|   |                  
  
   
    | • | Forderungen ADGB Berlin, Oskar Rusch [1]: 1.   Völlige Neubildung des Kabinetts, nur sozialdemokratische
    Arbeiter als Regierende. Bisher arbeiterfeindliche Regierung. Wir
    betrachten eine Verfassung nicht als nichtabänderlich. Also Abänderung der
    Verfassung. 2.   Sofortige Zurückziehung aller meuternden Truppen und Auflösung
    und Entwaffnung. Arbeiter müssen in die Truppenteile mit hinein. Dann
    Entwaffnung und Beseitigung der Meuterer. 3.   Das bisher militaristische Regime hat dem Kapital als
    Schutzgarde gedient, gegen Streikende. Deshalb Auflösung der gesamten
    Söldnerscharen, auch der Einwohnerwehren. 4.   Auflösung der Technischen Nothilfe. Dafür Arbeiterwehr zur
    Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit. 5.   Entscheidende Mitwirkung bei der Neuordnung. 6.   Sofortige Aufhebung des Ausnahmezustandes. Erklärung USPD  [2]: Auflösung aller militärischen
    Sicherheitswehren, Einwohnerwehr, Entwaffnung des Bürgertums und des
    Grundbesitzes, revolutionäre Wehren, Freilassung aller politischen
    Gefangenen. Sofortige Sozialisierung, sofortige Wahl revolutionärer
    Arbeiterräte, Ausnahmegerichte. |   |      
  
   
    | Programm ADGB,
    Afa, DBB, 18. März 1920 [3] |    
  
   
    | • | I.      Entscheidender Einfluß der genannten Arbeitnehmerverbände
    auf die Umgestaltung der Regierungen im Reich und in den Ländern sowie auf
    die Neuregelung der wirtschafts- und sozialpolitischen Gesetzgebung. II.     Sofortige Entwaffnung und Bestrafung aller am Putsch
    beteiligten Truppen und Bestrafung aller Personen, die am Sturz der legalen
    Regierungen beteiligt waren oder sich als Beamte des Reichs, der Länder
    oder Gemeinden ungesetzlichen Regierungen zur Verfügung gestellt haben. III.    Sofortiger Rücktritt des Reichsministers Noske sowie der
    preußischen Minister Oeser und Heine. IV.    Gründliche Reinigung der gesamten öffentlichen Verwaltungen
    und Betriebsverwaltungen von allen reaktionären Persönlichkeiten, besonders
    solchen in leitenden Stellungen, und deren Ersatz durch zuverlässige
    Kräfte. Wiedereinstellung aller in öffentlichen Diensten gemaßregelten
    Organisationsvertreter. V.     Schnellste Durchführung der Demokratisierung der
    Verwaltungen unter Zuziehung und Mitbestimmung der wirtschaftlichen
    Organisationen der Arbeiter, Angestellten und Beamten. VI.    Sofortiger Ausbau der bestehenden und Schaffung neuer
    Sozialgesetze, die den Arbeitern, Angestellten und Beamten volle soziale und
    wirtschaftliche Gleichberechtigung gewährleisten. Schleunige Einführung
    eines freiheitlichen Beamtenrechts. VII.  Sofortige Sozialisierung des Bergbaus und der Kraftgewinnung,
    Übernahme des Kohlen- und Kalisyndikats durch das Reich. VIII. Sofortige Vorlegung eines Enteignungsgesetzes gegen
    Grundbesitzer, die die verfügbaren Lebensmittel nicht abführen oder ihren
    Betrieb nicht im Interesse des Volksganzen bewirtschaften, damit die
    produktiven Kräfte zur Gewinnung von Nahrungsmitteln restlos ausgenutzt werden. IX.    Auflösung aller konterrevolutionären-militärischen
    Formationen, Übernahme des Sicherheitsdienstes durch die organisierte
    Arbeiterschaft. |   |    
  
   
    | Aufruf ADGB, Afa,
    DBB, 18. März 1920[4] |    
  
   
    | • | Arbeiter, Angestellte und Beamte! Der
    Generalstreik hat bisher den Erfolg gezeitigt, daß die Kapp und Lüttwitz
    beseitigt sind. Damit ist aber der Kampf noch nicht beendigt. Die
    Soldateska beherrscht noch die Straßen Berlins. Die von verschiedenen
    Seiten gebrachte Nachricht, daß Noske als Oberbefehlshaber der Truppen nach
    Berlin zurückkehren soll, erscheint uns nach den bisherigen Verhandlungen
    mit der verfassungsmäßigen Regierung ausgeschlossen. Zunächst sind alle
    unzuverlässigen Truppen restlos zu entfernen und zu entwaffnen. Die
    Neuorganisation der Truppen muß so erfolgen, daß für die Zukunft jeder
    militärische Putsch unmöglich ist. Wir fordern entscheidende Mitwirkung bei
    der Neuordnung der Verhältnisse. Die Erfüllung dieser Forderungen halten
    wir zur Sicherung einer gesunden Fortentwicklung unseres Wirtschaftslebens
    für unerläßlich. Diese Bedingungen sind der verfassungsmäßigen Regierung
    gestellt. Jede Mitteilung darüber, daß wir in irgendwelche Verbindung mit
    Kapp und Genossen getreten wären, ist unwahr. Wir haben von vornherein jede
    Verhandlung mit den Volksfeinden abgelehnt. Der Generalstreik ist
    fortzusetzen, bis unsere Forderungen erfüllt sind! Vermeidet Ansammlungen
    und bewahrt die Ruhe! |   |    
  
   
    | Aufruf zentrale
    Streikleitung Berlin, Afa, 18. März 1920[5] |    
  
   
    | • | Angestellte! Beamte! Der Generalstreik geht
    weiter! Die Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände (Afa)
    verhandelt mit den maßgeblichen Stellen über folgende Mindestforderungen:  1.   Fort mit der Militärdiktatur!  2.   Sofortige Zurückziehung der Truppen und ihre Entwaffnung! 3.   Übertragung des Sicherheitsdienstes an die organisierte
    Arbeitnehmerschaft 4.   Entscheidende Mitwirkung der Gewerkschaften bei der Neuordnung
    der Verhältnisse Wir streiken nicht umsonst! Diese Zustände
    dürfen nicht wiederkehren. Bevor nicht Garantien gegeben sind, darf die
    Arbeit nicht wieder aufgenommen werden.  Hört nur auf uns! Der Generalstreik geht
    weiter! Unterzeichnet: Die Zentralstreikleitung der
    Afa Bezirk Groß-Berlin. Baumann, Bernard, Hugo Cohn, Daubert, Ehrecke,
    Flatau, Dr. Greil , Noerpel, Reder, Schroeder, Schindler, Fr. Schmidt  |   |    
  
