würde sich des Eindrucks erwehren können, daß das Reich nur die linksrepublikanischen Abwehrorganisationen erdrosseln will, gegen die rechtsradikalen Angriffsformationen aber doch nicht einschreite. Das Reich hat es in der Hand, diese Abwehrorganisationen gegenstandslos zu machen, wenn es dafür sorgt, daß die reaktionären Angriffsformationen mit aller Energie zerschlagen werden.

Ich fasse zusammen: die breiten Volksteile, auf deren Vertrauen sich die sächsische Regierung glaubt in erster Linie stützen zu können, wollen keine Zuspitzung der politischen Gegensätze, die zu Katastrophen führen könnte. So sehr wir überzeugt sind, daß sich die in unserem heutigen Wirtschaftssystem wurzelnden Klassengegensätze nicht überbrücken lassen und die treibenden Kräfte des politischen Kampfes sind, so sehr müssen wir und werden wir alle Kräfte der Vernunft mobilisieren, um blutige Entladungen der sich täglich verschärfenden Gegensätze zu verhindern. Denn solche Erschütterungen würden das Elend und die Not des gesamten Volkes nur unendlich vermehren. Ich betone nochmals: Ich habe am 21. März vor dem Landtage den Eid auf die sächsische Verfassung geleistet. Meine Herren Kollegen haben den gleichen Eid geleistet. Wir werden diesen Eid halten! Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Republik zu sichern, aufzubauen, nicht zu zerstören. Die Anerkennung der Ehrlichkeit des Wollens darf die Regierung auch von denen fordern, von denen sie weiß, daß sie andere Wege für richtig halten. Diejenigen aber, die den republikanischen Aufbau in fort- schriftlichem Sinne billigen, fordere ich auf: unterstützen Sie uns bei unserer Arbeit!

 

 

 

25. Mai

 

Erklärung RDI [9]:

I. Nach dem Vertrage von Versailles haften für die Reparationen ausschließlich Vermögen und Einnahmequellen des Reiches und der Länder. Eine Verhaftung des Privateigentums hat gemäß völkerrechtlichen Grundsätzen nicht stattgefunden. Der Zugriff des Staates auf seine Bürger, insbesondere die Wirtschaft, ist eine rein innerdeutsche Angelegenheit; die unmittelbare Haftbarmachung gegenüber dem Auslande ist ausgeschlossen. Im innerdeutschen Verhältnis ist der Staat Erstschuldner für die Reparationen. Er ist deshalb gegenüber den Bürgern ‑ wie auch gegenüber der Entente ‑ verpflichtet, zunächst die ihm gehörenden Pfandobjekte des Reiches und der Länder im Rahmen der Möglichkeit auszuwerten. Reicht dies nicht aus, so hat er die Gesamtheit des Volkes nach Maßgabe der Kräfteverhältnisse heranzuziehen, ehe er begrenzte Volkskreise zur Tragung von Sonderlasten auffordert. Dies gilt auch für eine etwaige Sonderbelastung der Wirtschaft, d. h. insbesondere des landwirtschaftlichen und städtischen Grundbesitzes, der Industrie, des Handels und des Bankgewerbes.

Die industrielle Wirtschaft bekennt sich zu der für jeden Bürger selbstverständlichen Verpflichtung, für das im Staat verkörperte Vaterland bis an die Grenze der Tragfähigkeit einzutreten. Das Ziel aller Bemühungen ist die Wiedergewinnung der politischen und wirtschaftlichen Freiheit. Deshalb kann eine Bereitschaft zur Übernahme von großen Sonderlasten auch durch die Industrie nur ausgesprochen werden, wenn gleichzeitig das Gesamtproblem der Reparationen sowohl nach außen wie auch innerhalb Deutschlands eine wirkliche Lösung erfährt.

II. Im Rahmen des Gesamtproblems ist vorab zweierlei erforderlich: Erhaltung der vollen Substanz der staatlichen Vermögensobjekte, ohne welche eine gesunde Wirtschaft unmöglich ist, und aus dem gleichen Grunde die Wahrung der Zollhoheit.

Eine erfolgversprechende Haftbarmachung der (alleinigen) staatlichen Pfandobjekte kann nur vor sich gehen, wenn die Reichs- und Staatsbetriebe nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen regeneriert und dauernd betrieben werden. Nach Meinung der Industrie wird es möglich sein, auf diesem Wege aus diesen Betrieben in absehbarer Zeit jährlich etwa 600 Millionen Goldmark, bei günstiger Entwicklung der Wirtschaft eine Milliarde und mehr herauszuwirtschaften.

