Deutschland 1918‑1939

18.‑31. März 1920

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Januar 2013


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1920 (18.‑31. März)

 

18 mars

 

Forderungen ADGB Berlin, Oskar Rusch [1]:

1.   Völlige Neubildung des Kabinetts, nur sozialdemokratische Arbeiter als Regierende. Bisher arbeiterfeindliche Regierung. Wir betrachten eine Verfassung nicht als nichtabänderlich. Also Abänderung der Verfassung.

2.   Sofortige Zurückziehung aller meuternden Truppen und Auflösung und Entwaffnung. Arbeiter müssen in die Truppenteile mit hinein. Dann Entwaffnung und Beseitigung der Meuterer.

3.   Das bisher militaristische Regime hat dem Kapital als Schutzgarde gedient, gegen Streikende. Deshalb Auflösung der gesamten Söldnerscharen, auch der Einwohnerwehren.

4.   Auflösung der Technischen Nothilfe. Dafür Arbeiterwehr zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit.

5.   Entscheidende Mitwirkung bei der Neuordnung.

6.   Sofortige Aufhebung des Ausnahmezustandes.

Erklärung USPD  [2]:

Auflösung aller militärischen Sicherheitswehren, Einwohnerwehr, Entwaffnung des Bürgertums und des Grundbesitzes, revolutionäre Wehren, Freilassung aller politischen Gefangenen. Sofortige Sozialisierung, sofortige Wahl revolutionärer Arbeiterräte, Ausnahmegerichte.

 

 

 

Programm ADGB, Afa, DBB, 18. März 1920 [3]

 

I.      Entscheidender Einfluß der genannten Arbeitnehmerverbände auf die Umgestaltung der Regierungen im Reich und in den Ländern sowie auf die Neuregelung der wirtschafts- und sozialpolitischen Gesetzgebung.

II.     Sofortige Entwaffnung und Bestrafung aller am Putsch beteiligten Truppen und Bestrafung aller Personen, die am Sturz der legalen Regierungen beteiligt waren oder sich als Beamte des Reichs, der Länder oder Gemeinden ungesetzlichen Regierungen zur Verfügung gestellt haben.

III.   Sofortiger Rücktritt des Reichsministers Noske sowie der preußischen Minister Oeser und Heine.

IV.   Gründliche Reinigung der gesamten öffentlichen Verwaltungen und Betriebsverwaltungen von allen reaktionären Persönlichkeiten, besonders solchen in leitenden Stellungen, und deren Ersatz durch zuverlässige Kräfte. Wiedereinstellung aller in öffentlichen Diensten gemaßregelten Organisationsvertreter.

V.     Schnellste Durchführung der Demokratisierung der Verwaltungen unter Zuziehung und Mitbestimmung der wirtschaftlichen Organisationen der Arbeiter, Angestellten und Beamten.

VI.   Sofortiger Ausbau der bestehenden und Schaffung neuer Sozialgesetze, die den Arbeitern, Angestellten und Beamten volle soziale und wirtschaftliche Gleichberechtigung gewährleisten. Schleunige Einführung eines freiheitlichen Beamtenrechts.

VII.  Sofortige Sozialisierung des Bergbaus und der Kraftgewinnung, Übernahme des Kohlen- und Kalisyndikats durch das Reich.

VIII.      Sofortige Vorlegung eines Enteignungsgesetzes gegen Grundbesitzer, die die verfügbaren Lebensmittel nicht abführen oder ihren Betrieb nicht im Interesse des Volksganzen bewirtschaften, damit die produktiven Kräfte zur Gewinnung von Nahrungsmitteln restlos ausgenutzt werden.

IX.   Auflösung aller konterrevolutionären-militärischen Formationen, Übernahme des Sicherheitsdienstes durch die organisierte Arbeiterschaft.

 

 

Aufruf ADGB, Afa, DBB, 18. März 1920[4]

 

Arbeiter, Angestellte und Beamte! Der Generalstreik hat bisher den Erfolg gezeitigt, daß die Kapp und Lüttwitz beseitigt sind. Damit ist aber der Kampf noch nicht beendigt. Die Soldateska beherrscht noch die Straßen Berlins. Die von verschiedenen Seiten gebrachte Nachricht, daß Noske als Oberbefehlshaber der Truppen nach Berlin zurückkehren soll, erscheint uns nach den bisherigen Verhandlungen mit der verfassungsmäßigen Regierung ausgeschlossen. Zunächst sind alle unzuverlässigen Truppen restlos zu entfernen und zu entwaffnen. Die Neuorganisation der Truppen muß so erfolgen, daß für die Zukunft jeder militärische Putsch unmöglich ist. Wir fordern entscheidende Mitwirkung bei der Neuordnung der Verhältnisse. Die Erfüllung dieser Forderungen halten wir zur Sicherung einer gesunden Fortentwicklung unseres Wirtschaftslebens für unerläßlich. Diese Bedingungen sind der verfassungsmäßigen Regierung gestellt. Jede Mitteilung darüber, daß wir in irgendwelche Verbindung mit Kapp und Genossen getreten wären, ist unwahr. Wir haben von vornherein jede Verhandlung mit den Volksfeinden abgelehnt. Der Generalstreik ist fortzusetzen, bis unsere Forderungen erfüllt sind! Vermeidet Ansammlungen und bewahrt die Ruhe!

 

 

Aufruf zentrale Streikleitung Berlin, Afa, 18. März 1920[5]

 

Angestellte! Beamte! Der Generalstreik geht weiter! Die Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände (Afa) verhandelt mit den maßgeblichen Stellen über folgende Mindestforderungen:

1.   Fort mit der Militärdiktatur!

2.   Sofortige Zurückziehung der Truppen und ihre Entwaffnung!

3.   Übertragung des Sicherheitsdienstes an die organisierte Arbeitnehmerschaft

4.   Entscheidende Mitwirkung der Gewerkschaften bei der Neuordnung der Verhältnisse

Wir streiken nicht umsonst! Diese Zustände dürfen nicht wiederkehren. Bevor nicht Garantien gegeben sind, darf die Arbeit nicht wieder aufgenommen werden.

Hört nur auf uns! Der Generalstreik geht weiter!

Unterzeichnet: Die Zentralstreikleitung der Afa Bezirk Groß-Berlin. Baumann, Bernard, Hugo Cohn, Daubert, Ehrecke, Flatau, Dr. Greil , Noerpel, Reder, Schroeder, Schindler, Fr. Schmidt

 

 

Beschluß Arbeiterrat Sachsen, 18. März 1920[6]

 

Die am 18. März 1920 im "Kaufmännischen Vereinshaus" zu Chemnitz versammelten Arbeiterräte Sachsens und angrenzender bayerischer und thüringischer Ortschaften stimmten geschlossen folgenden Forderungen zu:

1.   Sofortige Entwaffnung und Aufhebung der Reichswehr, der Sicherheitswehr, der Einwohnerwehr und der Zeitfreiwilligen. Die Bewaffnung des Proletariats ist in Angriff zu nehmen. Als erster Schritt dazu ist die Bildung einer Arbeiterwehr unter Kontrolle der Arbeiterräte durchzuführen.

2.   Die Arbeiter in Stadt und Land, die Angestellten, werktätigen Männer und Frauen treten sofort in allen Fabriken, Werkstätten, Gruben und Kontoren zusammen und wählen revolutionäre Betriebsräte. Die Betriebsräte schließen sich zusammen zu örtlichen und Bezirksräten. Die Bezirksräte wiederum müssen zusammengefaßt werden zu einem Zentralrätekongreß.