   
    | Beschluß
    Arbeiterrat Sachsen, 18. März 1920[6] |    
  
   
    | • | Die am 18. März 1920 im
    "Kaufmännischen Vereinshaus" zu Chemnitz versammelten
    Arbeiterräte Sachsens und angrenzender bayerischer und thüringischer
    Ortschaften stimmten geschlossen folgenden Forderungen zu: 1.   Sofortige Entwaffnung und Aufhebung der Reichswehr, der
    Sicherheitswehr, der Einwohnerwehr und der Zeitfreiwilligen. Die Bewaffnung
    des Proletariats ist in Angriff zu nehmen. Als erster Schritt dazu ist die
    Bildung einer Arbeiterwehr unter Kontrolle der Arbeiterräte durchzuführen. 2.   Die Arbeiter in Stadt und Land, die Angestellten, werktätigen
    Männer und Frauen treten sofort in allen Fabriken, Werkstätten, Gruben und
    Kontoren zusammen und wählen revolutionäre Betriebsräte. Die Betriebsräte
    schließen sich zusammen zu örtlichen und Bezirksräten. Die Bezirksräte
    wiederum müssen zusammengefaßt werden zu einem Zentralrätekongreß. 3.   Die in den Betrieben und Werkstätten gewählten Arbeiterräte
    schließen sich zusammen zu Vollversammlungen. Die Vollversammlung des
    Arbeiterrats muß zu allen wichtigen Fragen Stellung nehmen. Sie wählt einen
    Vollzugsrat und beauftragt diesen, alle Beschlüsse durchzuführen und
    notwendige Aktionen zu leiten. Die neugewählten Betriebsräte üben die
    Kontrolle über die Produktion aus. Sie haben das Recht, Einstellungen und
    Entlassungen von Arbeitern vorzunehmen. 4.   Alle politischen Gefangenen und Inhaftierten, die in deutschen
    Gefängnissen sitzen, sind sofort zu entlassen. 5.   Alle Maßnahmen der Arbeiterräte seit der Erhebung der
    Kapp-Lüttwitze sind Abwehrmaßnahmen gegen die Erhebungen der
    Konterrevolution. Maßregelungen von Arbeitern und Beamten, zivilrechtliche
    Verfolgungen und Bestrafungen irgendwelcher Art aus diesem Anlaß haben zu
    unterbleiben. Wo trotzdem der Versuch unternommen wird, ist es Aufgabe des
    Arbeiterrates, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln derartige Versuche
    zu unterbinden. 6.   Der Generalstreik war eine notwendige Abwehrmaßnahme gegen die
    Erhebung der Konterrevolution. Der dadurch entstandene Lohnausfall ist von
    den Unternehmern allen Arbeitern auszuzahlen. Unternehmern, die sich
    weigern, die Streiktage zu zahlen, wird die Zufuhr von Rohstoffen und
    Produktionsmitteln jeder Art gesperrt. In ihren Betrieben wird solange
    gestreikt, bis sie sich bereit erklären, alle Streiktage zu bezahlen. |   |    
  
   
    | Anweisung
    Reichswehrgruppenkommandos 1, (wahrscheinlich) 18. März 1920[7] |    
  
   
    | • | 1. Es ist sicher, daß wir vor einem
    Versuch größten Stils zur Einführung der Räterepublik stehen. Der Gegner
    hat die Absicht, die Reichswehr durch Aufstände in den großen Städten in
    deren Innern zu fesseln und sie dann durch Heranführen roter Truppen von
    außen einzuschließen. Es liegen Anzeichen vor, daß der Gegner gut,
    vielleicht von fachkundigen Militärs, geführt wird. Auch seine die Truppen
    zermürbende Propaganda scheint gut organisiert zu sein. 2. Den militärischen Befehlshabern
    wird, um die Absichten des Gegners zu durchkreuzen, dringend empfohlen, so
    schnell wie möglich starke, kampfkräftige Verbände aller Waffen außerhalb
    der größten Städte zusammenzuziehen, um mit diesen zunächst den Gegner im
    freien Felde anzugreifen. Ist im freien Felde kein Gegner mehr vorhanden,
    so müssen die verlorengegangenen Städte mit zusammengefaßten Kräften eine
    nach der anderen von außen her konzentrisch angegriffen und zurückerobert
    werden. Angriffe mit zu geringen Kräften sind zu vermeiden. Überall, wo die
    Truppe Widerstand findet, ist die Waffengewalt der Truppe sofort mit
    rücksichtsloser Energie und schwersten Kampfmitteln zur Anwendung zu bringen.
    Verhandlungen, die der Gegner nur anknüpft, um Zeit zu gewinnen und die
    Truppe zu verwirren, sind peinlichst zu vermeiden. Es wird nochmals darauf
    hingewiesen, daß das Vaterland sich in schwerster Gefahr befindet und nur
    durch rücksichtslosen Einsatz der Truppe und zielbewußte energische Führung
    aller Militärbefehlshaber gerettet werden kann. 3. Sämtliche Hilfsmittel zur
    Verstärkung der Reichswehr (Einwohnerwehren, Zeitfreiwillige, Technische
    Nothilfe) sind in vollem Umfange nutzbar zu machen, die gesamte
    nationalgesinnte Bevölkerung, einschl. nationalgesinnter Arbeiter, ist zur
    Mitwirkung aufzubieten. 4. Letzte Nachrichten besagen, daß
    beträchtliche Teile der Gewerkschaften, Beamten- und
    Angestelltenvereinigungen in der augenblicklichen politischen Verwirrung
    sich der Bewegung für Einführung der Räterepublik anzuschließen scheinen,
    also feindlich sind. |   |      
  
   
    | Erklärung ADGB
    Berlin, 19. März 1920[8] |    
  
   
    | • | Der Ausschuß der Gewerkschaftskommission
    Berlins und Umgegend hat folgende Beschlüsse angenommen: 1.   Der Streik geht weiter. 2.   Die Gewerkschaftskommission fordert die Einsetzung einer
    sozialistischen Arbeiterregierung. 3.   Die sofortige Zurückziehung der meuternden Truppen, deren
    Auflösung und Entwaffnung, Auflösung der Reichswehr, Sicherheits- und
    Einwohnerwehr und Errichtung einer Arbeiterwehr zur Aufrechterhaltung der
    Ordnung. 4.   Die Gewerkschaftskommission fordert entscheidende Mitwirkung
    der Gewerkschaften bei der Neuordnung der wirtschaftlichen und politischen
    Verhältnisse. |   |      
  
   
    | • | Sekretär USPD Hagen, J. Ernst, Telegramm
    an Gustav Bauer[9]: Die drei sozialistischen Parteien des
    Industriegebietes, die heute morgen zu einer Konferenz hier vereinigt
    waren, stellten sich einmütig auf den Standpunkt, daß alle Kräfte
    eingesetzt werden müssen, um die Reaktion niederzuschlagen. In keiner Weise
    kann sie General v. Watter Vertrauen entgegenbringen, der als
    reaktionärer monarchistischer Offizier heute morgen die Arbeiter zur Abgabe
    der Waffen aufforderte, bis heute aber noch nichts tat, um das Bataillon
    Schulz, das auf dem Boden der Kapp-Regierung steht, zu entwaffnen. Wir
    verlangen sofortige Einstellung der Truppenbewegung, da wir sonst gezwungen
    sind, in berechtigter Abwehr zum Angriff zu schreiten, um zu verhindern,
    daß zusammengezogene reaktionäre Truppenkörper im Industriegebiet den
    weißen Schrecken einfuhren. Die Konferenz lehnt einstimmig die Einführung
    der Rätediktatur ab und stellt sich in ihrem Vorgehen auf durchaus legalen
    Boden, verlangt aber Garantien, um vor der Reaktion gesichert zu sein. Im
    Gegensatz zu allen anderen Behauptungen erklären wir, daß im
    Industriegebiet größte Ruhe und Ordnung herrscht und die Arbeit mit
    Ausnahme der unter den Waffen stehenden Arbeiter voll aufgenommen wurde.
    Wir bitten sofortige Entscheidung zu treffen. |   |    
  
   
    | • | Aktionsausschuß Mülheim, Erklärung ][10]: die diktatorische Macht nur solange
    ausüben, bis aus den Reihen der revolutionären, auf dem Boden der
    proletarischen Diktatur stehenden Betriebsräte ein endgültiger Arbeiterrat
    gewählt ist. |   |      
  