III. Die unter II. genannten Verpflichtungen können nur übernommen und die daraus entspringenden Leistungen nur erfüllt werden, wenn Deutschland durch entsprechenden Aufschub der Zahlungen die Möglichkeit erhält, seine innere Lage zu stabilisieren und wenn der deutschen Wirtschaft die volle Bewegungsfreiheit im Verkehr mit dem Auslande und im Auslande selbst, so wie sie allen anderen Staaten gewährt ist, wieder zugebilligt wird. Die deutsche Wirtschaft kann ferner bei der bestehenden inneren Wirtschaftslage keinerlei Verpflichtungen übernehmen und Leistungen vollbringen und wird es niemals können, wenn nicht folgende unerläßliche Voraussetzungen in bezug auf innere Wirtschaftsreformen erfüllt werden, welche auch die Deutsche Regierung in[512] ihrer am 14. November 1922 an die Reparationskommission gerichteten Note im wesentlichen als notwendig bezeichnet hat:

1)   Grundsätzliche Fernhaltung des Staates von der privaten Gütererzeugung und -verteilung, unbeschadet schärfster Bekämpfung wirklichen Wuchers, mithin

a)   Aufhebung der Kriegs- und Zwangswirtschaft einschließlich des Abbaues der Außenhandelskontrolle, soweit letztere nicht zur Sicherstellung einiger weniger lebenswichtiger Erzeugnisse für Volksernährung und dergleichen erforderlich und tatsächlich durchführbar ist.

b)   Aufhebung aller Demobilmachungsvorschriften und Beschränkung der Staatsgewalt auf das Schiedsrichteramt bei Wirtschaftsstreitigkeiten von allgemeiner Bedeutung.

2)   Erhaltung des Betriebskapitals und Ermöglichung angemessener Neubildung von Privatkapital zum Zwecke der Erhaltung und Entwicklung der Wirtschaftsbetriebe, mithin entsprechende Umgestaltung der heute vielfach willkürlichen Steuergesetzgebung (z. B. Gewerbesteuer), insbesondere Hebung der Steuermoral und Schaffung eines klaren, den Sparsinn anregenden Steuersystems.

3)   Voller Einsatz der vorhandenen Arbeitskraft für quantitative und qualitative Hebung der Produktion, also Steigerung der allgemeinen Arbeitsleistung. Dies setzt voraus: Bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung des Achtstundentages Erhöhung der Tariffreiheit im Sinne der Vorarbeiten des Reichswirtschaftsrates, Schaffung eines Arbeitszeitgesetzes; ferner Entlastung der Wirtschaft von unproduktiven Löhnen. Offenes Bekenntnis von Regierung und Volk zu derartigen Grundsätzen sowie sofortige Verwirklichung derselben durch alle beteiligten Faktoren – insbesondere Regierung – ist unerläßlich. Im anderen Falle werden alle Opfer des Volkes, einschließlich der Wirtschaft fruchtlos sein und nur die letzte Hoffnung Deutschlands auf eine bessere Zukunft vernichten. Die Mitverantwortung für einen derartigen Fehlschlag zu übernehmen, ist die Wirtschaft nicht in der Lage.

gez. Sorge     Bücher

Ernst von Borsig       Carl Bosch       Duisberg  Frank   Hans Kraemer

Peter Klöckner          Lammers         Piatscheck  Reusch            Riepert            Silverberg

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Vögler

 

 

 

 

Bericht Otto Hörsing, 15. August 1923 (Auszüge)[10]

 

Herr Oberpräsident Hörsing-Magdeburg teilt über die Lage in der Provinz Sachsen folgendes fernmündlich mit:

Die Lage hat sich wesentlich gebessert. Die kommunistische Generalstreikpropaganda darf als fehlgeschlagen angesehen werden. Gegen die Streikhetzer und die Streikleiter sei der Oberpräsident durch zahlreiche Verhaftungen vorgegangen. So zum Beispiel ist die Zentralstreikleitung der Landarbeiter festgenommen; ferner die Streikleitungen der Kreise Calbe und Genthin. Infolge dieser Verhaftungen sind die Streiks, vor allem im Reg. Bezirk Magdeburg, in der Auflösung. Verhaftet sind bisher ca. 40 Personen aus den Kreisen der kommunistischen Hetzer und Führer. Im Reg.Bezirk Merseburg war eine Verhaftung der kommunistischen Drahtzieher nicht möglich, weil sich diese der drohenden Festnahme entzogen haben. Die Verhaftungen werden fortgesetzt. Im Kreise Genthin versuchten kommunistische Banden gestern Brandstiftungen. In einem Falle wurde eine Scheune in Brand gesetzt; von den Tätern ist einer erschossen, 2 verhaftet. In einem zweiten Falle mißlang die Brandstiftung. Sämtliche Beteiligten, insgesamt 5 Personen, wurden verhaftet. Kommunistische Plündererkolonnen suchten im Reg.Bezirk Merseburg den Landkreis Eisleben heim. Zwei dieser Kolonnenführer wurden verhaftet, zwei sind geflüchtet. [...]