3.   Die in den Betrieben und Werkstätten gewählten Arbeiterräte schließen sich zusammen zu Vollversammlungen. Die Vollversammlung des Arbeiterrats muß zu allen wichtigen Fragen Stellung nehmen. Sie wählt einen Vollzugsrat und beauftragt diesen, alle Beschlüsse durchzuführen und notwendige Aktionen zu leiten. Die neugewählten Betriebsräte üben die Kontrolle über die Produktion aus. Sie haben das Recht, Einstellungen und Entlassungen von Arbeitern vorzunehmen.

4.   Alle politischen Gefangenen und Inhaftierten, die in deutschen Gefängnissen sitzen, sind sofort zu entlassen.

5.   Alle Maßnahmen der Arbeiterräte seit der Erhebung der Kapp-Lüttwitze sind Abwehrmaßnahmen gegen die Erhebungen der Konterrevolution. Maßregelungen von Arbeitern und Beamten, zivilrechtliche Verfolgungen und Bestrafungen irgendwelcher Art aus diesem Anlaß haben zu unterbleiben. Wo trotzdem der Versuch unternommen wird, ist es Aufgabe des Arbeiterrates, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln derartige Versuche zu unterbinden.

6.   Der Generalstreik war eine notwendige Abwehrmaßnahme gegen die Erhebung der Konterrevolution. Der dadurch entstandene Lohnausfall ist von den Unternehmern allen Arbeitern auszuzahlen. Unternehmern, die sich weigern, die Streiktage zu zahlen, wird die Zufuhr von Rohstoffen und Produktionsmitteln jeder Art gesperrt. In ihren Betrieben wird solange gestreikt, bis sie sich bereit erklären, alle Streiktage zu bezahlen.

 

 

Anweisung Reichswehrgruppenkommandos 1, (wahrscheinlich) 18. März 1920[7]

 

1. Es ist sicher, daß wir vor einem Versuch größten Stils zur Einführung der Räterepublik stehen. Der Gegner hat die Absicht, die Reichswehr durch Aufstände in den großen Städten in deren Innern zu fesseln und sie dann durch Heranführen roter Truppen von außen einzuschließen. Es liegen Anzeichen vor, daß der Gegner gut, vielleicht von fachkundigen Militärs, geführt wird. Auch seine die Truppen zermürbende Propaganda scheint gut organisiert zu sein.

2. Den militärischen Befehlshabern wird, um die Absichten des Gegners zu durchkreuzen, dringend empfohlen, so schnell wie möglich starke, kampfkräftige Verbände aller Waffen außerhalb der größten Städte zusammenzuziehen, um mit diesen zunächst den Gegner im freien Felde anzugreifen. Ist im freien Felde kein Gegner mehr vorhanden, so müssen die verlorengegangenen Städte mit zusammengefaßten Kräften eine nach der anderen von außen her konzentrisch angegriffen und zurückerobert werden. Angriffe mit zu geringen Kräften sind zu vermeiden. Überall, wo die Truppe Widerstand findet, ist die Waffengewalt der Truppe sofort mit rücksichtsloser Energie und schwersten Kampfmitteln zur Anwendung zu bringen. Verhandlungen, die der Gegner nur anknüpft, um Zeit zu gewinnen und die Truppe zu verwirren, sind peinlichst zu vermeiden. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß das Vaterland sich in schwerster Gefahr befindet und nur durch rücksichtslosen Einsatz der Truppe und zielbewußte energische Führung aller Militärbefehlshaber gerettet werden kann.

3. Sämtliche Hilfsmittel zur Verstärkung der Reichswehr (Einwohnerwehren, Zeitfreiwillige, Technische Nothilfe) sind in vollem Umfange nutzbar zu machen, die gesamte nationalgesinnte Bevölkerung, einschl. nationalgesinnter Arbeiter, ist zur Mitwirkung aufzubieten.

4. Letzte Nachrichten besagen, daß beträchtliche Teile der Gewerkschaften, Beamten- und Angestelltenvereinigungen in der augenblicklichen politischen Verwirrung sich der Bewegung für Einführung der Räterepublik anzuschließen scheinen, also feindlich sind.

 

 

 

Erklärung ADGB Berlin, 19. März 1920[8]

 

Der Ausschuß der Gewerkschaftskommission Berlins und Umgegend hat folgende Beschlüsse angenommen:

1.   Der Streik geht weiter.

2.   Die Gewerkschaftskommission fordert die Einsetzung einer sozialistischen Arbeiterregierung.

3.   Die sofortige Zurückziehung der meuternden Truppen, deren Auflösung und Entwaffnung, Auflösung der Reichswehr, Sicherheits- und Einwohnerwehr und Errichtung einer Arbeiterwehr zur Aufrechterhaltung der Ordnung.

4.   Die Gewerkschaftskommission fordert entscheidende Mitwirkung der Gewerkschaften bei der Neuordnung der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse.

 

 

20. März

 

Sekretär USPD Hagen, J. Ernst, Telegramm an Gustav Bauer[9]:

Die drei sozialistischen Parteien des Industriegebietes, die heute morgen zu einer Konferenz hier vereinigt waren, stellten sich einmütig auf den Standpunkt, daß alle Kräfte eingesetzt werden müssen, um die Reaktion niederzuschlagen. In keiner Weise kann sie General v. Watter Vertrauen entgegenbringen, der als reaktionärer monarchistischer Offizier heute morgen die Arbeiter zur Abgabe der Waffen aufforderte, bis heute aber noch nichts tat, um das Bataillon Schulz, das auf dem Boden der Kapp-Regierung steht, zu entwaffnen. Wir verlangen sofortige Einstellung der Truppenbewegung, da wir sonst gezwungen sind, in berechtigter Abwehr zum Angriff zu schreiten, um zu verhindern, daß zusammengezogene reaktionäre Truppenkörper im Industriegebiet den weißen Schrecken einfuhren. Die Konferenz lehnt einstimmig die Einführung der Rätediktatur ab und stellt sich in ihrem Vorgehen auf durchaus legalen Boden, verlangt aber Garantien, um vor der Reaktion gesichert zu sein. Im Gegensatz zu allen anderen Behauptungen erklären wir, daß im Industriegebiet größte Ruhe und Ordnung herrscht und die Arbeit mit Ausnahme der unter den Waffen stehenden Arbeiter voll aufgenommen wurde. Wir bitten sofortige Entscheidung zu treffen.

 

 

Aktionsausschuß Mülheim, Erklärung ][10]:

die diktatorische Macht nur solange ausüben, bis aus den Reihen der revolutionären, auf dem Boden der proletarischen Diktatur stehenden Betriebsräte ein endgültiger Arbeiterrat gewählt ist.

 

 

 

Abkommen, 20. März 1920[11]

 

1. Die anwesenden Vertreter der Regierungsparteien werden bei ihren Fraktionen dafür eintreten, daß bei der bevorstehenden Neubildung der Regierungen im Reich und in Preußen die Personenfrage von den Parteien nach Verständigung mit den am Generalstreik beteiligten gewerkschaftlichen Organisationen der Arbeiter, Angestellten und Beamten gelöst und daß diesen Organisationen ein entscheidender Einfluß auf die Neuregelung der wirtschafts- und sozialpolitischen Gesetze eingeräumt wird, unter Wahrung der Rechte der Volksvertretung.

2. Sofortige Entwaffnung und Bestrafung aller am Putsch oder am Sturz der verfassungsmäßigen Regierungen Schuldigen sowie der Beamten, die sich ungesetzlichen Regierungen zur Verfügung gestellt haben.