   
    | Abkommen,
    20. März 1920[11] |    
  
   
    | • | 1. Die anwesenden Vertreter der
    Regierungsparteien werden bei ihren Fraktionen dafür eintreten, daß bei der
    bevorstehenden Neubildung der Regierungen im Reich und in Preußen die
    Personenfrage von den Parteien nach Verständigung mit den am Generalstreik
    beteiligten gewerkschaftlichen Organisationen der Arbeiter, Angestellten
    und Beamten gelöst und daß diesen Organisationen ein entscheidender Einfluß
    auf die Neuregelung der wirtschafts- und sozialpolitischen Gesetze
    eingeräumt wird, unter Wahrung der Rechte der Volksvertretung. 2. Sofortige Entwaffnung und
    Bestrafung aller am Putsch oder am Sturz der verfassungsmäßigen Regierungen
    Schuldigen sowie der Beamten, die sich ungesetzlichen Regierungen zur
    Verfügung gestellt haben. 3. Gründliche Reinigung der gesamten
    öffentlichen Verwaltungen und Betriebsverwaltungen von gegenrevolutionären
    Persönlichkeiten, besonders solchen in leitenden Stellen, und ihren Ersatz
    durch zuverlässige Kräfte. Wiedereinstellung aller in öffentlichen Diensten
    aus politischen und gewerkschaftlichen Gründen gemaßregelten
    Organisationsvertreter. 4. Schnellste Durchführung der
    Verwaltungsreform auf demokratischer Grundlage unter Mitbestimmung auch der
    wirtschaftlichen Organisationen der Arbeiter, Angestellten und Beamten. 5. Sofortiger Ausbau der bestehenden
    und Schaffung neuer Sozialgesetze, die den Arbeitern, Angestellten und
    Beamten volle soziale und wirtschaftliche Gleichberechtigung gewährleisten.
    Schleunige Einführung eines freiheitlichen Beamtenrechts. 6. Sofortige Inangriffnahme der
    Sozialisierung der dazu reifen Wirtschaftszweige unter Zugrundelegung der
    Beschlüsse der Sozialisierungskommission, zu der Vertreter der
    Berufsverbände hinzuzuziehen sind. Die Einberufung der
    Sozialisierungskommission erfolgt sofort. Übernahme des Kohlen- und des
    Kalisyndikats durch das Reich. 7. Auflösung aller der Verfassung
    nicht treugebliebenen konterrevolutionären militärischen Formationen und
    ihre Ersetzung durch Formationen aus den Kreisen der zuverlässigen
    republikanischen Bevölkerung, insbesondere der organisierten Arbeiter,
    Angestellten und Beamten, ohne Zurücksetzung irgendeines Standes. Bei
    dieser Reorganisation bleiben erworbene Rechtsansprüche treugebliebener
    Truppen und Sicherheitswehren unangetastet. 8. Wirksame Erfassung, gegebenenfalls
    Enteignung der verfügbaren Lebensmittel und verstärkte Bekämpfung des
    Wuchers und Schiebertums in Stadt und Land. Sicherung der Erfüllung der
    Ablieferungsverpflichtung durch Gründung von Lieferungsverbänden und
    Verhängung fühlbarer Strafen bei böswilliger Verletzung. Ferner erklärten sich die Vertreter der
    Regierungsparteien bereit, in ihren Fraktionen auf unverzügliche Aufhebung
    der Schutzhaft der in ihr Befindlichen zu dringen. Im weiteren wurde in
    dieser Sitzung mitgeteilt, daß die Minister Noske und Heine bereits ihr
    Abschiedsgesuch eingereicht hätten. |   |      
  
   
    | Erklärung ADGB,
    Afa, DBB, 20. März 1920[12] |    
  
   
    | • | An alle Arbeiter,
    Angestellten und Beamten! Die Vertreterkonferenz der am Generalstreik
    beteiligten gewerkschaftlichen Organisationen der Arbeiter, Angestellten
    und Beamten erklärt, daß sie von den durch ihren Verhandlungsausschuß mit
    den Fraktionsvertretern der Regierungsparteien erzielten Vereinbarungen
    zwar nicht restlos befriedigt ist, ihnen aber gleichwohl zustimmt und
    hiermit den Generalstreik mit dem heutigen Tage als beendet erklärt.  Berlin , den 20. März 1920, morgens
    7.05 Uhr Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund, C. Legien Arbeitsgemeinschaft freier
    Angestelltenverbände, S. Aufhäuser Deutscher Beamtenbund, Kugler, Scherff |   |          
  
   
    | • | Brief Noske an Göring, 29. September 1934 [13]: Hiermit beantrage ich zum morgigen letzten
    Termin die Aufhebung der Verfügung vom 21.September 1933, die mir am 26. September,
    4 Tage vor Erreichung der Altersgrenze, zugestellt wurde, durch die
    mit sofortiger Wirkung meine Entlassung aus dem Preußischen Staatsdienst
    auf Grund des § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des
    Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 ausgesprochen wurde. Die
    Möglichkeit eines Einspruches ist mir damals nicht eröffnet, während in der
    Regel den zu entlassenden Beamten Einspruchsfrist zugestanden worden ist.
    Der Vorwurf mangelnder nationaler Zuverlässigkeit ist ungerechtfertigt. Lange
    Zeit vor dem Kriege ist meine vaterländische Gesinnung anerkannt und
    während des Krieges gerühmt worden. Ich verweise nur auf die Wirkung meiner
    sog. Baralong-Rede* im Reichstage am 15. Januar 1916. Meine
    erfolgreiche Tätigkeit besonders zur Wiederherstellung der Ordnung in
    Deutschland und zur Niederwerfung des Kommunismus als Reichswehrminister
    steht vor der Geschichte fest. Danach habe ich als Oberpräsident die
    Provinz 13 Jahre lang pflichttreu verwaltet, so daß mich breiteste
    Kreise der Bevölkerung schätzten, wofür mir zahlreiche Beweise erbracht
    wurden. Der Herr Preußische Ministerpräsident Göring hat mich deshalb durch
    Erlaß vom 17. Februar 1933 beurlaubt, nachdem er mir mündlich
    versichert hatte, er wünsche, daß ich keine Schmälerung meiner Pensionsbezüge
    erleiden solle. Gründe für die kränkende Entlassung habe ich nicht erfahren
    können. Ich bitte, besonders den Herrn Finanzminister Dr. Pop[p]itz zu
    hören, der mir versichert hat, er sehe meine Entlassung nach § 4 nicht
    als angebracht an angesichts meiner Verdienste für das Reich und für
    Preußen. Noske * Am 15. Januar 1916. Cf. nachstehend. |   |    
  