Die in den Betrieben bestehenden Organisationen der republikanischen Notwehr haben sich gegen die Kommunisten gewendet, die mit dem Versuch, die Stillegung der Betriebe zu erzwingen, von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle zogen. Durch die Abwehrtrupps wurden die kommunistischen Streikhetzer vertrieben bzw. verprügelt.

 

 

 

Carl Severing, 20. August 1923 (Auszüge)[11]

 

[...] Zurückdrängen der kommunistischen Bewegung  [...] In Neurode, Zeitz, Gelsenkirchen, Hannover, Aachen und einigen anderen Orten hat es neben zahlreichen Verwundeten auch eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Toten gegeben.

 

 

Lage in der Gegend von Aachen (Nordrhein Westfalen), 15. August 1923[12]

 

Vertreter des Arbeitsministeriums :

Die ohne Entlöhnung dastehenden Bergarbeiter haben sich in großen Scharen auf das Land begeben und ziehen plündernd umher. Die Landbevölkerung wehrt sich, und es ist bereits zu regelrechten Feuergefechten gekommen.

Oberpräsident Aachen:

Ernährung Aachener Bevölkerung bei augenblicklichen Verkehrsverhältnissen unmöglich. Fortgesetzte blutige Zusammenstöße. Bereits über hundert Tote und Verwundete. Plünderung aller Läden und Läger unterschiedslos innerhalb und außerhalb der Stadt. Lebensmitteltransporte werden auf Zuführstraßen ausgeraubt.

 

 

 

Hugo Stinnes

 

12. September[13]:

Die letzten fünf Wochen sind nicht genügend genützt worden. In vierzehn Tagen werden wir den Bürgerkrieg haben. Hilferdings Programm kann ihn nicht hindern. Mehr arbeiten, Zahlungsmittel schaffen, Sachsen und Thüringen exekutieren. Kein Tag darf verlorengehen, sonst wird die Strasse das Kabinett Stresemann stürzen.

Frühjahr 1924 Prozeß gegen Adolf Hitler[14]:

sympathische Menschen

Was sie gewollt, haben wir alle gewünscht. Was sie gemacht, war nicht moralisch "schlecht", sondern unaussprechlich dumm! Mit so wenig Überlegung, daß sie um ein Haar Deutschland in den Abgrund gestürzt hätten.

 

 

 

Lage in Sachsen, 22. September 1923[15]

 

Abgeordneter von Brüninghaus an den Reichskanzler. [Betrifft: Sächsische Industrielle.]

Vor etwa 14 Tagen nahm ich Gelegenheit, Ihnen die überaus schwierige Situation darzustellen, in welche die sächsische Industrie im besonderen die des Bezirkes Annaberg-Buchholz durch den Terror der Straße gekommen ist. Leider hat sich meine Voraussage, daß ohne scharfes Zugreifen eine weitere Verschlechterung nicht zu vermeiden wäre, als zutreffend erwiesen. Wie mir Herr Fabrikbesitzer Adler aus Annaberg-Buchholz heute mitgeteilt hat, haben sich die Verhältnisse derart zugespitzt, daß von irgendwelcher staatlichen Ordnung eigentlich keine Rede mehr sein kann. Für den gesamten Bezirk Chemnitz mit dem daran anschließenden Erzgebirgischen Industriebezirk stehen nur 180 Mann Schutzpolizei zur Verfügung, die naturgemäß nicht entfernt ausreichen, um bei etwaigen Unruhen eingreifen zu können. Unter dem Druck der Straße haben die Fabrikanten für die vorige Woche bereits mehr als das Doppelte der Reichstariflöhne bewilligen müssen (15 Millionen pro Stunde, anstelle von 5,4 Millionen). Naturgemäß sind bereits starke Arbeiterentlassungen eingetreten. So in Buchholz bei einer Einwohnerzahl von 8000 ‑ 200 Arbeitslose. Diese sind nunmehr dazu übergegangen, unter Zuhilfenahme von kommunistischen Hundertschaften die Fabrikbesitzer ihrerseits zu zwingen, ihnen neben der staatlichen Erwerbslosenunterstützung private Zuwendungen zu machen. Am vorigen Donnerstag wurden die Fabrikbesitzer in das Rathaus berufen unter der Androhung, daß sie von den mobil gemachten Hundertschaften sonst mit Gewalt hingebracht werden würden und es wurden Unterstützungen von 60 bis 100 Millionen pro Kopf und außerdem die sofortige Beschaffung von verbilligten Lebensmitteln und Kohlen von den Unternehmern erpreßt. Die sächsische Regierung macht nicht die geringsten Anstalten, irgendwie den Schutz der Arbeitgeber zu übernehmen. Da die Industrie am Ende ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angekommen ist und die Arbeitslosigkeit immer mehr zunimmt, steht zu erwarten, daß in kürzester Frist, wenn nicht irgendetwas geschieht, in Sachsen die Herrschaft der Straße, alias der Kommunismus, sich ausbreiten wird. Leben und Sicherheit der Unternehmer sind, wie sich die Verhältnisse entwickelt haben, nur noch davon abhängig, ob sie zahlen können oder nicht.