3. Gründliche Reinigung der gesamten öffentlichen Verwaltungen und Betriebsverwaltungen von gegenrevolutionären Persönlichkeiten, besonders solchen in leitenden Stellen, und ihren Ersatz durch zuverlässige Kräfte. Wiedereinstellung aller in öffentlichen Diensten aus politischen und gewerkschaftlichen Gründen gemaßregelten Organisationsvertreter.

4. Schnellste Durchführung der Verwaltungsreform auf demokratischer Grundlage unter Mitbestimmung auch der wirtschaftlichen Organisationen der Arbeiter, Angestellten und Beamten.

5. Sofortiger Ausbau der bestehenden und Schaffung neuer Sozialgesetze, die den Arbeitern, Angestellten und Beamten volle soziale und wirtschaftliche Gleichberechtigung gewährleisten. Schleunige Einführung eines freiheitlichen Beamtenrechts.

6. Sofortige Inangriffnahme der Sozialisierung der dazu reifen Wirtschaftszweige unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Sozialisierungskommission, zu der Vertreter der Berufsverbände hinzuzuziehen sind. Die Einberufung der Sozialisierungskommission erfolgt sofort. Übernahme des Kohlen- und des Kalisyndikats durch das Reich.

7. Auflösung aller der Verfassung nicht treugebliebenen konterrevolutionären militärischen Formationen und ihre Ersetzung durch Formationen aus den Kreisen der zuverlässigen republikanischen Bevölkerung, insbesondere der organisierten Arbeiter, Angestellten und Beamten, ohne Zurücksetzung irgendeines Standes. Bei dieser Reorganisation bleiben erworbene Rechtsansprüche treugebliebener Truppen und Sicherheitswehren unangetastet.

8. Wirksame Erfassung, gegebenenfalls Enteignung der verfügbaren Lebensmittel und verstärkte Bekämpfung des Wuchers und Schiebertums in Stadt und Land. Sicherung der Erfüllung der Ablieferungsverpflichtung durch Gründung von Lieferungsverbänden und Verhängung fühlbarer Strafen bei böswilliger Verletzung.

Ferner erklärten sich die Vertreter der Regierungsparteien bereit, in ihren Fraktionen auf unverzügliche Aufhebung der Schutzhaft der in ihr Befindlichen zu dringen. Im weiteren wurde in dieser Sitzung mitgeteilt, daß die Minister Noske und Heine bereits ihr Abschiedsgesuch eingereicht hätten.

 

 

 

Erklärung ADGB, Afa, DBB, 20. März 1920[12]

 

An alle Arbeiter, Angestellten und Beamten!

Die Vertreterkonferenz der am Generalstreik beteiligten gewerkschaftlichen Organisationen der Arbeiter, Angestellten und Beamten erklärt, daß sie von den durch ihren Verhandlungsausschuß mit den Fraktionsvertretern der Regierungsparteien erzielten Vereinbarungen zwar nicht restlos befriedigt ist, ihnen aber gleichwohl zustimmt und hiermit den Generalstreik mit dem heutigen Tage als beendet erklärt.

Berlin , den 20. März 1920, morgens 7.05 Uhr

Allgemeiner Deutscher Gewerkschaftsbund, C. Legien

Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, S. Aufhäuser

Deutscher Beamtenbund, Kugler, Scherff

 

 

 

 

Gustav Noske

 

Brief Noske an Göring, 29. September 1934 [13]:

Hiermit beantrage ich zum morgigen letzten Termin die Aufhebung der Verfügung vom 21.September 1933, die mir am 26. September, 4 Tage vor Erreichung der Altersgrenze, zugestellt wurde, durch die mit sofortiger Wirkung meine Entlassung aus dem Preußischen Staatsdienst auf Grund des § 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 ausgesprochen wurde. Die Möglichkeit eines Einspruches ist mir damals nicht eröffnet, während in der Regel den zu entlassenden Beamten Einspruchsfrist zugestanden worden ist. Der Vorwurf mangelnder nationaler Zuverlässigkeit ist ungerechtfertigt. Lange Zeit vor dem Kriege ist meine vaterländische Gesinnung anerkannt und während des Krieges gerühmt worden. Ich verweise nur auf die Wirkung meiner sog. Baralong-Rede* im Reichstage am 15. Januar 1916. Meine erfolgreiche Tätigkeit besonders zur Wiederherstellung der Ordnung in Deutschland und zur Niederwerfung des Kommunismus als Reichswehrminister steht vor der Geschichte fest. Danach habe ich als Oberpräsident die Provinz 13 Jahre lang pflichttreu verwaltet, so daß mich breiteste Kreise der Bevölkerung schätzten, wofür mir zahlreiche Beweise erbracht wurden. Der Herr Preußische Ministerpräsident Göring hat mich deshalb durch Erlaß vom 17. Februar 1933 beurlaubt, nachdem er mir mündlich versichert hatte, er wünsche, daß ich keine Schmälerung meiner Pensionsbezüge erleiden solle. Gründe für die kränkende Entlassung habe ich nicht erfahren können. Ich bitte, besonders den Herrn Finanzminister Dr. Pop[p]itz zu hören, der mir versichert hat, er sehe meine Entlassung nach § 4 nicht als angebracht an angesichts meiner Verdienste für das Reich und für Preußen.

Noske

* Am 15. Januar 1916. Cf. nachstehend.

 

 

Gustav Noske, Rede, 15. Januar 1916 (Auszüge)[14]

 