   
    | Gustav Noske,
    Rede, 15. Januar 1916 (Auszüge)[14] |    
  
   
    | • | Mit heller Empörung haben alle Kreise des
    deutschen Volkes von dem Wortlaut der englischen Note in der "Baralong"-Affäre
    Kenntnis genommen. Als vor Monaten die ersten Nachrichten darüber kamen,
    daß die Mannschaft eines deutschen Unterseebootes durch die Besatzung eines
    englischen Hilfskreuzers in geradezu bestialischer Weise getötet worden
    sei, habe ich und mit mir wohl viele andere eine Zeitlang an der
    Richtigkeit der Angaben starke Zweifel gehegt. Es erschien geradezu
    ungeheuerlich, daß Seeleute es sollten fertiggebracht haben, auf hilflos im
    Wasser treibende Männer zu schießen und sie zu töten und schon gerettete
    Mannschaften, die wehrlose Gegner geworden waren, meuchlings zu erschlagen.
    Wir haben während des Krieges mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, daß
    englische Seeleute bei anderen Gelegenheiten deutsche Matrosen nach
    ritterlichem Kampfe mutig gerettet haben. Es ist selbstverständlich, daß
    deutsche Seeleute in ähnlichen Fällen ebenso handeln würden und gehandelt
    haben. Retteten bisher englische Schiffe mehr deutsche Seeleute als
    deutsche Schiffe englische Mannschaften aufnehmen konnten, worauf die englische
    Regierung wiederholt und auch jetzt wieder prahlerisch hingewiesen hat, so
    geschah es doch deswegen, weil die Umstände es eben bisher nicht anders mit
    sich gebracht haben. Im Falle "Baralong" kann nun schon lange
    nicht mehr daran gezweifelt werden, daß die Aussagen der amerikanischen
    Zeugen vollen Glauben verdienen. Wäre es anders, würden die englische
    Regierung und die englische Presse sehr bald mit der Entrüstung, die sie so
    gut zur Schau zu tragen wissen, den amerikanischen Aussagen und den Erörterungen
    der deutschen Presse entgegengetreten sein. Dies Schweigen kann nur als
    Schuldbekenntnis bewertet werden. Danach habe ich mir selbstverständlich
    die Frage vorgelegt, was die deutsche Regierung wohl tun werde, um Sühne
    für den feigen Mord an deutschen Soldaten zu erlangen. Das deutsche Volk
    verspürt keine Neigung, seine U‑Bootleute so von den Engländern
    behandeln zu lassen. Es hatte allgemeine Genugtuung erregt, als die
    englische Regierung durch die Maßregeln der deutschen Regierung gezwungen
    wurde, die U‑Bootleute als Kriegsgefangene zu behandeln. Etwas
    absolut Selbstverständliches war es, daß die deutsche Regierung im Falle "Baralong"
    die Bestrafung der Schuldigen verlangte. Allen Ungeheuerlichkeiten in dem
    an sich furchtbaren Kriege entgegenzutreten hat jedes Volk und jede
    Regierung Anlaß, schon um das Zusammenarbeiten der Nationen nach dem Kriege
    nicht unnötig zu erschweren. Die Neigung dazu läßt die englische Regierung
    in Beantwortung der Note im Falle "Baralong" vollkommen
    vermissen. Diese Antwort ist das Empörendste, was wir in diesem Kriege an
    Zynismus auf diplomatischem Gebiete erlebt haben. Die Ausflüchte der
    englischen Regierung laufen mittelbar auf eine Billigung des Mordes an
    deutschen Seeleuten hinaus. Dafür hat das deutsche Volk absolut kein
    Verständnis. Mit Genugtuung haben wir wiederholt während der Dauer des
    Krieges davon Kenntnis nehmen können, daß neutrale Mächte, die dänische,
    die schwedische, die norwegische und die holländische Regierung,
    anerkannten, daß die deutsche Regierung vorgekommene Ungehörigkeiten
    mißbilligte und sofort Genugtuung gewährte. Die englische Regierung
    erdreistet sich erneut, die Soldaten des deutschen Heeres und der Flotte zu
    beschimpfen, gegen die sie den Vorwurf verbrecherischer Kriegführung
    erhebt. Wir verwahren uns für unsere Volksgenossen im Waffenrock gegen
    solche Beschimpfungen. Wir Sozialdemokraten haben schon einmal in der Öffentlichkeit
    betont, daß das deutsche Volk kein Barbarenvolk ist. Wir wissen, daß unsere
    Brüder im Felde sich an menschlicher Gesittung und kulturellen Empfindungen
    von den Soldaten feindlicher Länder ganz gewiß nicht übertreffen lassen.
    Schließlich find doch die deutschen Soldaten keine Abkömmlinge von
    Afrikanern, deren Väter sich noch mit Menschenfleisch ernährten und die
    jetzt von Frankreich und England gegen uns ins Feld geführt werden*. Unsere
    Soldaten stammen zum großen Teil aus unserer Mitte,  sie gingen durch
    unsere politische und gewerkschaftliche Schulung, und sie wissen, daß sie
    diesen Kampf für ihr Vaterland, ihre eigene Existenz und die Zukunft ihrer
    Kinder führen. Auch die Männer, die den harten Dienst auf den U‑Booten
    tun, verdienen nicht den Vorwurf, Barbaren zu fein. England hat den
    Aushungerungskrieg gegen unsere Frauen und Kinder begonnen, weil es uns
    militärisch nicht niederringen konnte. Es freut mich, feststellen zu
    können, daß die deutsche Armee und die deutsche Flotte die Grundsätze des Krieges
    und der Menschlichkeit achten, und ich hoffe, daß die leitenden Stellen
    weiter darauf halten werden, daß alle vorkommenden Verstöße genau
    untersucht und scharf geahndet werden. Beim Lesen der deutschen Antwort
    habe ich mich zunächst gefragt, ob nicht auf den Zynismus der englischen
    Note mit stärkeren Tönen hätte geantwortet werden können. Ich billige aber
    dann die vornehme Zurückhaltung, mit der die deutsche Regierung geantwortet
    hat. Die deutsche Antwort ist nach meinem Empfinden durchaus ernst und würdig,
    und Deutschlands gutes Recht ist in diesem Falle ein viel besseres
    Argument, als es Worte sein könnten. Der "Baralong"-Fall kann nun
    durch den papiernen Protest seine Erledigung nicht finden. Es ist zu
    billigen, wenn die Regierung selbst die Sühne für diesen feigen Mord zu
    erlangen suchen wird. Wohl bedauern meine Freunde und ich jede weitere
    Verschärfung des Krieges. Der Krieg ist wahrhaftig schon hart genug. Aber
    das deutsche Volk verspürt keine Neigung, Selbstmordpolitik zu treiben oder
    zu dulden, daß England mit dem deutschen Heer und der deutschen Flotte
    Schindluder treibt! Von unseren U-Bootleuten, die wir lebhaft bewundern,
    darf nicht erwartet werden, daß sie sich ruhig dem feigen Mord aussetzen,
    der ihnen von feindlichen Franktireur-Schiffen und Schiffen unter falscher
    Flagge droht. Vorschläge über Vergeltungsmaßregeln zu machen, habe ich
    keine Veranlassung. Ich habe die Überzeugung, daß unsere Armee- und
    Marineverwaltung so empfindliche Schläge zu führen weiß, wie sie notwendig
    sind. Wir haben aber auch die Überzeugung, daß sie es verstehen werden,
    stets das Ansehen Deutschlands als einer Kulturmacht dabei zu wahren. * Andere Quellen[15]: Schließlich sind doch die deutschen
    Soldaten nicht Abkömmlinge, nicht Söhne von Afrikanern, die sich von Menschenfleisch
    ernährten, wie farbige Truppen, die von Frankreich und England ins Feld
    geführt werden, um nach Deutschland Kultur und Gesittung zu tragen. |   |    
  