 

 

 

28. September

 

30. September, A. Frölich [16]:

Maueranschläge, die zum Bürgerkrieg auffordern, sind zu entfernen, Flugblätter, Zeitungen oder sonstige Presseerzeugnisse, die Aufforderungen zum Bürgerkrieg enthalten sind zu beschlagnahmen. [...] Alle antirepublikanischen Versammlungen in geschlossenen und gedeckten Räumen sind verboten, insbesondere ist die Veranstaltung sogenannter “Deutscher Tage” untersagt.

[...]

Eine Aufforderung zum Generalstreik ist dann strafbar, wenn mit der Verordnung strafbare Tatbestände erfüllt werden (siehe insbesondere Verordnung des Reichspräsidenten vom 30. Mai 1920). Danach ist jede Betätigung verboten, die darauf gerichtet ist, durch Wort, Schrift oder andere Maßnahmen lebenswichtige Betriebe stillzulegen. Als lebenswichtige Betriebe gelten insbesondere die öffentlichen Verkehrsmittel sowie alle Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung von Gas, Wasser, Elektrizität, alle Bergwerke, z. B. Kohlen- und Kaliwerke, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Anlagen, ferner Stickstoffwerke, Brot-, Teig-, Zuckerfabriken. Wird eine solche Betätigung beobachtet, so ist alsbald gegen die Betreffenden Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. Die Staatsanwaltschaften sind durch das Justizministerium angewiesen, Anschläge und Aufrufen dieser Art besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

W. Reinhardt über die "antirepublikanischen Versammlungen"[17]:

Unter diesen Begriff fallen in Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse alle diejenigen Versammlungen, welche es sich zur Aufgabe machen, eine Veränderung der staatsrechtlichen Grundlagen, auf denen die heutige Reichsverfassung aufgebaut ist, herbeizuführen. Es würden also darunter beispielsweise auch alle diejenigen Versammlungen verstanden werden müssen, welche an Stelle des parlamentarischen Systems das Räteprinzip einführen wollen, somit jede Versammlung der Kommunistischen Partei.

 

 

 

 

 

 

 

 

Fußnoten



[1]. H. Michaelis, E. Schraepler (Hg.): Ursachen und Folgen - Band 5 - Die Weimarer Republik 1923, S. 21 (Bibliographie )

[2]F. Ebert: Schriften, Aufzeichnungen, Reden - Band 1 - 1917‑1925 (Bibliographie ).

[3]. http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/cuno/

Rede Frölich: http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_w1_bsb00000041_00691.html - 696

[4]. H. Michaelis, E. Schraepler (Hg.): Ursachen und Folgen - Band 5, S. 42 (Bibliographie )

[5]. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/cun/cun1p/kap1_2/kap2_49/para3_5.html.

[6]. http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_w1_bsb00000042_00028.html - 00033

[7]. http://www.hvsn.de/index2.php?option=com_content&do_pdf=1&id=109.

[8]F. Purlitz (Hg.): Deutscher Geschichtskalender - Band 39 - Januar‑Juni 1923 - Teil 1 - Inland, S. 373 (Bibliographie ).

W. Fabian: Klassenkampf um Sachsen 1918‑1930, S. 136 (Bibliographie ).

[9]. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/cun/cun1p/kap1_2/para2_168.html

F. Purlitz (Hg.): Deutscher Geschichtskalender - Band 39 - Januar‑Juni 1923 - Teil 1 - Inland, S. 271 (Bibliographie ).

[10]. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/str/str1p/kap1_2/para2_5.html.

[11]. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/str/str1p/kap1_2/para2_5.html.

[12]. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/str/str1p/kap1_2/kap2_3/para3_2.html.

[13]. G. D. Feldman: Hugo Stinnes, p. 885 (Bibliographie )

[14]. G. D. Feldman: Hugo Stinnes, p. 929 (Bibliographie )

http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1979_3.pdf

[15]. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/str/str1p/kap1_2/para2_75.html.

[16]. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/str/str2p/kap1_1/para2_26.html.

[17]. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/str/str2p/kap1_1/para2_26.html.