Mit heller Empörung haben alle Kreise des deutschen Volkes von dem Wortlaut der englischen Note in der "Baralong"-Affäre Kenntnis genommen. Als vor Monaten die ersten Nachrichten darüber kamen, daß die Mannschaft eines deutschen Unterseebootes durch die Besatzung eines englischen Hilfskreuzers in geradezu bestialischer Weise getötet worden sei, habe ich und mit mir wohl viele andere eine Zeitlang an der Richtigkeit der Angaben starke Zweifel gehegt. Es erschien geradezu ungeheuerlich, daß Seeleute es sollten fertiggebracht haben, auf hilflos im Wasser treibende Männer zu schießen und sie zu töten und schon gerettete Mannschaften, die wehrlose Gegner geworden waren, meuchlings zu erschlagen. Wir haben während des Krieges mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, daß englische Seeleute bei anderen Gelegenheiten deutsche Matrosen nach ritterlichem Kampfe mutig gerettet haben. Es ist selbstverständlich, daß deutsche Seeleute in ähnlichen Fällen ebenso handeln würden und gehandelt haben. Retteten bisher englische Schiffe mehr deutsche Seeleute als deutsche Schiffe englische Mannschaften aufnehmen konnten, worauf die englische Regierung wiederholt und auch jetzt wieder prahlerisch hingewiesen hat, so geschah es doch deswegen, weil die Umstände es eben bisher nicht anders mit sich gebracht haben. Im Falle "Baralong" kann nun schon lange nicht mehr daran gezweifelt werden, daß die Aussagen der amerikanischen Zeugen vollen Glauben verdienen. Wäre es anders, würden die englische Regierung und die englische Presse sehr bald mit der Entrüstung, die sie so gut zur Schau zu tragen wissen, den amerikanischen Aussagen und den Erörterungen der deutschen Presse entgegengetreten sein. Dies Schweigen kann nur als Schuldbekenntnis bewertet werden. Danach habe ich mir selbstverständlich die Frage vorgelegt, was die deutsche Regierung wohl tun werde, um Sühne für den feigen Mord an deutschen Soldaten zu erlangen. Das deutsche Volk verspürt keine Neigung, seine U‑Bootleute so von den Engländern behandeln zu lassen. Es hatte allgemeine Genugtuung erregt, als die englische Regierung durch die Maßregeln der deutschen Regierung gezwungen wurde, die U‑Bootleute als Kriegsgefangene zu behandeln. Etwas absolut Selbstverständliches war es, daß die deutsche Regierung im Falle "Baralong" die Bestrafung der Schuldigen verlangte. Allen Ungeheuerlichkeiten in dem an sich furchtbaren Kriege entgegenzutreten hat jedes Volk und jede Regierung Anlaß, schon um das Zusammenarbeiten der Nationen nach dem Kriege nicht unnötig zu erschweren. Die Neigung dazu läßt die englische Regierung in Beantwortung der Note im Falle "Baralong" vollkommen vermissen. Diese Antwort ist das Empörendste, was wir in diesem Kriege an Zynismus auf diplomatischem Gebiete erlebt haben. Die Ausflüchte der englischen Regierung laufen mittelbar auf eine Billigung des Mordes an deutschen Seeleuten hinaus. Dafür hat das deutsche Volk absolut kein Verständnis. Mit Genugtuung haben wir wiederholt während der Dauer des Krieges davon Kenntnis nehmen können, daß neutrale Mächte, die dänische, die schwedische, die norwegische und die holländische Regierung, anerkannten, daß die deutsche Regierung vorgekommene Ungehörigkeiten mißbilligte und sofort Genugtuung gewährte. Die englische Regierung erdreistet sich erneut, die Soldaten des deutschen Heeres und der Flotte zu beschimpfen, gegen die sie den Vorwurf verbrecherischer Kriegführung erhebt. Wir verwahren uns für unsere Volksgenossen im Waffenrock gegen solche Beschimpfungen. Wir Sozialdemokraten haben schon einmal in der Öffentlichkeit betont, daß das deutsche Volk kein Barbarenvolk ist. Wir wissen, daß unsere Brüder im Felde sich an menschlicher Gesittung und kulturellen Empfindungen von den Soldaten feindlicher Länder ganz gewiß nicht übertreffen lassen. Schließlich find doch die deutschen Soldaten keine Abkömmlinge von Afrikanern, deren Väter sich noch mit Menschenfleisch ernährten und die jetzt von Frankreich und England gegen uns ins Feld geführt werden*. Unsere Soldaten stammen zum großen Teil aus unserer Mitte,  sie gingen durch unsere politische und gewerkschaftliche Schulung, und sie wissen, daß sie diesen Kampf für ihr Vaterland, ihre eigene Existenz und die Zukunft ihrer Kinder führen. Auch die Männer, die den harten Dienst auf den U‑Booten tun, verdienen nicht den Vorwurf, Barbaren zu fein. England hat den Aushungerungskrieg gegen unsere Frauen und Kinder begonnen, weil es uns militärisch nicht niederringen konnte. Es freut mich, feststellen zu können, daß die deutsche Armee und die deutsche Flotte die Grundsätze des Krieges und der Menschlichkeit achten, und ich hoffe, daß die leitenden Stellen weiter darauf halten werden, daß alle vorkommenden Verstöße genau untersucht und scharf geahndet werden. Beim Lesen der deutschen Antwort habe ich mich zunächst gefragt, ob nicht auf den Zynismus der englischen Note mit stärkeren Tönen hätte geantwortet werden können. Ich billige aber dann die vornehme Zurückhaltung, mit der die deutsche Regierung geantwortet hat. Die deutsche Antwort ist nach meinem Empfinden durchaus ernst und würdig, und Deutschlands gutes Recht ist in diesem Falle ein viel besseres Argument, als es Worte sein könnten. Der "Baralong"-Fall kann nun durch den papiernen Protest seine Erledigung nicht finden. Es ist zu billigen, wenn die Regierung selbst die Sühne für diesen feigen Mord zu erlangen suchen wird. Wohl bedauern meine Freunde und ich jede weitere Verschärfung des Krieges. Der Krieg ist wahrhaftig schon hart genug. Aber das deutsche Volk verspürt keine Neigung, Selbstmordpolitik zu treiben oder zu dulden, daß England mit dem deutschen Heer und der deutschen Flotte Schindluder treibt! Von unseren U-Bootleuten, die wir lebhaft bewundern, darf nicht erwartet werden, daß sie sich ruhig dem feigen Mord aussetzen, der ihnen von feindlichen Franktireur-Schiffen und Schiffen unter falscher Flagge droht. Vorschläge über Vergeltungsmaßregeln zu machen, habe ich keine Veranlassung. Ich habe die Überzeugung, daß unsere Armee- und Marineverwaltung so empfindliche Schläge zu führen weiß, wie sie notwendig sind. Wir haben aber auch die Überzeugung, daß sie es verstehen werden, stets das Ansehen Deutschlands als einer Kulturmacht dabei zu wahren.

* Andere Quellen[15]:

Schließlich sind doch die deutschen Soldaten nicht Abkömmlinge, nicht Söhne von Afrikanern, die sich von Menschenfleisch ernährten, wie farbige Truppen, die von Frankreich und England ins Feld geführt werden, um nach Deutschland Kultur und Gesittung zu tragen.

 

 

Gustav Noske, Rede, 24. Oktober 1918 (Auszüge)[16]

 

Abg. NoSkc (Soz.): Der Kriegsminister hat offenbar noch nicht erfaßt, um was es sich handelt. Über die Tankfrage hätte der Kriegsminister besser geschwiegen. Hoffentlich bringt schon die nächste Stunde den Beweis dafür, daß die neue Regierung allen Völkern den Frieden beträchtlich näher gebracht hat. Die gestrigen Reden waren das trübste, was wir je erlebt haben. Haase hat Öl ins Feuer gegossen. Das Haus brennt, und er hat dazu beigetragen, daß die Rettungsmannschaften sich in die Haare geraten. Wir wollen, daß dem deutschen Proletariat das Dach über dem Kopf erhalten bleibt. Die Polen sollten erkennen, daß die poln. Freiheit mit deutschem Blut bezahlt worden ist. Nach den Argumenten Stychels gehört Amerika den Indianern und Wilson müßte aus dem Weißen Haufe auswandern. Auf Danzig können wir nicht verzichten. Deutschland und Polen sind aufeinander angewiesen. Die Annexion der deutschen Kolonien wäre unvereinbar mit einem Rechtsfrieden. Die Nachwelt wird es nicht fassen) daß das kleine Deutschland sich gegen die ganze Welt behaupten konnte. Jetzt kämpfen wir für unsere nackte Existenz. Es heißt für jeden Ernst machen, der nicht nur auf den Lippen das Wort trägt, daß er für die Verteidigung seines Landes eintritt. Wir verlangen einen Unterstaatssekretär für das Kriegsministerium und für das Marineamt. Der Berliner Polizeipräsident hat gestern eine Versammlung der Friedensgesellschaft verboten. Er muß von seinem Posten entfernt werden. Deutschland muß baldigst das Frauenwahlrecht bekommen.

 

 

Gustav Noske

 

"Erlebtes aus Aufstieg und Niedergang einer Demokratie", 1947[17].