   
    | Gustav Noske,
    Rede, 24. Oktober 1918 (Auszüge)[16] |    
  
   
    | • | Abg. NoSkc (Soz.): Der Kriegsminister hat
    offenbar noch nicht erfaßt, um was es sich handelt. Über die Tankfrage hätte
    der Kriegsminister besser geschwiegen. Hoffentlich bringt schon die nächste
    Stunde den Beweis dafür, daß die neue Regierung allen Völkern den Frieden
    beträchtlich näher gebracht hat. Die gestrigen Reden waren das trübste, was
    wir je erlebt haben. Haase hat Öl ins Feuer gegossen. Das Haus brennt, und
    er hat dazu beigetragen, daß die Rettungsmannschaften sich in die Haare
    geraten. Wir wollen, daß dem deutschen Proletariat das Dach über dem Kopf
    erhalten bleibt. Die Polen sollten erkennen, daß die poln. Freiheit mit
    deutschem Blut bezahlt worden ist. Nach den Argumenten Stychels gehört
    Amerika den Indianern und Wilson müßte aus dem Weißen Haufe auswandern. Auf
    Danzig können wir nicht verzichten. Deutschland und Polen sind aufeinander
    angewiesen. Die Annexion der deutschen Kolonien wäre unvereinbar mit einem
    Rechtsfrieden. Die Nachwelt wird es nicht fassen) daß das kleine Deutschland
    sich gegen die ganze Welt behaupten konnte. Jetzt kämpfen wir für unsere
    nackte Existenz. Es heißt für jeden Ernst machen, der nicht nur auf den
    Lippen das Wort trägt, daß er für die Verteidigung seines Landes eintritt.
    Wir verlangen einen Unterstaatssekretär für das Kriegsministerium und für
    das Marineamt. Der Berliner Polizeipräsident hat gestern eine Versammlung
    der Friedensgesellschaft verboten. Er muß von seinem Posten entfernt
    werden. Deutschland muß baldigst das Frauenwahlrecht bekommen. |   |      
  
   
    | • | "Erlebtes aus Aufstieg und Niedergang
    einer Demokratie", 1947[17]. Anfang Oktober sagte die Oberste
    Heeresleitung, d. h. Hindenburg, nach Lage aller Umstände "ist es
    geboten, den Kampf abzubrechen [...] Jeder versäumte Tag kostet Tausenden
    von tapferen Soldaten das Leben". Bis dahin war von der Zermürbung der
    deutschen Front durch Agitation nie im Haushaltsausschuß die Rede. Bei der
    Vereidigung der neuen parlamentarischen Reichsminister sagte der Kaiser: "Ein
    Volk, das so heldenhaft gekämpft, so Übermenschliches geleistet hat, steht
    für alle Zeiten in Ehren da [...] In umfassender Weise soll das deutsche
    Volk berufen sein, an der Gestaltung seiner Geschicke mitzuwirken, an
    politischer Freiheit keinem Volk der Erde nachstehen, an innerer
    Tüchtigkeit und fester Staatsgesinnung keinen Vergleich scheuen." Revolution
    zu machen, sei unsinnig. Das habe ich in der letzten Rede, die ich als
    Abgeordneter im Reichstage hielt*, betont. Prinz Max von Baden berichtet
    auf Seite 490/91 seines Buches über diese Rede: "Noske war voller
    Kritik [...] Allerdings war sein Protest gegen den Kultus der “Sachverständigkeit”
    wertvoll und sein Hinweis auf die wunderbaren Leistungen, die Zivilisten in
    England bei der Organisation des Heeres vollbracht hätten [...] Immer
    wieder aber brach das Nationalgefühl des Mannes durch; wenn er den Polen
    sagte: Nach ihren Argumenten müßte Amerika den Indianern gehören; wenn er
    gegen den drohenden Raub unserer Kolonien protestierte oder dem
    Abgeordneten Haase vorwarf, er hätte öl in das brennende Haus geschüttet: “Meine
    Fraktion will, daß dem deutschen Proletariat das Dach über dem Kopfe
    erhalten bleibe. ”" Das Unheil war nicht mehr aufzuhalten. Von der
    Flotte, der Lieblingsschöpfung des Kaisers, nahm es seinen Ausgang. In den
    ersten Novembertagen verbreitete sich die revolutionäre Erhebung über ganz
    Deutschland. [...] Später haben mir pensionierte Admirale und
    Generale zum Vorwurf gemacht, ich hätte nicht verstanden, die revolutionäre
    Welle aufzuhalten, ich, der bis zum 6. November 1918 weder ein Amt,
    noch einen militärischen Rang, noch eine Waffe besaß; 10 Jahre danach
    konnte in Zeitungen und Versammlungen behauptet werden, daß ich der Urheber
    der Revolution sei, die unter meiner Leitung in Kiel begonnen habe und sich
    wegen meiner klug berechneten Mäßigung durchzusetzen vermochte. Die
    Meuterei auf der Flotte begann, weil die Mannschaft glaubte, daß trotz der
    Waffenstillstandsforderung der Obersten Heeresleitung von der
    Flottenleitung eine große Seeschlacht gesucht werde. Die Reichsregierung
    und der Staatssekretär des Reichsmarineamts wußten von einer solchen
    Absicht nichts. Scheidemann hat, wie bewiesen ist, am 5. November
    Revolution und Bürgerkrieg nicht gewollt. [...] Der Prinz schreibt weiter auf Seite 584:
    "Es war klar; Noske war im letzten Augenblick eingetroffen, um in Kiel
    ein bolschewistisches Chaos zu verhindern. Die Macht war den Marinebehörden
    entglitten [...] Da erkannte Noske blitzschnell Chance und Verpflichtung,
    die seine Volkstümlichkeit ihm gab. Ich habe, so sagte er am Telefon, den
    Posten eines Gouverneurs annehmen müssen und bereits gute Erfolge erzielt.
    In Wahrheit hatte der Mann Übermenschliches geleistet." Der Prinz
    schließt eine Schilderung dessen an, was ich in Kiel in kurzer Frist
    erreicht hatte. Die Reichsregierung beschloß (Seite 588), "freie
    Hand für Noske bei dem Versuch, den lokalen Ausbruch zu ersticken".
    Schließlich seien noch folgende Zitate aus dem Buche des Prinzen angeführt:
    (Seite 599) "Kiel selbst beruhigte sich allmählich. Noske war am
    Rande seiner Kräfte, aber er hielt aus, und die Stadt und Garnison fügten
    sich seiner Autorität. Die Absperrung des Herdes aber war mißlungen: Der
    Aufruhr griff auf die ganze Wasserkante über [...] Der Kriegsminister hatte
    noch immer keine Fronttruppen, die allein für ein offensives Unternehmen in
    Betracht kamen." [...] Auf Seite 603: "Die Haltung der
    Matrosen des dritten Geschwaders war ein lebendiger Beweis für das, was
    Noske in Kiel vollbracht hatte. Das Schicksal Deutschlands hing daran, daß
    Ebert die Leistung seines Parteigenossen im großen wiederholte, d. h.
    die Bewegung im ganzen Land zurückrollte." Über die am 7. November
    geplante Umbildung der Reichsregierung sagt der Prinz Seite 618: "Es
    könnten unbedenklich mehr Sozialdemokraten in die Regierung aufgenommen
    werden, aber vielleicht andere, die weniger das Redetalent als solide Tüchtigkeit
    emporgetragen hätte: wir dachten an Noske." [...] Es wäre unmöglich gewesen, in den
    Novembertagen 1918 das deutsche Geschick anders zu gestalten, als es sich
    dann abgespielt hat. [...] Wiederholt habe ich vor der Wahl gestanden,
    ob ich mich für eine friedliche Entwicklung in Deutschland einsetzen oder
    die Revolution weitertreiben solle. Von Kiel aus wäre, wenn ich die rote
    Sturmfahne ergriffen und vorangetragen hätte, eine Flut über Deutschland
    hinweggebraust, deren Ausmaß man sich heute kaum ausdenken kann. Erlebt
    habe ich, daß frühere Admirale, die ich davor bewahrte, totgeschlagen zu
    werden, 1933 erklärten, sie könnten mit mir nicht an einem Tisch sitzen. * Am 24. Oktober 1918. Cf. vorangehend. |   |    
  
   
    | Proklamation
    Severing, 21. März 1920 [18]: |    
  
   
    | • | 1. Sobald die Verhältnisse wieder
    ihren normalen Gang angenommen haben, soll der Ausnahmezustand aufgehoben
    werden. Die Aufhebung des Ausnahmezustandes bedeutet selbstverständlich die
    Freilassung der in Schutzhaft befindlichen Personen. 2. Amnestierung für alle politischen
    Vergehen und Freilassung aller politischen Gefangenen, soweit sie an dem
    Kampf gegen die Rechtsputschisten mit teilgenommen haben. 3. Von der Nationalversammlung und der
    Reichsregierung wird verlangt, daß sie alle Personen, die an dem verbrecherischen
    Putsch von Kapp und Konsorten beteiligt sind, in schärfster Weise zur
    Rechenschaft ziehen. 4. Alle in der Reichswehr und in den
    Verwaltungsbehörden vorhandenen unzuverlässigen Elemente sollen entfernt
    und die Wehrmacht der deutschen Republik soll entsprechend den
    Erfordernissen der Demokratie organisiert werden. 5. Die sozialistischen Fraktionen der
    National- und preußischen Landesversammlungen sind aufgefordert, sich mit
    allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln für die Durchführung dieser Forderungen
    einzusetzen. Der Reichskommissar hat Beauftragte nach Berlin entsandt, die
    die obenstehende Forderung der Regierung vorzulegen und zu vertreten haben. Arbeiter und Bürger! Die furchtbare Gefahr,
    in der wir jetzt stehen, der Hunger und der Zusammenbruch, der uns droht,
    machen es notwendig, daß wir die ruhige Besonnenheit bewahren und gemeinsam
    daran arbeiten, Ruhe und Ordnung wieder aufzurichten, damit jeder einzelne
    ungehindert seiner Tätigkeit nachgehen kann. |   |    
  
   
    | Antwort
    G. Bauer an J. Ernst[19]: |    
  
   
    | • | An den Vorsitzenden des Aktionsausschusses
    in Hagen i. Westf. Ernst: Die Reichsregierung nimmt mit Dank davon
    Kenntnis, daß die drei sozialistischen Parteien alle Kräfte zur
    Niederschlagung der Reaktion eingesetzt haben. Dieses Ziel ist in Berlin
    durch Zusammenbruch der Kappschen Gruppe erreicht. Entwaffnung der
    Kapptruppen, auch im Ruhrrevier, wird durchgeführt. General von Watter
    gehört jedoch nicht zu den reaktionären Offizieren, sondern hat sich
    nachweisbar loyalsterweise hinter die Reichsregierung gestellt.
    Voraussetzung ist, daß Ablehnung der Rätediktatur nicht nur versprochen,
    sondern in die Tat umgesetzt wird, daß insbesondere die verfassungsmäßigen
    Organe und Behörden dort in ihr Recht eingesetzt werden und daß die
    Arbeiter die Waffen niederlegen. Die sofortige Durchführung dieser
    Maßnahmen ist unerläßlich. Andernfalls ist die Reichsregierung außerstande,
    Nahrungsmittel von der Entente oder Holland zu erreichen, auch Einrücken
    der Entente zu verhindern. Am Dienstag werden zwei Minister des Reiches und
    Preußens im dortigen Revier den Standpunkt der Regierung darlegen.  |   |    
  
   
    | General Walther
    von Watter an Gustav Bauer[20]: |    
  
   
    | • | Die gestern hier eingetroffenen
    Reichsminister waren in voller Erkennung der hiesigen ernsten Lage für
    scharfes Eingreifen gegen die kommunistische Bewegung, lehnten alle
    Verhandlungen mit den Aufrührern ab und betonten, daß der Reichspräsident
    auf demselben Standpunkt stehe. Im Gegensatz dazu veröffentlicht heute
    Münsterische Presse folgendes Telegramm des Herrn Reichskanzlers: "An
    den Vorsitzenden des Aktionsausschusses in Hagen i. Westf. Ernst: Die
    Reichsregierung nimmt mit Dank davon Kenntnis, daß die drei sozialistischen
    Parteien..."* Mit Rücksicht auf die oben angeführte Stellungnahme der
    Reichsminister kann ich nur annehmen, daß es sich um eine überholte Sache
    handelt, bitte aber dringend um Aufklärung, um Richtigstellung in der
    Presse veranlassen zu können. Um falschen Auffassungen zu begegnen, muß von
    hier gemeldet werden: Es kommt darauf an, daß Freiheit des Handelns für
    Wehrkreiskommando nicht beschränkt wird, daß Waffen wirklich abgegeben,
    nicht nur niedergelegt, daß Gefangene befreit und zur Verfolgung der
    Schuldigen eine Basis geschaffen wird. Zur Zeit greift Gegner weiter an.
    Reichswehr kämpft bis letzten Mann für Regierung. Bitte stark bleiben.
    General von Watter." *   Cf. vorangehend. |   |      
  
   
    | • | Unterredung SPD, USP, Kanzler [21]. Forderungen Legien 1.   Verhandlung mit den bürgerlichen Parteien über Bildung einer
    reinen Arbeiterregierung und 2.   Säuberung der Truppen und der Sicherheitswehr und ihre
    Entfernung aus den Berliner Straßen Versicherungen Kanzler: 1.   er werde dafür eintreten, daß die Reichswehr aus Berlin
    zurückgezogen werde und nur das Regierungsviertel besetzt bleibe; 2.   er werde ferner dafür eintreten, daß die Sicherheitswehr durch
    Arbeiter ergänzt werde; 3.   er werde mit der Fraktion und den bürgerlichen Fraktionen über
    Bildung einer reinen Arbeiterregierung verhandeln; 4.   er werde für die Aufhebung des verschärften
    Belagerungszustandes in Berlin eintreten.  Debatte Regierungsmitglieder [22]: 1.   Aufhebung des verschärften Belagerungszustandes, 2.   Eintritt von Arbeitern in die Sicherheitswehr, 3.   Zurückziehung der Truppen aus Berlin. 4.   Bildung einer reinen Arbeiterregierung. |   |      
  
   
    | Beschluß ADGB,
    Afa, ADGB Berlin, USPD, SPD, 22. März 1920[23] |    
  
   
    | • | Die gemeinsam tagenden Vorstände des
    Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Arbeitsgemeinschaft freier
    Angestellten- Verbände, der Berliner Gewerkschaftskommission, der
    Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und der Unabhängigen
    Sozialdemokratischen Partei Deutschlands beschließen:  Nachdem die
    Vertreter der Regierungsparteien sich verpflichtet haben, für die
    Durchführung der acht gewerkschaftlichen Forderungen, die das Ergebnis des
    Generalstreiks zusammenfassen, in ihren Fraktionen einzutreten, und die
    Sozialdemokratische Reichstagsfraktion sich geschlossen hinter diese
    Forderungen gestellt, der Vorstand der Unabhängigen Sozialdemokratischen
    Partei sie als Mindestforderungen anerkannt hat, nachdem weiter
    die Reichsregierung die bindende Erklärung abgegeben hat, 1.   daß die Truppen in Berlin bis auf die Spreelinie zurückgezogen
    werden, 2.   der verschärfte Belagerungszustand sofort aufgehoben wird, 3.   daß die bewaffneten Arbeiter, insbesondere im Ruhrrevier,
    nicht angegriffen werden sollen, 4.   mit den gewerkschaftlichen Verbänden über die Einreihung der
    Arbeiter in die Sicherheitswehren in Preußen verhandelt werden soll, daß sie auf Grund der Anerkennung dieses
    gewerkschaftlichen Programmes und der besonderen Zugeständnisse der
    Regierung den Arbeitern, Angestellten und Beamten im ganzen Reiche,
    insbesondere in Berlin und Umgebung, empfehlen, den Generalstreik mit
    Beginn des 23. März zu beendigen und die Arbeit allenthalben wieder
    aufzunehmen. Die unterzeichneten Gewerkschaften und Parteien verpflichten
    sich, falls die Forderungen der Gewerkschaften nicht erfüllt und die
    Zusagen der Regierung gebrochen werden, von neuem zusammenzutreten und über
    die erneute Aufnahme des Generalstreiks zu entscheiden. |   |    
  