Anfang Oktober sagte die Oberste Heeresleitung, d. h. Hindenburg, nach Lage aller Umstände "ist es geboten, den Kampf abzubrechen [...] Jeder versäumte Tag kostet Tausenden von tapferen Soldaten das Leben". Bis dahin war von der Zermürbung der deutschen Front durch Agitation nie im Haushaltsausschuß die Rede. Bei der Vereidigung der neuen parlamentarischen Reichsminister sagte der Kaiser: "Ein Volk, das so heldenhaft gekämpft, so Übermenschliches geleistet hat, steht für alle Zeiten in Ehren da [...] In umfassender Weise soll das deutsche Volk berufen sein, an der Gestaltung seiner Geschicke mitzuwirken, an politischer Freiheit keinem Volk der Erde nachstehen, an innerer Tüchtigkeit und fester Staatsgesinnung keinen Vergleich scheuen." Revolution zu machen, sei unsinnig. Das habe ich in der letzten Rede, die ich als Abgeordneter im Reichstage hielt*, betont. Prinz Max von Baden berichtet auf Seite 490/91 seines Buches über diese Rede: "Noske war voller Kritik [...] Allerdings war sein Protest gegen den Kultus der “Sachverständigkeit” wertvoll und sein Hinweis auf die wunderbaren Leistungen, die Zivilisten in England bei der Organisation des Heeres vollbracht hätten [...] Immer wieder aber brach das Nationalgefühl des Mannes durch; wenn er den Polen sagte: Nach ihren Argumenten müßte Amerika den Indianern gehören; wenn er gegen den drohenden Raub unserer Kolonien protestierte oder dem Abgeordneten Haase vorwarf, er hätte öl in das brennende Haus geschüttet: “Meine Fraktion will, daß dem deutschen Proletariat das Dach über dem Kopfe erhalten bleibe. ”" Das Unheil war nicht mehr aufzuhalten. Von der Flotte, der Lieblingsschöpfung des Kaisers, nahm es seinen Ausgang. In den ersten Novembertagen verbreitete sich die revolutionäre Erhebung über ganz Deutschland. [...]

Später haben mir pensionierte Admirale und Generale zum Vorwurf gemacht, ich hätte nicht verstanden, die revolutionäre Welle aufzuhalten, ich, der bis zum 6. November 1918 weder ein Amt, noch einen militärischen Rang, noch eine Waffe besaß; 10 Jahre danach konnte in Zeitungen und Versammlungen behauptet werden, daß ich der Urheber der Revolution sei, die unter meiner Leitung in Kiel begonnen habe und sich wegen meiner klug berechneten Mäßigung durchzusetzen vermochte. Die Meuterei auf der Flotte begann, weil die Mannschaft glaubte, daß trotz der Waffenstillstandsforderung der Obersten Heeresleitung von der Flottenleitung eine große Seeschlacht gesucht werde. Die Reichsregierung und der Staatssekretär des Reichsmarineamts wußten von einer solchen Absicht nichts. Scheidemann hat, wie bewiesen ist, am 5. November Revolution und Bürgerkrieg nicht gewollt. [...]

Der Prinz schreibt weiter auf Seite 584: "Es war klar; Noske war im letzten Augenblick eingetroffen, um in Kiel ein bolschewistisches Chaos zu verhindern. Die Macht war den Marinebehörden entglitten [...] Da erkannte Noske blitzschnell Chance und Verpflichtung, die seine Volkstümlichkeit ihm gab. Ich habe, so sagte er am Telefon, den Posten eines Gouverneurs annehmen müssen und bereits gute Erfolge erzielt. In Wahrheit hatte der Mann Übermenschliches geleistet." Der Prinz schließt eine Schilderung dessen an, was ich in Kiel in kurzer Frist erreicht hatte. Die Reichsregierung beschloß (Seite 588), "freie Hand für Noske bei dem Versuch, den lokalen Ausbruch zu ersticken". Schließlich seien noch folgende Zitate aus dem Buche des Prinzen angeführt: (Seite 599) "Kiel selbst beruhigte sich allmählich. Noske war am Rande seiner Kräfte, aber er hielt aus, und die Stadt und Garnison fügten sich seiner Autorität. Die Absperrung des Herdes aber war mißlungen: Der Aufruhr griff auf die ganze Wasserkante über [...] Der Kriegsminister hatte noch immer keine Fronttruppen, die allein für ein offensives Unternehmen in Betracht kamen." [...] Auf Seite 603: "Die Haltung der Matrosen des dritten Geschwaders war ein lebendiger Beweis für das, was Noske in Kiel vollbracht hatte. Das Schicksal Deutschlands hing daran, daß Ebert die Leistung seines Parteigenossen im großen wiederholte, d. h. die Bewegung im ganzen Land zurückrollte." Über die am 7. November geplante Umbildung der Reichsregierung sagt der Prinz Seite 618: "Es könnten unbedenklich mehr Sozialdemokraten in die Regierung aufgenommen werden, aber vielleicht andere, die weniger das Redetalent als solide Tüchtigkeit emporgetragen hätte: wir dachten an Noske." [...]

Es wäre unmöglich gewesen, in den Novembertagen 1918 das deutsche Geschick anders zu gestalten, als es sich dann abgespielt hat. [...]

Wiederholt habe ich vor der Wahl gestanden, ob ich mich für eine friedliche Entwicklung in Deutschland einsetzen oder die Revolution weitertreiben solle. Von Kiel aus wäre, wenn ich die rote Sturmfahne ergriffen und vorangetragen hätte, eine Flut über Deutschland hinweggebraust, deren Ausmaß man sich heute kaum ausdenken kann. Erlebt habe ich, daß frühere Admirale, die ich davor bewahrte, totgeschlagen zu werden, 1933 erklärten, sie könnten mit mir nicht an einem Tisch sitzen.

* Am 24. Oktober 1918. Cf. vorangehend.

 

 

Proklamation Severing, 21. März 1920 [18]:

 

1. Sobald die Verhältnisse wieder ihren normalen Gang angenommen haben, soll der Ausnahmezustand aufgehoben werden. Die Aufhebung des Ausnahmezustandes bedeutet selbstverständlich die Freilassung der in Schutzhaft befindlichen Personen.

2. Amnestierung für alle politischen Vergehen und Freilassung aller politischen Gefangenen, soweit sie an dem Kampf gegen die Rechtsputschisten mit teilgenommen haben.

3. Von der Nationalversammlung und der Reichsregierung wird verlangt, daß sie alle Personen, die an dem verbrecherischen Putsch von Kapp und Konsorten beteiligt sind, in schärfster Weise zur Rechenschaft ziehen.

4. Alle in der Reichswehr und in den Verwaltungsbehörden vorhandenen unzuverlässigen Elemente sollen entfernt und die Wehrmacht der deutschen Republik soll entsprechend den Erfordernissen der Demokratie organisiert werden.

5. Die sozialistischen Fraktionen der National- und preußischen Landesversammlungen sind aufgefordert, sich mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln für die Durchführung dieser Forderungen einzusetzen. Der Reichskommissar hat Beauftragte nach Berlin entsandt, die die obenstehende Forderung der Regierung vorzulegen und zu vertreten haben.

Arbeiter und Bürger! Die furchtbare Gefahr, in der wir jetzt stehen, der Hunger und der Zusammenbruch, der uns droht, machen es notwendig, daß wir die ruhige Besonnenheit bewahren und gemeinsam daran arbeiten, Ruhe und Ordnung wieder aufzurichten, damit jeder einzelne ungehindert seiner Tätigkeit nachgehen kann.

 

 

Antwort G. Bauer an J. Ernst[19]:

 

An den Vorsitzenden des Aktionsausschusses in Hagen i. Westf. Ernst:

Die Reichsregierung nimmt mit Dank davon Kenntnis, daß die drei sozialistischen Parteien alle Kräfte zur Niederschlagung der Reaktion eingesetzt haben. Dieses Ziel ist in Berlin durch Zusammenbruch der Kappschen Gruppe erreicht. Entwaffnung der Kapptruppen, auch im Ruhrrevier, wird durchgeführt. General von Watter gehört jedoch nicht zu den reaktionären Offizieren, sondern hat sich nachweisbar loyalsterweise hinter die Reichsregierung gestellt. Voraussetzung ist, daß Ablehnung der Rätediktatur nicht nur versprochen, sondern in die Tat umgesetzt wird, daß insbesondere die verfassungsmäßigen Organe und Behörden dort in ihr Recht eingesetzt werden und daß die Arbeiter die Waffen niederlegen. Die sofortige Durchführung dieser Maßnahmen ist unerläßlich. Andernfalls ist die Reichsregierung außerstande, Nahrungsmittel von der Entente oder Holland zu erreichen, auch Einrücken der Entente zu verhindern. Am Dienstag werden zwei Minister des Reiches und Preußens im dortigen Revier den Standpunkt der Regierung darlegen.