   
    | Aufruf
    Parteivorstand SPD, 22. März 1920[24] |    
  
   
    | • | Arbeiter! Parteigenossen! Der Generalstreik
    hat die Staatsstreichregierung Kapp-Lüttwitz hinweggefegt. Die
    gewerkschaftlichen Verbände, mit denen unsere Partei den Kampf Schulter an
    Schulter durchgeführt hat, haben sich damit nicht zufriedengegeben. Sie
    haben die Fortsetzung des Generalstreiks beschlossen, bis auch für die
    Zukunft die notwendigen Sicherungen einer freiheitlichen, dem Wohle des
    arbeitenden Volkes dienenden Entwicklung erreicht sind. Erst nach günstigem
    Abschluß der mit den Regierungsparteien geführten Verhandlungen beschlossen
    Partei und Gewerkschaften Streikabbruch. Diese Parole muß jetzt restlos
    befolgt werden. Mit dem Abbruch des Generalstreiks ist aber
    unsere Arbeit noch nicht getan. Sie beginnt erst. Ihr Ziel ist Festigung
    der Republik. Unter einer Regierung, die entschlossen ist, die Verbrechen
    der Reaktion bis auf die Wurzeln auszurotten, Fortschritt zum Sozialismus
    auf dem Boden der Demokratie. Durch unsere Partei geht ein energischer Ruck
    nach links. Mit Fehlern der Vergangenheit muß rücksichtslos aufgeräumt
    werden. Aber weder wollen wir in den Wahnsinn einer
    bolschewistischen Rätediktatur hineinrennen noch den Bürgerkrieg gegen alle
    Volksgenossen führen, die Uniform tragen. Genossen! Nicht jeder, der in
    Uniform steckt, ist ein Meuterer und Gegenrevolutionär. Lernt unterscheiden!
    Laßt euch nicht in ein sinnloses Gemetzel, in einen Kampf aller gegen alle
    hineinhetzen von denselben Elementen, die gestern selber noch mit den
    Meuterern gemeinsame Sache machten! Die wollen nur Verwirrung schaffen, damit
    die von Polizei und Gericht gesuchten Halunken, Kapp-Lüttwitz und
    Konsorten, desto bequemer entwischen können. Die arbeitende Bevölkerung
    aber müßte die Fortdauer der Unruhe mit dem Hungertode bezahlen! Stellt euch alle in Reih und Glied, um in
    Ordnung den Kampf gegen die militaristische Reaktion für Republik,
    Demokratie und Sozialismus zum vollen Siege zu führen! Der Vorstand der Sozialdemokratischen
    Partei Deutschlands |   |          
  
   
    | Abkommen
    Bielefeld, 24. März 1920  [25] |    
  
   
    | • | Die Vertreter aller beteiligten Parteien
    und Erwerbsgruppen erklären, daß sie ihre Forderungen zur Entwirrung der
    aus dem Kapp-Putsch entstandenen Lage mit der Verfassung und der Regierung
    auf Grund folgender Vereinbarung in Einklang bringen wollen: 1.   Die anwesenden Vertreter der Regierungsparteien werden bei
    ihren Fraktionen dafür eintreten, daß bei der bevorstehenden Neubildung der
    Regierung im Reich und in Preußen die Personenfrage von den Parteien nach
    Verständigung mit den am Generalstreik beteiligten gewerkschaftlichen
    Organisationen der Arbeiter, Angestellten und Beamten gelöst und daß diesen
    Organisationen ein entscheidender Einfluß auf die Neuregelung der
    Wirtschafts- und sozialpolitischen Gesetze eingeräumt wird unter Wahrung
    der Rechte der Volksvertretung. 2.   Sofortige Entwaffnung und Bestrafung aller am Putsch oder am
    Sturze der verfassungsmäßigen Regierung Schuldigen, sowie der Beamten, die
    sich ungesetzlichen Regierungen zur Verfügung gestellt haben. Es wird
    Straffreiheit denen gewährt, die in der Abwehr des gegenrevolutionären
    Anschlages gegen Gesetze verstoßen haben, wenn die Verstöße und Vergehen
    vor Abschluß dieser Vereinbarungen, spätestens aber bis zum 25. März,
    vormittags 8 Uhr, erfolgten. Auf gemeine Verbrechen gegen Personen und
    Eigentum findet diese Bestimmung keine Anwendung. 3.   Gründliche Reinigung der gesamten öffentlichen Verwaltungen
    und Betriebsverwaltungen von gegenrevolutionären Persönlichkeiten,
    besonders solchen in leitenden Stellungen, und Ersatz durch zuverlässige
    Kräfte. Wiedereinstellung aller in öffentlichen Diensten aus politischen
    und gewerkschaftlichen Gründen gemaßregelten Organisationsvertreter. 4.   Schnellste Durchführung der Verwaltungsreform auf
    demokratischer Grundlage unter Mitbestimmung auch der wirtschaftlichen
    Organisationen der Arbeiter, Angestellten und Beamten. 5.   Sofortiger Ausbau der bestehenden und Schaffung neuer
    Sozialgesetze, die den Arbeitern, Angestellten und Beamten volle soziale
    und wirtschaftliche Gleichberechtigung gewährleisten. Schleunige Einführung
    eines freiheitlichen Beamtenrechtes. 6.   Sofortige Inangriffnahme der Sozialisierung der dazu reifen
    Wirtschaftszweige unter Zugrundelegung der Beschlüsse der
    Sozialisierungskommission, zu der Vertreter der Berufsverbände
    hinzuzuziehen sind. Die Einberufung der Sozialisierungskommission erfolgt
    sofort. Übernahme des Kohlen- und des Kalisyndikats durch das Reich. 7.   Auflösung aller der Verfassung nicht treu gebliebenen
    konterrevolutionären militärischen Formationen und ihre Ersetzung durch
    Formationen aus den Kreisen der zuverlässigen, republikanischen
    Bevölkerung, insbesondere der organisierten Arbeiter, Angestellten und
    Beamten, ohne Zurücksetzung irgendeines Standes. Bei der Reorganisation
    bleiben erworbene Rechtsansprüche treu gebliebener Truppen und
    Sicherheitswehren unangetastet. Unter die danach aufzulösenden Truppen
    fallen nach der Ansicht der Kommission die Korps Lützow, Lichtschlag und
    Schulz. 8.   Wirksame Erfassung, gegebenenfalls Enteignung der verfügbaren
    Lebensmittel und verstärkte Bekämpfung des Wucher- und Schiebertums in
    Stadt und Land. Sicherung der Erfüllung der, Ablieferungsverpflichtungen
    durch Gründung von Lieferungsverbänden und Verhängung fühlbarer Strafen bei
    böswilliger Verletzung der Verpflichtungen. 9.   Die verfassungsmäßigen Behörden walten ihres Amtes nach
    gesetzlichen Vorschriften. Die jetzt bestehenden Vollzugs- und
    Aktionsausschüsse haben in Gemeinschaft mit der Gemeindebehörde die
    Ortswehr aufzustellen und die Waffenabgabe zu regeln. Dies muß spätestens
    innerhalb zehn Tagen geschehen. Danach tritt an die Stelle jener Ausschüsse
    ein aus der organisierten Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenschaft
    gebildeter Ordnungsausschuß, der im Einvernehmen mit den zuständigen
    Gemeindeorganen bei der Durchführung des Sicherheitsdienstes mitwirkt. 10. Zur Unterstützung der ordentlichen Sicherheitsorgane wird, soweit
    erforderlich, eine Ortswehr in Stärke bis zu 3 auf 1000 Einwohner
    aus den Kreisen der republikanischen Bevölkerung, insbesondere der
    organisierten Arbeiter, Angestellten und Beamten gebildet. Für die Zeit,
    während welcher sie zum Dienst eingezogen sind, werden sie, soweit nicht
    der Staat die Kosten übernimmt, von der Gemeinde bezahlt. Durch die Bildung
    der Ortswehren sind die Einwohnerwehren aufgehoben. 11. Die sämtlichen Beteiligten verpflichten sich, ihren ganzen
    Einfluß dahin auszuüben, daß die Arbeiterschaft restlos zur gewohnten
    Arbeit sofort zurückkehrt. Die Arbeitgeber sind gehalten, die rückkehrenden
    Arbeiter wieder einzustellen. 12. Es erfolgt sofortige Abgabe der Waffen und Munition sowie die
    Rückgabe requirierten und erbeuteten Heeresgerätes an die Gemeindebehörden. 13. Alle Gefangenen sind sofort, spätestens bis zum 27. März,
    mittags 12 Uhr, zu entlassen. 14. Bei loyaler Einhaltung dieser Vereinbarungen wird ein Einmarsch
    der Reichswehr in das rheinischwestfälische Industriegebiet nicht erfolgen.
    Nach der Erklärung des Bevollmächtigten des Wehrkreiskommandos 6 und
    des Reichskommissars wird das Wehrkreiskommando in politisch-militärischen
    Angelegenheiten nur auf schriftliche Anweisung des gesamten
    Reichswehrministeriums handeln. Ferner erklärt der Reichskommissar, daß er
    einen Vertrauensmann der Arbeiterschaft berufen werde, der bei allen
    politisch-militärischen Handlungen, über die der Reichskommissar mit zu
    befinden hat, gehört werden soll. 15. Der verschärfte Ausnahmezustand soll sofort aufgehoben werden,
    der allgemeine Ausnahmezustand dann, wenn die unter Ziffer 9 bis 12
    festgesetzte Regelung erfolgt ist. 16. Herr Reichspostminister Giesberts wird die Frage der Versorgung
    der Hinterbliebenen und Verletzten im Reichskabinett vortragen, mit dem
    Bestreben, daß die Kosten vom Reiche übernommen werden. Die Kommission
    spricht die Erwartung aus, daß das Reich die Kommunalverbände für alle
    ihnen aus den Unruhen erwachsenen Kosten und Schäden schadlos hält. 17. Weder den Arbeitern, die an den Kämpfen teilgenommen haben,
    noch den Mitgliedern der Polizei und der Einwohnerwehren und den
    Mannschaften der Reichswehr dürfen Nachteile und Belästigungen wegen ihrer
    Teilnahme erwachsen. Giesberts, Reichspostminister; Severing;
    Thielemann; Heinr. Meyer; F. Klupsch; E. Sasse; Cuno; Stens;
    Imbusch; Kloft; Hamm; Dr. Jarres; Max Herbrig; Paul; Oettinghaus; O. Braß;
    W. Enz; Fritz Charpentier; O. Triebel; Mehlich, Protokollführer. |   |      
  