 

 

General Walther von Watter an Gustav Bauer[20]:

 

Die gestern hier eingetroffenen Reichsminister waren in voller Erkennung der hiesigen ernsten Lage für scharfes Eingreifen gegen die kommunistische Bewegung, lehnten alle Verhandlungen mit den Aufrührern ab und betonten, daß der Reichspräsident auf demselben Standpunkt stehe. Im Gegensatz dazu veröffentlicht heute Münsterische Presse folgendes Telegramm des Herrn Reichskanzlers: "An den Vorsitzenden des Aktionsausschusses in Hagen i. Westf. Ernst: Die Reichsregierung nimmt mit Dank davon Kenntnis, daß die drei sozialistischen Parteien..."* Mit Rücksicht auf die oben angeführte Stellungnahme der Reichsminister kann ich nur annehmen, daß es sich um eine überholte Sache handelt, bitte aber dringend um Aufklärung, um Richtigstellung in der Presse veranlassen zu können. Um falschen Auffassungen zu begegnen, muß von hier gemeldet werden: Es kommt darauf an, daß Freiheit des Handelns für Wehrkreiskommando nicht beschränkt wird, daß Waffen wirklich abgegeben, nicht nur niedergelegt, daß Gefangene befreit und zur Verfolgung der Schuldigen eine Basis geschaffen wird. Zur Zeit greift Gegner weiter an. Reichswehr kämpft bis letzten Mann für Regierung. Bitte stark bleiben. General von Watter."

*   Cf. vorangehend.

 

 

22 mars

 

Unterredung SPD, USP, Kanzler [21].

Forderungen Legien

1.   Verhandlung mit den bürgerlichen Parteien über Bildung einer reinen Arbeiterregierung und

2.   Säuberung der Truppen und der Sicherheitswehr und ihre Entfernung aus den Berliner Straßen

Versicherungen Kanzler:

1.   er werde dafür eintreten, daß die Reichswehr aus Berlin zurückgezogen werde und nur das Regierungsviertel besetzt bleibe;

2.   er werde ferner dafür eintreten, daß die Sicherheitswehr durch Arbeiter ergänzt werde;

3.   er werde mit der Fraktion und den bürgerlichen Fraktionen über Bildung einer reinen Arbeiterregierung verhandeln;

4.   er werde für die Aufhebung des verschärften Belagerungszustandes in Berlin eintreten.

Debatte Regierungsmitglieder [22]:

1.   Aufhebung des verschärften Belagerungszustandes,

2.   Eintritt von Arbeitern in die Sicherheitswehr,

3.   Zurückziehung der Truppen aus Berlin.

4.   Bildung einer reinen Arbeiterregierung.

 

 

 

Beschluß ADGB, Afa, ADGB Berlin, USPD, SPD, 22. März 1920[23]

 

Die gemeinsam tagenden Vorstände des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten- Verbände, der Berliner Gewerkschaftskommission, der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands beschließen:

 Nachdem die Vertreter der Regierungsparteien sich verpflichtet haben, für die Durchführung der acht gewerkschaftlichen Forderungen, die das Ergebnis des Generalstreiks zusammenfassen, in ihren Fraktionen einzutreten, und die Sozialdemokratische Reichstagsfraktion sich geschlossen hinter diese Forderungen gestellt, der Vorstand der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei sie als Mindestforderungen anerkannt hat,

nachdem weiter die Reichsregierung die bindende Erklärung abgegeben hat,

1.   daß die Truppen in Berlin bis auf die Spreelinie zurückgezogen werden,

2.   der verschärfte Belagerungszustand sofort aufgehoben wird,

3.   daß die bewaffneten Arbeiter, insbesondere im Ruhrrevier, nicht angegriffen werden sollen,

4.   mit den gewerkschaftlichen Verbänden über die Einreihung der Arbeiter in die Sicherheitswehren in Preußen verhandelt werden soll,

daß sie auf Grund der Anerkennung dieses gewerkschaftlichen Programmes und der besonderen Zugeständnisse der Regierung den Arbeitern, Angestellten und Beamten im ganzen Reiche, insbesondere in Berlin und Umgebung, empfehlen, den Generalstreik mit Beginn des 23. März zu beendigen und die Arbeit allenthalben wieder aufzunehmen. Die unterzeichneten Gewerkschaften und Parteien verpflichten sich, falls die Forderungen der Gewerkschaften nicht erfüllt und die Zusagen der Regierung gebrochen werden, von neuem zusammenzutreten und über die erneute Aufnahme des Generalstreiks zu entscheiden.

 

 

Aufruf Parteivorstand SPD, 22. März 1920[24]

 

Arbeiter! Parteigenossen! Der Generalstreik hat die Staatsstreichregierung Kapp-Lüttwitz hinweggefegt. Die gewerkschaftlichen Verbände, mit denen unsere Partei den Kampf Schulter an Schulter durchgeführt hat, haben sich damit nicht zufriedengegeben. Sie haben die Fortsetzung des Generalstreiks beschlossen, bis auch für die Zukunft die notwendigen Sicherungen einer freiheitlichen, dem Wohle des arbeitenden Volkes dienenden Entwicklung erreicht sind. Erst nach günstigem Abschluß der mit den Regierungsparteien geführten Verhandlungen beschlossen Partei und Gewerkschaften Streikabbruch. Diese Parole muß jetzt restlos befolgt werden.

Mit dem Abbruch des Generalstreiks ist aber unsere Arbeit noch nicht getan. Sie beginnt erst. Ihr Ziel ist Festigung der Republik. Unter einer Regierung, die entschlossen ist, die Verbrechen der Reaktion bis auf die Wurzeln auszurotten, Fortschritt zum Sozialismus auf dem Boden der Demokratie. Durch unsere Partei geht ein energischer Ruck nach links. Mit Fehlern der Vergangenheit muß rücksichtslos aufgeräumt werden.

Aber weder wollen wir in den Wahnsinn einer bolschewistischen Rätediktatur hineinrennen noch den Bürgerkrieg gegen alle Volksgenossen führen, die Uniform tragen. Genossen! Nicht jeder, der in Uniform steckt, ist ein Meuterer und Gegenrevolutionär. Lernt unterscheiden! Laßt euch nicht in ein sinnloses Gemetzel, in einen Kampf aller gegen alle hineinhetzen von denselben Elementen, die gestern selber noch mit den Meuterern gemeinsame Sache machten!

Die wollen nur Verwirrung schaffen, damit die von Polizei und Gericht gesuchten Halunken, Kapp-Lüttwitz und Konsorten, desto bequemer entwischen können. Die arbeitende Bevölkerung aber müßte die Fortdauer der Unruhe mit dem Hungertode bezahlen!

Stellt euch alle in Reih und Glied, um in Ordnung den Kampf gegen die militaristische Reaktion für Republik, Demokratie und Sozialismus zum vollen Siege zu führen!