   
    | Willi Cuno,
    Hagen, 25. März 1920[26] |    
  
   
    | • | Arbeitertruppen bei Wesel setzen Kampf
    fort, weil Ultras in Mülheim, Oberhausen, Hamborn Vereinbarungen nicht
    anerkennen. Unabhängige Führer Ernst und Stemmer werden bedroht. Abgesehen
    von Kampffront gegen Wesel steht nur Posten Schernbeck westlich Dorsten
    nördlich der Lippe, verweigert Zurückgehen. Von Dorsten bis Hamm sind alle
    Arbeitertruppen südlich Lippe zurückgenommen. Infolge Vormarsches der
    Reichswehr auf Lünen Beunruhigung. In Dortmund Generalstreik ausgerufen, um
    [?]. 2. Trotzdem wollen unabhängige Führer Vereinbarung durchführen, können
    es aber nur, wenn bei Operationen zum [Ent]satz Wesel tunlichst
    Überschreitung der Lippe vermieden wird. Politisch wichtig, die zu
    positiver Arbeit bereiten Unabhängigen Bochum, Hagen, Remscheid von
    Kommunisten in Mühleim, Oberhausen, Hamborn zu trennen. |   |    
  
   
    | Aufforderung
    Regierung an di aufständischen Truppen Rheinland-Westfalen, 28. März
    1920[27] |    
  
   
    | • | Die Regierung hat durch die
    "Bielefelder Verhandlungen" versucht, ohne Anwendung von Gewalt
    die Ruhe und Ordnung im Ruhrgebiet wieder herzustellen. Der Versuch ist
    gescheitert. Die rote Armee hat sich nicht danach gerichtet. Die Angriffe
    auf Wesel sind mit der größten Heftigkeit fortgesetzt worden, die
    Gefangenen wurden nicht freigegeben, die Abgabe der Waffen nicht durchgeführt,
    die Verhältnisse haben sich im Gegenteil noch verschlimmert. Zahlreiche
    Notschreie aus allen Teilen der Bevölkerung berichten über Verbrechen und
    Gewalttätigkeiten, die von den roten Truppen begangen werden; das zwingt
    die Regierung zum energischen Handeln, um möglichst bald wieder geordnete
    Verhältnisse in diesen Gebieten herzustellen und die Bevölkerung vor
    Willkürakten zu schützen. Um aber allen Verführten nochmals Gelegenheit zu
    geben, zur Vernunft zurückzukehren, will die Regierung noch eine letzte
    Frist gewähren, ehe sie mit Waffengewalt einschreitet. Sie fordert daher
    bis zum 30. März, 12 Uhr mittags, eine ausreichende Sicherheit für den
    Militärbefehlshaber des Wehrkreises VI, Generalleutnant v. Watter in
    Münster, für die Annahme und Durchführung folgender Bedingungen: 1.   Uneingeschränkte Anerkennung der verfassungsmäßigen
    Staatsautorität. 2.   Wiedereinsetzung der staatlichen Verwaltungs- und
    Sicherheitsorgane, soweit sie nicht durch Eintreten für die
    Kapp-Lüttwitz-Regierung belastet sind. 3.   Sofortige Auflösung der roten Armee. 4.   Völlige Entwaffnung der gesamten Bevölkerung einschließlich
    Einwohnerwehren unter Aufsicht der rechtmäßigen staatlichen Organe. - Die
    Art und Zeit der Durchführung der Entwaffnung wird durch den Inhaber der
    vollziehenden Gewalt näher bestimmt werden. 5.   Sofortige Freigabe der Gefangenen. Falls diese Bedingungen angenommen werden,
    wird die Reichsregierung von einem Angriff absehen, andernfalls erhält der
    Inhaber der vollziehenden Gewalt Freiheit des Handelns zur vollen
    Wiederherstellung gesetzmäßiger Zustände. Die Reichsregierung: Der Reichswehrminister:                  Der
    Reichskanzler: gez. Geßler                                       gez.
    Müller |   |      |   |