Der Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands

 

 

 

 

 

Abkommen Bielefeld, 24. März 1920  [25]

 

Die Vertreter aller beteiligten Parteien und Erwerbsgruppen erklären, daß sie ihre Forderungen zur Entwirrung der aus dem Kapp-Putsch entstandenen Lage mit der Verfassung und der Regierung auf Grund folgender Vereinbarung in Einklang bringen wollen:

1.   Die anwesenden Vertreter der Regierungsparteien werden bei ihren Fraktionen dafür eintreten, daß bei der bevorstehenden Neubildung der Regierung im Reich und in Preußen die Personenfrage von den Parteien nach Verständigung mit den am Generalstreik beteiligten gewerkschaftlichen Organisationen der Arbeiter, Angestellten und Beamten gelöst und daß diesen Organisationen ein entscheidender Einfluß auf die Neuregelung der Wirtschafts- und sozialpolitischen Gesetze eingeräumt wird unter Wahrung der Rechte der Volksvertretung.

2.   Sofortige Entwaffnung und Bestrafung aller am Putsch oder am Sturze der verfassungsmäßigen Regierung Schuldigen, sowie der Beamten, die sich ungesetzlichen Regierungen zur Verfügung gestellt haben. Es wird Straffreiheit denen gewährt, die in der Abwehr des gegenrevolutionären Anschlages gegen Gesetze verstoßen haben, wenn die Verstöße und Vergehen vor Abschluß dieser Vereinbarungen, spätestens aber bis zum 25. März, vormittags 8 Uhr, erfolgten. Auf gemeine Verbrechen gegen Personen und Eigentum findet diese Bestimmung keine Anwendung.

3.   Gründliche Reinigung der gesamten öffentlichen Verwaltungen und Betriebsverwaltungen von gegenrevolutionären Persönlichkeiten, besonders solchen in leitenden Stellungen, und Ersatz durch zuverlässige Kräfte. Wiedereinstellung aller in öffentlichen Diensten aus politischen und gewerkschaftlichen Gründen gemaßregelten Organisationsvertreter.

4.   Schnellste Durchführung der Verwaltungsreform auf demokratischer Grundlage unter Mitbestimmung auch der wirtschaftlichen Organisationen der Arbeiter, Angestellten und Beamten.

5.   Sofortiger Ausbau der bestehenden und Schaffung neuer Sozialgesetze, die den Arbeitern, Angestellten und Beamten volle soziale und wirtschaftliche Gleichberechtigung gewährleisten. Schleunige Einführung eines freiheitlichen Beamtenrechtes.

6.   Sofortige Inangriffnahme der Sozialisierung der dazu reifen Wirtschaftszweige unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Sozialisierungskommission, zu der Vertreter der Berufsverbände hinzuzuziehen sind. Die Einberufung der Sozialisierungskommission erfolgt sofort. Übernahme des Kohlen- und des Kalisyndikats durch das Reich.

7.   Auflösung aller der Verfassung nicht treu gebliebenen konterrevolutionären militärischen Formationen und ihre Ersetzung durch Formationen aus den Kreisen der zuverlässigen, republikanischen Bevölkerung, insbesondere der organisierten Arbeiter, Angestellten und Beamten, ohne Zurücksetzung irgendeines Standes. Bei der Reorganisation bleiben erworbene Rechtsansprüche treu gebliebener Truppen und Sicherheitswehren unangetastet. Unter die danach aufzulösenden Truppen fallen nach der Ansicht der Kommission die Korps Lützow, Lichtschlag und Schulz.

8.   Wirksame Erfassung, gegebenenfalls Enteignung der verfügbaren Lebensmittel und verstärkte Bekämpfung des Wucher- und Schiebertums in Stadt und Land. Sicherung der Erfüllung der, Ablieferungsverpflichtungen durch Gründung von Lieferungsverbänden und Verhängung fühlbarer Strafen bei böswilliger Verletzung der Verpflichtungen.

9.   Die verfassungsmäßigen Behörden walten ihres Amtes nach gesetzlichen Vorschriften. Die jetzt bestehenden Vollzugs- und Aktionsausschüsse haben in Gemeinschaft mit der Gemeindebehörde die Ortswehr aufzustellen und die Waffenabgabe zu regeln. Dies muß spätestens innerhalb zehn Tagen geschehen. Danach tritt an die Stelle jener Ausschüsse ein aus der organisierten Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenschaft gebildeter Ordnungsausschuß, der im Einvernehmen mit den zuständigen Gemeindeorganen bei der Durchführung des Sicherheitsdienstes mitwirkt.

10. Zur Unterstützung der ordentlichen Sicherheitsorgane wird, soweit erforderlich, eine Ortswehr in Stärke bis zu 3 auf 1000 Einwohner aus den Kreisen der republikanischen Bevölkerung, insbesondere der organisierten Arbeiter, Angestellten und Beamten gebildet. Für die Zeit, während welcher sie zum Dienst eingezogen sind, werden sie, soweit nicht der Staat die Kosten übernimmt, von der Gemeinde bezahlt. Durch die Bildung der Ortswehren sind die Einwohnerwehren aufgehoben.

11. Die sämtlichen Beteiligten verpflichten sich, ihren ganzen Einfluß dahin auszuüben, daß die Arbeiterschaft restlos zur gewohnten Arbeit sofort zurückkehrt. Die Arbeitgeber sind gehalten, die rückkehrenden Arbeiter wieder einzustellen.

12. Es erfolgt sofortige Abgabe der Waffen und Munition sowie die Rückgabe requirierten und erbeuteten Heeresgerätes an die Gemeindebehörden.

13. Alle Gefangenen sind sofort, spätestens bis zum 27. März, mittags 12 Uhr, zu entlassen.

14. Bei loyaler Einhaltung dieser Vereinbarungen wird ein Einmarsch der Reichswehr in das rheinischwestfälische Industriegebiet nicht erfolgen. Nach der Erklärung des Bevollmächtigten des Wehrkreiskommandos 6 und des Reichskommissars wird das Wehrkreiskommando in politisch-militärischen Angelegenheiten nur auf schriftliche Anweisung des gesamten Reichswehrministeriums handeln. Ferner erklärt der Reichskommissar, daß er einen Vertrauensmann der Arbeiterschaft berufen werde, der bei allen politisch-militärischen Handlungen, über die der Reichskommissar mit zu befinden hat, gehört werden soll.

15. Der verschärfte Ausnahmezustand soll sofort aufgehoben werden, der allgemeine Ausnahmezustand dann, wenn die unter Ziffer 9 bis 12 festgesetzte Regelung erfolgt ist.

16. Herr Reichspostminister Giesberts wird die Frage der Versorgung der Hinterbliebenen und Verletzten im Reichskabinett vortragen, mit dem Bestreben, daß die Kosten vom Reiche übernommen werden. Die Kommission spricht die Erwartung aus, daß das Reich die Kommunalverbände für alle ihnen aus den Unruhen erwachsenen Kosten und Schäden schadlos hält.

17. Weder den Arbeitern, die an den Kämpfen teilgenommen haben, noch den Mitgliedern der Polizei und der Einwohnerwehren und den Mannschaften der Reichswehr dürfen Nachteile und Belästigungen wegen ihrer Teilnahme erwachsen.

Giesberts, Reichspostminister; Severing; Thielemann; Heinr. Meyer; F. Klupsch; E. Sasse; Cuno; Stens; Imbusch; Kloft; Hamm; Dr. Jarres; Max Herbrig; Paul; Oettinghaus; O. Braß; W. Enz; Fritz Charpentier; O. Triebel; Mehlich, Protokollführer.

 

 

 

Willi Cuno, Hagen, 25. März 1920[26]

 

Arbeitertruppen bei Wesel setzen Kampf fort, weil Ultras in Mülheim, Oberhausen, Hamborn Vereinbarungen nicht anerkennen. Unabhängige Führer Ernst und Stemmer werden bedroht. Abgesehen von Kampffront gegen Wesel steht nur Posten Schernbeck westlich Dorsten nördlich der Lippe, verweigert Zurückgehen. Von Dorsten bis Hamm sind alle Arbeitertruppen südlich Lippe zurückgenommen. Infolge Vormarsches der Reichswehr auf Lünen Beunruhigung. In Dortmund Generalstreik ausgerufen, um [?]. 2. Trotzdem wollen unabhängige Führer Vereinbarung durchführen, können es aber nur, wenn bei Operationen zum [Ent]satz Wesel tunlichst Überschreitung der Lippe vermieden wird. Politisch wichtig, die zu positiver Arbeit bereiten Unabhängigen Bochum, Hagen, Remscheid von Kommunisten in Mühleim, Oberhausen, Hamborn zu trennen.

 

 

Aufforderung Regierung an di aufständischen Truppen Rheinland-Westfalen, 28. März 1920[27]

 

Die Regierung hat durch die "Bielefelder Verhandlungen" versucht, ohne Anwendung von Gewalt die Ruhe und Ordnung im Ruhrgebiet wieder herzustellen. Der Versuch ist gescheitert. Die rote Armee hat sich nicht danach gerichtet. Die Angriffe auf Wesel sind mit der größten Heftigkeit fortgesetzt worden, die Gefangenen wurden nicht freigegeben, die Abgabe der Waffen nicht durchgeführt, die Verhältnisse haben sich im Gegenteil noch verschlimmert. Zahlreiche Notschreie aus allen Teilen der Bevölkerung berichten über Verbrechen und Gewalttätigkeiten, die von den roten Truppen begangen werden; das zwingt die Regierung zum energischen Handeln, um möglichst bald wieder geordnete Verhältnisse in diesen Gebieten herzustellen und die Bevölkerung vor Willkürakten zu schützen. Um aber allen Verführten nochmals Gelegenheit zu geben, zur Vernunft zurückzukehren, will die Regierung noch eine letzte Frist gewähren, ehe sie mit Waffengewalt einschreitet. Sie fordert daher bis zum 30. März, 12 Uhr mittags, eine ausreichende Sicherheit für den Militärbefehlshaber des Wehrkreises VI, Generalleutnant v. Watter in Münster, für die Annahme und Durchführung folgender Bedingungen:

1.   Uneingeschränkte Anerkennung der verfassungsmäßigen Staatsautorität.

2.   Wiedereinsetzung der staatlichen Verwaltungs- und Sicherheitsorgane, soweit sie nicht durch Eintreten für die Kapp-Lüttwitz-Regierung belastet sind.

3.   Sofortige Auflösung der roten Armee.

4.   Völlige Entwaffnung der gesamten Bevölkerung einschließlich Einwohnerwehren unter Aufsicht der rechtmäßigen staatlichen Organe. - Die Art und Zeit der Durchführung der Entwaffnung wird durch den Inhaber der vollziehenden Gewalt näher bestimmt werden.

5.   Sofortige Freigabe der Gefangenen.

Falls diese Bedingungen angenommen werden, wird die Reichsregierung von einem Angriff absehen, andernfalls erhält der Inhaber der vollziehenden Gewalt Freiheit des Handelns zur vollen Wiederherstellung gesetzmäßiger Zustände.

Die Reichsregierung:

Der Reichswehrminister:                 Der Reichskanzler:

gez. Geßler                                      gez. Müller

 

Fußnoten



[1]E. Könnemann, G. Schulze (Hg.): Der Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch, S. 284 (Bibliographie )

[2]. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/bau/bau1p/kap1_2/kap2_206/para3_1.html.

[3]E. Könnemann, G. Schulze (Hg.): Der Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch, S. 271 (Bibliographie )

[4]E. Könnemann, G. Schulze (Hg.): Der Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch, S. 270 (Bibliographie )

[5]. http://www.deutsche-revolution.de/kapp-putsch-187.html

Die Zukunft - Band 108, S. 351 (Bibliographie )

[6] http://www.geschichte-pirna.de/nachkriegskrise.htm

E. Könnemann, G. Schulze (Hg.): Der Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch, S. 641 (Bibliographie )

[7]E. Könnemann, G. Schulze (Hg.): Der Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch, S. 275-276 (Bibliographie )

[8]E. Könnemann, G. Schulze (Hg.): Der Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch, S. 296 (Bibliographie )

[9]E. Könnemann, G. Schulze (Hg.): Der Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch, S. 980 (Bibliographie )

[10]. http://fau-duesseldorf.org/Members/faud1/texte-von-rudolf-muhland/broschuren/die-vergessene-revolution-auszug.

Lucas: Märzrevolution... - Band 2, S. 45 (Bibliographie )

[11]P. Umbreit, Ch. Lorenz: Der Krieg und die Arbeitsverhältnisse, S. 204-205 (Bibliographie )

http://www.deutsche-revolution.de/kapp-putsch-191.html

[12]P. Umbreit, Ch. Lorenz: Der Krieg..., S. 204-205 (Bibliographie )

http://www.deutsche-revolution.de/kapp-putsch-191.html

[13]Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte - Bände 37‑38, S. 133 (Bibliographie )

[14]W. Wette: Gustav Noske, S. 161. (Bibliographie )

F. Purlitz (Hg.): Der Europäische Krieg in aktenmäßiger Darstellung - 4. Band, 1. Hälfte: Januar‑März 1916, S. 69 (Bibliographie )

[15]H.‑Ch. Schröder: Gustav Noske und die Kolonialpolitik des Deutschen Kaiserreiches, S. 36 (Bibliographie )

Verhandlungen des Reichstags: Stenographische Berichte - Band 306 (Bibliographie )

[16]Schulthess' europäischer Geschichtskalender - Band 59 (1918) - Teil 1, (Bibliographie )

[17]G. Noske: Erlebtes aus Aufstieg und Niedergang einer Demokratie, S. 67 (Bibliographie )

[18]. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/bau/bau1p/kap1_2/kap2_209/para3_1.html.

[19]. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/bau/bau1p/kap1_2/kap2_209/para3_1.html.

H. Spethmann: Zwölf Jahre Ruhrbergbau 1914‑1925 - Band 2, S. 151 (Bibliographie )

[20]H. Spethmann: Zwölf Jahre... - Band 2, S. 151. (Bibliographie )

[21]. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/bau/bau1p/kap1_2/para2_210.html.

[22]. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/bau/bau1p/kap1_2/kap2_211/para3_1.html.

[23]E. Könnemann, G. Schulze (Hg.): Der Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch, S. 354 (Bibliographie )

http://www.deutsche-revolution.de/kapp-putsch-199.html

[24]. http://www.deutsche-revolution.de/kapp-putsch-200.html

IML beim ZK der SED (Hg.): Dokumente und Materialien... - Reihe 2 - Band 7 - Halbband 1, S. 225 (Bibliographie )

[25]. http://www.deutsche-revolution.de/kapp-putsch-210.html

P. Frölich, R. Lindau, J. Thomas: Illustrierte Geschichte..., S. 501-503 (Bibliographie )

C. Severing, Carl: 1919/1920 im Wetter- und Watterwinkel, Aufzeichnungen und Erinnerungen, (Bibliographie )

[26]. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0000/bau/bau1p/kap1_2/kap2_218/para3_3.html.

[27]. http://www.stmuk.bayern.de/blz/web/100081/06.html

E. Könnemann, G. Schulze (Hg.): Der Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch, S. 797 (Bibliographie )